Samstag, 24. Januar 2015

Neue Betrugsmasche auf eBay Kleinanzeigen durch Verwendung von PayPal

Eine neue Betrugsmasche führt aktuell zu zahlreichen Geschädigten Nutzern der Plattform eBay Kleinanzeigen. Geschädigt sind bei dieser Masche hauptsächlich Verkäufer, die eine Zahlung mittels des Dienstes PayPal akzeptieren. Die Schädiger manipulieren durch Verwendung eines gefälschten Verkaufsangebotes die Zahlung eines nichts ahndenden Käufers auf die Bankverbindung des ebenfalls nichts ahnenden Verkäufers. Der Verkäufer wird gleichzeitig von dem Schädiger kontaktiert und danach gefragt, ob die Zahlung des Kaufpreises auch durch PayPal erfolgen kann. Gleichzeitig bittet der Schädiger darum, den Artikel aber persönlich abholen zu können.
Wird der zu verkaufenden Artikel dann persönlich übergeben, verliert der Verkäufer die Verkäuferschutzansprüche bei PayPal, weil diese nur greifen, wenn der zu verkaufende Gegenstand an ein unabhängiges Versandunternehmen übergeben wird. Der nichts ahnende Käufer, der auf ein nicht existierendes Angebot gezahlt hat, wird im Folgenden seine Zahlung durch PayPal zurückbuchen lassen, weil er niemals einen Artikel erhalten wird. Der Verkäufer verliert im Ergebnis daher nicht nur den zu verkaufenden Gegenstand, sondern ebenfalls den ursprünglich gezahlten Kaufpreis.
Da für die Nutzung der Seite eBay Kleinanzeigen keinerlei personenbezogene Daten angegeben werden müssen, ist eine Ermittlung der Täter nahezu unmöglich. Verkäufer, die eine Zahlung mittels PayPal akzeptieren, sollten daher keinesfalls die Ware persönlich übergeben.

2 Kommentare:

  1. Eventuell übersehe ich hier etwas, aber auf welcher Grundlage sollte Paypal berechtigt sein den Betrag zurückzubuchen?

    Artikel 66 Abs 2 Zahlungsdiensterichtlinie lautet doch wie folgt:
    (2) Wurde der Zahlungsvorgang von dem Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, so kann der Zahler den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, nachdem er den Zahlungsauftrag oder seine Zustimmung zu dessen Ausführung an den Zahlungsempfänger übermittelt hat.

    Nachdem der Betrag explizit angewiesen wurde, gibt es mE auch keine Möglichkeit die Buchung wegen einer fehlenden Autorisierung (z.B. bei Lastschrift) zu widerrufen.

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  2. Zurückbuchen meint zunächst einmal die internen Buchungsvorgänge auf dem PayPal-Verkäufer-Konto. Die möglichen Variationen der Betrugsmasche sind zahlreich und würden den Umfang des Beitrages sprengen. Voranstellen möchten wir, dass es für den Erfolg der Masche jedoch nicht darauf ankommt, ob der Verkäufer oder der gutgläubige Käufer im Ergebnis der Geschädigte ist, da die Masche bereits dann erfolgreich war, wenn die zu verkaufende Ware persönlich übergeben wurde. Hinsichtlich ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

    Richtig ist, dass konkrete Zahlungsanweisungen nicht beliebig rückgängig gemacht werden können. Bei einer Zahlung mittels PayPal wird jedoch der vom Käufer angewiesene Betrag nicht direkt einem bei einem Kreditinstitut bestehenden Konto gutgeschrieben, sondern zunächst auf das PayPal-Konto "gebucht". Gemäß den zwischen PayPal und jedem Nutzer vereinbarten vertraglichen Grundlagen stehen diese Buchungen unter einem Vorbehalt, welcher je nach Zahlungsart variiert.

    Gelangt nun der dem PayPal-Konto zugeflossene Betrag aufgrund eines solchen Vorbehalts (zunächst) nicht zur Auszahlung an ein Kreditinstitut, so werden diese Zahlungen in dem von uns geschilderten Fall nach Durchlauf der PayPal-Konfliktlösung von PayPal zurückgebucht. Ist der Betrag im Einzelfall bereits an ein Kreditinstitut weitergeleitet worden, so wird das PayPal-Konto im Umfang der Rückbuchung in ein ausgleichspflichtiges Soll gestellt.

    Florian Ehlscheid
    Rechtsanwalt

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