Das Bundesarbeitsgericht wird sich am 23.11.2012 zum dritten Mal mit dem Fall des Kirchenorganisten Schüth aus Essen befassen müssen. Das Gericht wird eine Restitutionsklage prüfen, die das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 4.5.2011, 7 Sa 1427/10, in erster Instanz abgewiesen hat. Denn ein Restitutionsgrund liege nicht vor, weil das Verfahren weit vor dem Stichtag des § 35 EGZPO abgeschlossen worden sei.
In dem Revisionsverfahren hat Schüth keine neuen rechtlichen Erwägungen vorgetragen.
Der EGMR, dies hat das BMJ bestätigt, hat die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, 40.000 Schadensersatz an den Kirchenorganisten Schüth zu zahlen. Dieser hatte über 600.000 als entgangenen Verdienst und immateriellen Schaden verlangt.
Freitag, 29. Juni 2012
Der vor dem EGMR in Straßburg erfolgreiche Kirchenorganist zieht erneut vor das Bundesarbeitsgericht
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