Mittwoch, 8. September 2010

Fünf Jahre Haft für einen "Totengräber"

Essen. Ein 42-jähriger Essener gab sich als Deteltiv aus und versprach Opfern von Anlagebetrügern Hilfe. Dann prellte er sie in 122 Fällen um 276 000 Euro. Dafür wurde er jetzt zu fünf Jahren Haft verurteil t.

Man nennt sie "Totengräber"! Sie setzen noch eins drauf, geben oft den finanziellen Rest. So wie Axel E. Er versprach Leuten Hilfe, die Geld an Anlagebetrüger verloren hatten. Dafür mussten sie ihn natürlich bezahlen. Aber von wegen Hilfe, im Gegenteil: Der 42-Jährige betrog die schon Geprellten seinerseits. Jetzt stand er vor Gericht: Am dritten Prozesstag verurteilte ihn die XXI. Strafkammer gestern wegen besonders schweren Betruges in 122 Fällen zu fünf Jahren Haft. Im Zeitraum 2001 bis 2005 gab es einen Schaden von 276 000 Euro.

300 000 Euro hatte zum Beispiel eine 59-jährige Geschäftsfrau bei einem Anlagegeschäft verloren. Sie geriet an Axel E. In der Hoffnung, er beschaffe die verlorene Summe wie versprochen zurück, überließ sie ihm 75 000 Euro. Er lebte vermutlich gut davon. Ihr Geld sah die Frau nie wieder.

Zu Anfang seiner Aktionen wohnte der Angeklagte in Werden. Von dort aus führte er seine Telefongeschäfte quer durch Deutschland. Reden kann er, wie er im Prozess hinlänglich beweist.

"Große Hartnäckigkeit"

Seine Opfer bezog er aus Listen von Anlage-Opfern. Woher die stammen, will er nicht sagen. Beim Anruf stellte er sich als Mitarbeiter einer Detektei vor, verlangte dann von neuen Kunden Geld für Anwaltskosten und andere Auslagen. Als Opfer hatte die Staatsanwaltschaft auch einen 59-jährigen Arzt aus Darmstadt geladen. 40 000 Euro hatte er dem 42-Jährigen überlassen. Dennoch hält er zu ihm, ist nach wie vor "voller Vertrauen" und erklärt als Zeuge: " In meinen Augen ist er sehr humanitär veranlagt." Der Angeklagte könne es "nicht ertragen, wenn anderen Menschen oder ihm selber Unrecht geschieht." Von menschenfreundlichen Projekten Axel E's in Serbien berichtet der Arzt. Der Angeklagte übt im Hinblick auf seine guten Taten vornehme Zurückhaltung: "Ich wollte nicht ins Rampenlicht", sagt er.

Staatsanwalt Gregor Hähner bescheinigt dem einschlägig vorbestraften 42-Jährigen "große Hartnäckigkeit", mit der er "seine Masche durchgezogen" habe. Um das Strafmaß hatten die Verteidiger Dr. Regina Klose und Dr. Wolfgang Küpper-Fahrenberg schon am ersten Prozesstag mit vollem Erfolg gekämpft. Gegen ein Geständnis hatte man sich auf fünf Jahre Haft geeinigt.



Quelle: derwesten.de, Brigitte an der Brügge vom 03.09.2010