Sonntag, 23. Februar 2014

Hausratversicherung

Was tun bei einem Einbruchdiebstahl?

Die Zahlen der privaten Haus- und Wohnungseinbrüche steigt in der letzten Zeit stetig.
Um Ansprüche bei der Hausratversicherung erfolgreich durchsetzen zu können, sind tatsächliche und rechtliche Umstände zu beachten.

1. Vor dem Einbruchdiebstahl

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz insbesondere auf eine mögliche Unterversicherung. Sprechen Sie Ihren Vermittler auf einen Unterversicherungsverzicht an oder auf eine Neubewertung der Versicherungssumme, wenn Sie neue Wertgegenstände in die Wohnung aufgenommen haben.
Die Versicherung kann eine Regulierung ganz oder teilweise ablehnen, wenn ein Verhalten des Versicherungsnehmers zu dem Einbruch geführt hat, der Versicherungsnehmer also den Einbruch als Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Dazu gehört das nicht richtige Verschliessen von Haus-/ wohnungstür oder der Fenster. Selbst wenn man nur kurzzeitig die Wohnung verlässt, muss man sicherstellen, dass die Fenster und Türen richtig verschlossen sind. Da die meisten Einbrüche tagsüber geschehen, ist dies auch erforderlich, wenn man nur einkaufen gehen will. Beabsichtigt man allerdings allenfalls ein paar Minuten die Wohnung zu verlassen, ist das Abschließen nicht erforderlich.
Die Schlüssel müssen ständig unter der eigenen Aufsicht sein. Stiehlt ein potentieller Dieb die Schlüssel und öffnet damit die Wohnungstür, liegt zunächst kein Einbruchdiebstahl vor.
Es ist auch wichtig, Belege von werthaltigen Gegenständen zu sammeln und aufzubewahren, Fotos zu fertigen und nach einem Einbruch Zeugen zu haben, die bestätigten können, dass die angegebenen Gegenstände tatsächlich vorhanden waren. Die Rechtsprechung verlangt nämlich einen Nachweis darüber, dass die als gestohlen gemeldeten Gegenstände auch zum Zeitpunkt des Einbruches in der Wohnung vorhanden waren.

2. Nach dem Einbruchdiebstahl

Zunächst ist die Polizei zu benachrichtigen. Dabei ist darauf zu achten, dass die vorhandenen Einbruchspuren aufgenommen werden, um gegenüber der Versicherung den Einbruch nachweisen zu können. Der erste zentrale Prüfungspunkt der Versicherung ist, ob Einbruchspuren vorliegen, also eingeschlagene Fensterscheiben oder Aufbruchspuren an Fenstern und Türen.
Unverzüglich ist der Versicherung der Einbruch anzuzeigen. Die Versicherung sendet ein Schadenformular, das sorgfältig auszufüllen ist. Für die Beantwortung sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, die Angaben in diesem Schadenformular müssen richtig sein, sie dürfen nicht im Widerspruch zu den Angaben gegenüber der Polizei oder späteren Angaben ( auch telefonisch ) gegenüber der Versicherung stehen. Auch Fragen, die einem nicht so wichtig erscheinen müssen sorgfältig beantwortet werden, zB wann man die Wohnung verlassen hat, wann man zurückgekehrt ist und zu welchem Zweck. Auch Fragen nach früheren Einbruchdiebstählen müssen richtig beantwortet werden.
Über die Rechtsfolgen falscher Antworten enthält das Schadenformular eine Belehrung, die ernst genommen werden soll.
In diesem Zusammenhang ist die rechtzeitige Übergabe der sogenannten Stehlgutliste an die Polizei und die Versicherung wichtig.
Die Liste muss schnell aber nicht weniger sorgfältig erstellt werden. Der Grund liegt darin, dass der Polizei schnell die Möglichkeit gegeben werden soll, nach den gestohlenen Gegenständen zu suchen. Gegenüber der Versicherung soll die Liste schnell überreicht werden, weil erfahrungsgemäß die Liste mit längerer Zeitdauer auch immer länger wird.
Wird die Liste zu spät eingereicht kann dies den Versicherungsschutz kosten.
Auch der Inhalt der Stehlgutliste muss richtig sein, die Gegenstände müssen möglichst genau bezeichnet werden. Sollten Kaufbelege vorhanden sein, sind diese mit zu überreichen. Entgegen den Angaben mancher Versicherungssachbearbeiter ist die Übergabe von Belegen aber nicht zwingend für die Regulierung erforderlich. Man kann auch durch Zeugen, Fotos etc. das Vorhandensein der gestohlenen Gegenstände beweisen.
Die aufgeführten Gegenstände und deren Neuwert ist die zweite zentrale Frage der Schadenregulierung.

3. Prozessuale Situation

Kommt es im Rahmen der Schadenregulierung zu Widersprüchen oder nachweislich falscher Beantwortung der Fragen im Schadenformular, lässt die Versicherung es oft zu einem Prozess kommen. Im Prozess werden sodann sämtliche Angaben des Versicherungsnehmers akribisch auf Widersprüche, geänderten Angaben, angeblich lebensfremden Schilderungen sowohl gegenüber der Versicherung als auch der Polizei oder einem Schadenregulierer. Es wird ebenfalls in einem Gerichtsverfahren bestritten, dass die gemeldeten Gegenstände überhaupt gestohlen wurden und den angegebenen Wert haben. Für beides ist der Versicherungsnehmer beweispflichtig.

Rechtsanwalt
Ulrich Kelch

Fachanwalt für Versicherungsrecht

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