Samstag, 19. Februar 2011

Ist Ihr Gebäude gegen Sturm versichert?

Sturmgebäudeversicherung: Sinnvoll?

Versicherungen bestreiten im Rahmen der Sturmversicherung, dass der Schaden am Gebäude durch eine Windbewegung von Windstärke 8 entstanden ist. Dieses Bestreiten führt fast immer zu einer Leistungsablehnung, die der Versicherungsnehmer gerichtlich nicht erfolgreich bekämpfen kann.
Das LG München hat festgestellt, dass der Versicherungsnehmer im Prozeß darlegen muss, dass der Schaden am Gebäude durch eine Luftbewegung der Stärke 8 und nicht etwa 7,5 entstanden ist und der Sturm die letzte Ursache hin zum Schaden ist. Die Dachpfannen könnten auch zu Beginn des Sturmes bei noch nicht 8 Beaufort beschädigt worden sein. Ebenso muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Schaden durch Wind der Stärke 8 entstanden ist- zwar kann man hier Sachverständige bemühen, was aber nur in den seltensten Fällen zum Erfolg verhilft.



mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht

2 Kommentare:

  1. Kurz gesagt, solche Sturmversicherung kann man sich sparen. Danke für die Information.

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  2. Es gibt allerdings auch eine Gebäudeversicherung ohne Windstärkenregelung. Also werden Sturmschäden auch bei z.B. Windstärke 7 oder darunter ersetzt.
    Gilt allerdings nur für Ein- und Zweifamilienhäuser.
    Fragen hierzu kann ich unter 01578-7631657 beantworten.

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