Das Amtsgericht München hat einem Versicherungsnehmer Reparaturkosten zugesprochen, für die Reparatur von Beschädigungen des Autos, die bei der Entwendung einer nicht versicherten Sache aus dem Wagen verursacht wurden.
Die Diebe hatten ein Cabrio Dach aufgeschlitzt, um aus dem Wagen eine Lederjacke zu stehlen.
( AG München Urteil vom 13.08.2009 Az. 223/6889/09 )
mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Donnerstag, 18. März 2010
Teilkaskoversicherung: Anspruch auf Entschädigung für Beschädigungen eines Autos auch bei Entwendung nicht versicherter Sachen
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