Samstag, 19. Februar 2011

Kaskoversicherung

Kfz. - Kaskoversicherung:
Während einige Gerichte die Versicherungsentschädigungen in der Vollkaskoverischerung bei einem Unfallschaden auf 0 kürzen, wenn der Versicherungsnehmer mit einer BAK ab 1,1 Promille gefahren ist, meint das Kammergericht Berlin, dass es nicht mit der Intention des Gesetzgebers vereinbar sei, solche pauschalen Grenzwerte zu setzen. Danach sind vielmehr auch ab 1,1 Promille alle objektiven und subjektiven Umstämde des Einzelfalles zu berücksichtigen und zu gewichten.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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