Der Bundesgerichtshof hat in der letzten Woche entschieden, dass die Banken auch für Verträge, die nicht länger als 10 Jahre zurückliegen die Bearbeitungsgebühr noch zurück zahlen müssen.
Aber Achtung: das ist nur bis zum 31.12.2014 möglich. Bis dahin muss der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden.
Wir übernehmen die Beantragung eines Mahnbescheides, um diese Frist einzuhalten.
Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Darlehnsvertrages, gerne auch per E-Mail ( u.kelch@linten.de ) oder Fax ( 0201-72091929 ).
Montag, 3. November 2014
Kreditbearbeitungsgebühr zurückerhalten - auch für ältere Verträge ab November 2004
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