Montag, 23. April 2012

Dr. Jan Teigelack nun auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Seit dem 20.03.12 ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Jan Teigelack nicht nur Fachanwalt für Verwaltungsrecht sondern auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Bei Linten & Partner Rechtsanwälte bearbeitet Rechtsanwalt und Notar Dr. Jan Teigelack vor allem sämtliche Rechtsangelegenheiten rund um die Immobilie.

Freitag, 16. März 2012

Günter Wallraff begleitet Millionenklage weiterhin

Günter Wallraff wird die Millionenklage einer angeblich gemobbten Arbeitnehmerin weiter begleiten.

Wie bereits unter dem 23.2.2012 berichtet, war Günter Wallraff Zuschauer in einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. In diesem Verfahren geht es um Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Entschädigung wegen ethnischer, sexueller Diskriminierung und Diskriminierung wegen Behinderung in Höhe von über 1 Million Euro.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf teilte nun in Zusammenhang mit der Ladung zum Kammertermin am 5.6.2012 mit, dass der Vorsitzende im Nachgang zu der Güteverhandlung von Herrn Wallraff angesprochen worden sei. Er arbeite an einem Artikel für eine Zeitung. Aus diesem Grund sieht sich das Gericht veranlasst, im Vorfeld des Kammertermins über die Pressestelle des Gerichts eine Pressemitteilung herauszugeben.

In Wikipedia kann man nachlesen, dass Günter Wallraff mit seinem aktuellem TV-Projekt die Praktiken unseriöser Anwaltskanzleien enthüllen will. Auf die Dokumentation sind wir schon sehr gespannt, saß Herr Wallraff doch im Vorfeld der Güteverhandlung mit der Klägerin und ihrem Prozessbevollmächtigten in trauter Eintracht zusammen.

Dienstag, 6. März 2012

Donnerstag, 23. Februar 2012

Journalist Günter Wallraff als störender Besucher im Arbeitsgericht Düsseldorf

Günter Wallraff warf als Besucher einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf RA Christian Schäfer vor, er verhöhne das Opfer (gemeint war die Klägerin).

Was ist geschehen?

In einem aberwitzigen Rechtsstreit verlangt die Klägerin Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das AGG sowie ihr Persönlichkeitsrecht in Höhe von 1,3 Mio. €. Wie üblich fragte der Richter in der Güteverhandlung, ob die Parteien sich eine gütliche Einigung vorstellen könnten. RA Christian Schäfer bot aus Lästigkeitserwägungen 1000 € an, was Günter Wallraff zu dem oben zitierten Zwischenruf verleitete. Der Richter bat Herrn Wallraff solche Zwischenrufe zu unterlassen. Die Verhandlung endete ergebnislos.