Freitag, 13. Januar 2012

Lustiges aus der Justiz

Anwälte dürfen sich gegenseitig nicht als Winkeladvokaten bezeichnen.
Der Winkeladvokat sei intellektuell unfähig und stehe mit Moral und Gesetz in Konflikt, so das LG Köln (http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_3-2012.pdf).

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