Der Bundesgerichtshof hat die Klausel in § 13 Abs. 6 AKB, wonach die Umsatzsteuer nur vom Versicherer zu ersetzen ist, wenn und soweit sie tatsächlich wegen einer durchgeführten Reparatur oder einer Ersatzteilbeschaffung angefallen ist, für wirksam erklärt.
Ein Ersatz der in einem Sachverständigengutachten berücksichtigten Umsatzsteuer bei unterbliebener Reparatur bzw. unterbliebener Ersatzteilbeschaffung scheidet aus (BGH Beschluss vom 04.11.2009 IV ZR 35/09-).
RA Hans-Peter Kuhlhoff
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mehr Informationen unter www.linten.de
Donnerstag, 10. Dezember 2009
Verkehrsunfall - Erstattung der Mehrwertsteuer bei Abrechnung nach Sachverständigengutachten
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