In einem Urteil vom 17.12.2009 des LG Dortmund wurde der Inhalt der nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetzes erforderlichen Belehrung über unrichtige Gesundheitsangaben bei der Antragstellung geprüft.
In dem entschiedenen Fall kam das LG Dortmund zu dem Ergebnis, dass die erfolgte Belehrung inhaltlich nicht ausreichend war, so dass der Versicherung Rücktritts- und Kündigungsrechte wegen unrichtiger Angaben bei Antragstellung nicht zustanden und der Versicherungsvertrag fortbestand.
( LG Dortmund 2 O 399/09 )
mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Sonntag, 11. April 2010
Versicherungsvertragsrecht: Ordnungsgemäße Belehrung des Versicherungsnehmers bei Antragstellung
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