Sonntag, 25. Oktober 2009

Regelsatz nach Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht am 20.10.2009

Das Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an den Hartz-IV-Sätzen und deren Berechnung. Hartz IV ist unter Umständen komplett zu reformieren.

Vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ging es den ganzen Tag um 359 Euro. Das ist der Hartz-IV-Regelsatz, den der Staat einem alleinstehenden Erwachsenen zahlt. Kann man davon leben? Und wie sieht dieses Leben aus? Und warum gerade 359 Euro? Was die Richter des Ersten Senats vor allem interessierte, war das Zustandekommen des Eckregelsatzes.

Viele kritische Fragen der Richter trafen die Vertreter der Bundesregierung an genau den wunden Stellen, die seit Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze immer wieder kritisiert worden waren. So räumten Vertreter aus dem Sozialministerium, dass ein Teil ihrer Berechnungen statt begründbar und fundiert eher geschätzt seien.

Erst gegen 17 Uhr waren alle angehört, die auf dem Ablaufprotokoll standen. Nun ist alles offen. Auch dass Hartz IV in seiner jetzigen Form gekippt wird, sowohl die Erwachsenen- als auch die Kindersätze. Deutlich machte der Präsident, Hans-Jürgen Papier, dass die Grundfrage bei diesem Thema um Artikel 1 des Grundgesetzes kreist: Um die Frage der Menschenwürde. Auch stellte er zwischendurch fest, dass die Regelsätze der Kinder trotz aller Rechenkünste in der Realität "einfach nicht reichen".

Wahrscheinlich werden die Verfassungsrichter die Gesetzgeber dazu auffordern, ein begründbares, stichhaltiges nachvollziehbares Verfahren zur Berechnung der Hartz-IV-Sätze zu bestimmen. Theoretisch, aber äußerst unwahrscheinlich, könnten dabei auch niedrigere Sätze herauskommen.

Mehr Informationen unter www.linten.de

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