Der rechtskräftig gekündigte Kirchenmusiker muss nicht wieder eingestellt werden. Ihm war im Jahre 1998 nach 15 Jahren gekündigt worden, da er eine außereheliche Beziehung während der Trennungsphase unterhielt.
Die Pressemitteilung mit weiteren Schilderungen zum Sachverhalt finden Sie hier als PDF.
Einen detaillierteren Ablauf des bisherigen Verfahrens finden Sie außerdem hier.
Über eine Fortsetzung des Gerichtsmarathons wegen Wiedereinstellung wird auf hier ebenfalls berichtet. Der Kläger hofft vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Frist zu klagen die seine Kündigung als Alt-Fall deklariert, denn für später Gekündigte gilt eine andere Rechtslage.
Freitag, 6. Juni 2014
St. Lambertus auch im Berufungsverfahren wegen Wiedereinstellung des Kirchenmusikers Schüth mit Linten Rechtsanwälte erfolgreich
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen