Dienstag, 2. April 2013

Versicherung muss Prämien zurückzahlen wegen falscher Beratung

Rechtsanwalt Ulrich Kelch – Fachanwalt für Versicherungsrecht – konnte in einem Verfahren vor dem OLG Köln erreichen, dass seine Mandanten jahrelang gezahlte Prämien für eine Rentenversicherung wegen falscher Beratung zurück erhalten.

Es ist kein Einzelfall: Die Versicherungsvertreter beraten bei allen Formen der Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Riesterverträgen oft falsch. Häufig wird den Interessenten mitgeteilt, dass man ohne Probleme an das eingezahlte Geld kommt, wenn man es benötigt. Mit diesem Argument sollen die Bedenken von Interessenten beseitigt werden, ihr Kapital lange Zeit zu binden.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es schwierig, die Angaben des Versicherungsvertreters nachzuweisen oder die Richter verweisen den Versicherungsnehmer auf die Versicherungsbedingungen.
In dem Verfahren vor dem OLG Köln wurden Zeugen vernommen, deren Aussage die Richter als überzeugend bewerteten.

Die Richter haben auch kein Mitverschulden des Versicherungsnehmers angenommen, weil in den Versicherungsbedingungen etwas anderes zu lesen sei. Das Gericht ist der Auffassung, dass die Interessenten auf die Sachkunde des Vertreters vertrauen dürfen.
Für die Praxis ist es wichtig, vom Versicherungsvertreter zu verlangen, ein sorgfältig geführtes Beratungsprotokoll aufzunehmen. Dazu ist er verpflichtet. Wenn er sich weigert, seine Angaben in das Protokoll aufzunehmen, sollte man sich vor der Unterschrift unter dem Antrag anderweitig informieren.
( OLG Köln Urteil vom 01. März 2013 Aktenzeichen 20 U 143/12 )

1 Kommentar:

  1. Hervorragender Beitrag! Danke jetzt ist man wieder ein bisschen schlauer!! Hierfür vielen Dank!! Es ist schön zu sehen wenn sich jemand mit einem Thema "beschäftigt hat" DANKE und freundliche Grüße aus Hamburg

    Stefan

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