Donnerstag, 23. Februar 2012

Journalist Günter Wallraff als störender Besucher im Arbeitsgericht Düsseldorf

Günter Wallraff warf als Besucher einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf RA Christian Schäfer vor, er verhöhne das Opfer (gemeint war die Klägerin).

Was ist geschehen?

In einem aberwitzigen Rechtsstreit verlangt die Klägerin Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das AGG sowie ihr Persönlichkeitsrecht in Höhe von 1,3 Mio. €. Wie üblich fragte der Richter in der Güteverhandlung, ob die Parteien sich eine gütliche Einigung vorstellen könnten. RA Christian Schäfer bot aus Lästigkeitserwägungen 1000 € an, was Günter Wallraff zu dem oben zitierten Zwischenruf verleitete. Der Richter bat Herrn Wallraff solche Zwischenrufe zu unterlassen. Die Verhandlung endete ergebnislos.

2 Kommentare:

  1. Das ging doch noch. Bei Frau Salesch ist mehr los, habe ich gehört.

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  2. Leider glauben auch Viele (gerade Jugendliche), dass man sich so im Gerichtssaal verhalten kann. Während meines Referendariats gab es mehrere Vorfälle bei denen Störenfriede entfernt werden mussten (bis hin zur Entfernung durch zwei Justiz-Bedienstete). Das mag daran liegen, dass allgemein ein gewisser Sittenverfall bemerkbar ist - ein nicht unwesentlicher Teil dürfte aber auch durch Gerichtsshows enthemmt worden sein.

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