Der Bundesgerichtshof hat Rechte von Versicherungsnehmern, die Versicherungsverträge vor 2008 abgeschlossen haben, gestärkt. Sollte die Versicherung die Versicherungsbedingungen nicht an eine neue Gesetzeslage ab 01.01.2008 angepasst haben, können sich die Versicherungsfall nicht auf die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten bereiten (BGH Urteil 12.10.2011 IV ZR 199/10-).
Es informiert Rechtsanwalt Ulrich Kelch
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