Sonntag, 13. Dezember 2009

Nachzahlungen für gekündigte Lebensversicherungen möglich

Das Landgericht Hamburg hat am 20.11.2009 in drei Urteilen entschieden, dass die Klauseln der Versicherer Deutscher Ring, Hamburg Mannheimer und Generali zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung bei Lebensversicherungen unwirksam sind. Dem Kunden sei weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen geführt noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen erreicht.

Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können laut Verbraucherzentrale jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufwert fordern. Betroffenen ist zu raten, Ansprüche auf etwaige Nachzahlungen möglichst zügig geltend zu machen, um keine Rechtsnachteile zu haben.

Pressemeldung vom 23.11.2009:
Landgericht Hamburg entscheidet über Allgemeine Versicherungsbedingungen



RA Ulrich Kelch
Fachanwalt für Versicherungsrecht

2 Kommentare:

  1. Ich bin von der obigen Entscheidung betroffen und habe meine Ex-Versicherung, die Aachen Münchener wegen einer Nachzahlung angeschrieben. Die Antwort war, dass sie nicht zahlen brauchen, da es vorher andere Urteile gegeben hat, die den Versicherer gestärkt hätten, wie zum Beispiel AG Ulm, AG Aachen, LG Heidelberg, LG Nürnberg-Fürth.

    Wie kann ich am darauf reagieren?

    MfG, C. Neuenfels

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  2. Das LG Hamburg hat die Bedingungen von drei Versicherungen beurteilt: Deutscher Ring, Hamburg- Mannheimer und Generali ( Volksfürsorge ). Der Urteilstext liegt uns noch nicht vor, die Texte der Versicherungsbedingungen sind jedoch alle ähnlich. Interessant sind Verträge ab 2001, die zwischenzeitlich gekündigt wurden.Sie sollten Ihre Ansprüche weiterverfolgen, da die Rechtsprechung in diesem Punkt einem Wandel unterliegt.

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