In dem Verfahren um die Essener Angeklagten, die durch den Enkeltrick versucht haben Senioren zu betrügen, bekamen zwei der insgesamt drei Angeklagten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren. Die dritte Angeklagte bekam eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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