Sonntag, 21. April 2013

Kokain-Schmugglerin aus Essen nach 16 Jahren auf der Flucht in Haft

RA Wolfgang Küpper-Fahrenberg verteidigte die 51-jährige Frau am Freitag vor der XVI. Strafkammer des Landgerichts Essen. Weil sie nach dem Tod ihrer Mutter nicht erneut untertauchen wollte stellte sich die Frau vor einigen Monaten.

Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.

Dienstag, 16. April 2013

Flexstrom-Insolvenz

Der Strom-Discounter aus Berlin ist insolvent. Linten beantwortet kurz und knapp die FAQ’s.

1. Wird mir der Strom abgestellt?
Nein, keiner muss aufgrund der Insolvenz im Dunkeln sitzen – die Lichter bleiben an. Flexstrom ist Stromlieferant und solange das Unternehmen Strom liefern kann, haben die Vertragspartner, also die Verbraucher, ein Recht auf Vertragserfüllung. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Verträge einzuhalten. Sobald der Billigstromanbieter nicht mehr in der Lage sein sollte Strom zu liefern, schaltet sich automatisch der Grundversorger ein.

2. Muss ich als Stromverbraucher etwas tun?
Nein. Grundsätzlich wird ein Gericht einen Insolvenzverwalter bestellen. Dieser „wickelt“ die Insolvenz ab und wird sich im Rahmen dessen vermutlich mit den Verbrauchern in Verbindung setzen. Wichtig aber ist, dass die Stromverbraucher vorerst weiterhin Abschlagszahlungen in Höhe Ihres tatsächlichen Verbrauchs leisten. Denn zu Verträgen gehören immer zwei und wie oben dargestellt sind nach dem BGB Verträge einzuhalten.

3. Muss ich bei langfristigen Vorauszahlungen vorsichtig sein?
Ja! Dadurch, dass niemand weiß wielange Flexstrom in der Lage sein wird Strom zu liefern, besteht die Gefahr, dass die Stromverbraucher für einen Zeitraum in Vorkasse getreten ist, für den sie keine Gegenleistung erhalten. Die Vorauszahlung fällt dann in die Insolvenzmasse.

4. Kann ich den Stromversorger „jetzt“ wechseln?
„Jetzt“ nicht, aber im Rahmen der Kündigungsfristen. Nur wenn Flexstrom nicht mehr zur Stromlieferung in der Lage sein sollte, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt und zu einem anderen Stromanbieter gewechselt werden.

Dienstag, 2. April 2013

Versicherung muss Prämien zurückzahlen wegen falscher Beratung

Rechtsanwalt Ulrich Kelch – Fachanwalt für Versicherungsrecht – konnte in einem Verfahren vor dem OLG Köln erreichen, dass seine Mandanten jahrelang gezahlte Prämien für eine Rentenversicherung wegen falscher Beratung zurück erhalten.

Es ist kein Einzelfall: Die Versicherungsvertreter beraten bei allen Formen der Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Riesterverträgen oft falsch. Häufig wird den Interessenten mitgeteilt, dass man ohne Probleme an das eingezahlte Geld kommt, wenn man es benötigt. Mit diesem Argument sollen die Bedenken von Interessenten beseitigt werden, ihr Kapital lange Zeit zu binden.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es schwierig, die Angaben des Versicherungsvertreters nachzuweisen oder die Richter verweisen den Versicherungsnehmer auf die Versicherungsbedingungen.
In dem Verfahren vor dem OLG Köln wurden Zeugen vernommen, deren Aussage die Richter als überzeugend bewerteten.

Die Richter haben auch kein Mitverschulden des Versicherungsnehmers angenommen, weil in den Versicherungsbedingungen etwas anderes zu lesen sei. Das Gericht ist der Auffassung, dass die Interessenten auf die Sachkunde des Vertreters vertrauen dürfen.
Für die Praxis ist es wichtig, vom Versicherungsvertreter zu verlangen, ein sorgfältig geführtes Beratungsprotokoll aufzunehmen. Dazu ist er verpflichtet. Wenn er sich weigert, seine Angaben in das Protokoll aufzunehmen, sollte man sich vor der Unterschrift unter dem Antrag anderweitig informieren.
( OLG Köln Urteil vom 01. März 2013 Aktenzeichen 20 U 143/12 )