Damit werden wir über 100 Widerspruchs- und Klageverfahren erfolgreich für unsere Mandanten abschließen.
BSG:
Bei der Festsetzung von Mahngebühren durch die beklagte Bundesagentur für Arbeit handelte es sich um einen Verwaltungsakt, der mit Anfechtungsklage angegriffen werden konnte.
Es informiert Sie Rechtsanwalt Christian Schäfer
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=12011
Donnerstag, 2. Juni 2011
Mahnungen der Bundesagentur für Arbeit gegenüber Empfängern von Leistungen nach dem SGB II sind rechtswidrig, BSG vom 26.5.2011.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen