Freitag, 22. November 2013

Kirchengemeinde St. Lambertus obsiegt erneut mit Linten Rechtsanwälte in dem endlosen Verfahren mit dem Kirchenorganisten Schüth

Das Arbeitsgericht Essen hat die Klage auf Wiedereinstellung nach erfolglosem Klagemarathon gegen eine Kündigung aus dem Jahre 1997 vor der Arbeitsgerichtsbarkeit, dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie erneut im Restitutionsklageverfahren vor der Arbeitsgerichtsbarkeit abgewiesen. Der Kläger hat angekündigt, dass er erneut durch die Instanzen gehen wird. Der zweite Senat des BAG wird sich also bald wieder mit dem Verfahren beschäftigen müssen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen