Dienstag, 16. April 2013

Flexstrom-Insolvenz

Der Strom-Discounter aus Berlin ist insolvent. Linten beantwortet kurz und knapp die FAQ’s.

1. Wird mir der Strom abgestellt?
Nein, keiner muss aufgrund der Insolvenz im Dunkeln sitzen – die Lichter bleiben an. Flexstrom ist Stromlieferant und solange das Unternehmen Strom liefern kann, haben die Vertragspartner, also die Verbraucher, ein Recht auf Vertragserfüllung. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Verträge einzuhalten. Sobald der Billigstromanbieter nicht mehr in der Lage sein sollte Strom zu liefern, schaltet sich automatisch der Grundversorger ein.

2. Muss ich als Stromverbraucher etwas tun?
Nein. Grundsätzlich wird ein Gericht einen Insolvenzverwalter bestellen. Dieser „wickelt“ die Insolvenz ab und wird sich im Rahmen dessen vermutlich mit den Verbrauchern in Verbindung setzen. Wichtig aber ist, dass die Stromverbraucher vorerst weiterhin Abschlagszahlungen in Höhe Ihres tatsächlichen Verbrauchs leisten. Denn zu Verträgen gehören immer zwei und wie oben dargestellt sind nach dem BGB Verträge einzuhalten.

3. Muss ich bei langfristigen Vorauszahlungen vorsichtig sein?
Ja! Dadurch, dass niemand weiß wielange Flexstrom in der Lage sein wird Strom zu liefern, besteht die Gefahr, dass die Stromverbraucher für einen Zeitraum in Vorkasse getreten ist, für den sie keine Gegenleistung erhalten. Die Vorauszahlung fällt dann in die Insolvenzmasse.

4. Kann ich den Stromversorger „jetzt“ wechseln?
„Jetzt“ nicht, aber im Rahmen der Kündigungsfristen. Nur wenn Flexstrom nicht mehr zur Stromlieferung in der Lage sein sollte, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt und zu einem anderen Stromanbieter gewechselt werden.

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