Samstag, 1. Juni 2013

Abrechnung der Firma Extra Energie GmbH falsch

Mit Urteil vom 08.05.2013 (Aktenzeichen: 80 C 4044/12) hat das Amtsgericht Neuss entschieden, dass die Abrechnungen der Firma Extra Energie GmbH zu Lasten der Kunden unzutreffend sind und die Firma Extra Energie GmbH in Ihrer Abrechnung nur den Arbeits-und Grundpreis auf die Kunden umlegen darf, der auch im Antragsformular genannt ist. Erhöhte Abgaben nach dem Gesetz über die erneuerbaren Energien oder für die Netznutzung dürften dagegen trotz einer Regelung in den AGB der Firma Extra Energie GmbH nicht auf die Kunden umgelegt werden, da die AGB der Firma Extra Energie GmbH nicht wirksam in den Vertrag mit den Kunden einbezogen worden seien. Im konkreten Fall führte dies zu einer Verringerung des Rechnungsbetrages um über 400 €.

Das Urteil des Amtsgerichts Neuss ist ein schönes Beispiel dafür, dass der Verbraucherschutz sowie die Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit vor den deutschen Gerichten einen hohen Stellenwert genießen. Es bleibt zu hoffen, dass die von der Rechtsprechung betroffenen Unternehmen alsbald zum Wohle ihrer Kunden umdenken und aus der Rechtsprechung die richtigen Konsequenzen ziehen.

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