"Hausrat", der in einer fast fünf km vom Versicherungsort ( Wohnung ) entfernten Garage gelagert wird, fällt nicht unter den Schutz einer Hausratversicherung. Dies hat das Landgericht Coburg mit der Begründung entschieden, dass die Hausratversicherung voraussetze, dass dem Versicherten ein Minimum an Beobachtungs- und Überwachungsmöglichkeiten verbleibe.
mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch - Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Montag, 17. Mai 2010
Kein Hausratversicheurngsschutz für in 5 km entfernter Garage gelagerte Gegenstände
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