Dienstag, 27. Mai 2014

Elektronischer Rechtsverkehr bei den Arbeitsgerichten in NRW

Zum 01.06.2014 wird der elektronische Rechtsverkehr auf alle Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen ausgeweitet.

Im Interesse unserer Mandanten werden wir zur Beschleunigung der Verfahren ab sofort sämtliche Klagen und Schriftsätze elektronisch an die Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW übermitteln.

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