Mittwoch, 31. Oktober 2012

Arbeitnehmerin nimmt Millionenklage in aufsehenerregendem Antidiskriminierungsverfahren zurück

Mit einer Klage, die 202 Seiten umfasste und größtenteils aus Textbausteinen bestand, wurden 1.089.000 Euro Entschädigung gem. § 15 AGG bzw. Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts plus Übernahme der Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf geltend gemacht.

In dem Diskriminierungsverfahren der polnisch-stämmigen Arbeitnehmerin gegen Bilfinger Berger u.a. dürfte die bisher höchste in Deutschland geforderte Summe im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG) klageweise geltend gemacht worden sein. Erneut instrumentalisierte der Klägervertreter Prof. Dr. Alenfelder, der für solche Verfahren bekannt ist, die Presse. Günter Wallraff nahm an der Güteverhandlung als Zuschauer teil. Das Gericht ermahnte ihn zur Ruhe, als der Prozessbevollmächtigte des ehemaligen Niederlassungsleiters, RA Christian Schäfer, die vergleichsweise Zahlung von 1.000 € anbot und Wallraff seine Empörung laut kundtat. Schäfer hatte die Absicht, diese Farce so schnell wie möglich mit minimalem Kostenaufwand zu beenden.

Der weitere Verlauf des Rechtsstreits mutet merkwürdig an. Die Beklagten konnten den Vortrag der Klägerin einfach bestreiten, da es an jeglichem Beweisantritt fehlte. Alenfelder hat nicht mehr substantiiert erwidert, sondern die Erkrankung der Klägerin vorgeschoben, um die vom Gericht gesetzten Fristen zu verlängern. Nicht einmal die angebliche und sehr konkret vorgetragene sexuelle Belästigung, die mehreren Beklagten vorgeworfen wurden, hat er unter Beweis gestellt.

Zeitgleich versuchte die Klägerin über die Kanzlei Prystawik & Associates, Chicago, USA, Ansprüche aus denselben Vorfällen gegenüber einer US-amerikanischen Tochter von Bilfinger Berger durchzusetzen. Dies ist aber nicht gelungen. Prystawik tritt regelmäßig mit Alenfelder in Erscheinung, wenn der Antidiskriminierungstag ruft. Beide sind Mitglieder des aus drei Mitgliedern bestehenden Council on Global Antidiscrimination.

Wenige Stunden vor dem Kammertermin nahm Alenfelder die Klage am 23.10.2012 zurück. Vermutlich war die Klägerin nicht rechtschutzversichert. Die Kosten für ein Urteil wollte man sich wohl sparen.

1 Kommentar:

  1. Naja, die Anwaltskosten von knapp 12.000.- Teuro (netto) pro Partei sind auch nicht ohne. :-)

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