Donnerstag, 2. Juni 2011

Mahnungen der Bundesagentur für Arbeit gegenüber Empfängern von Leistungen nach dem SGB II sind rechtswidrig, BSG vom 26.5.2011.

Damit werden wir über 100 Widerspruchs- und Klageverfahren erfolgreich für unsere Mandanten abschließen.

BSG:
Bei der Festsetzung von Mahngebühren durch die beklagte Bundesagentur für Arbeit handelte es sich um einen Verwaltungsakt, der mit Anfechtungsklage angegriffen werden konnte.

Es informiert Sie Rechtsanwalt Christian Schäfer
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=12011

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