In einem Beitrag der Bild-Zeitung gibt RA Florian Linten Hilfestellung zu verschiedenen Themen zum Thema Kita-Platz.
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Samstag, 1. Juni 2013
RA Florian Linten gibt Hilfestellung rund um den Kita-Platz
Abrechnung der Firma Extra Energie GmbH falsch
Mit Urteil vom 08.05.2013 (Aktenzeichen: 80 C 4044/12) hat das Amtsgericht Neuss entschieden, dass die Abrechnungen der Firma Extra Energie GmbH zu Lasten der Kunden unzutreffend sind und die Firma Extra Energie GmbH in Ihrer Abrechnung nur den Arbeits-und Grundpreis auf die Kunden umlegen darf, der auch im Antragsformular genannt ist. Erhöhte Abgaben nach dem Gesetz über die erneuerbaren Energien oder für die Netznutzung dürften dagegen trotz einer Regelung in den AGB der Firma Extra Energie GmbH nicht auf die Kunden umgelegt werden, da die AGB der Firma Extra Energie GmbH nicht wirksam in den Vertrag mit den Kunden einbezogen worden seien. Im konkreten Fall führte dies zu einer Verringerung des Rechnungsbetrages um über 400 .
Das Urteil des Amtsgerichts Neuss ist ein schönes Beispiel dafür, dass der Verbraucherschutz sowie die Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit vor den deutschen Gerichten einen hohen Stellenwert genießen. Es bleibt zu hoffen, dass die von der Rechtsprechung betroffenen Unternehmen alsbald zum Wohle ihrer Kunden umdenken und aus der Rechtsprechung die richtigen Konsequenzen ziehen.
Mittwoch, 29. Mai 2013
Linten Rechtsanwälte führt papierloses Büro ein
Linten Rechtsanwälte führt in Verfahren mit der Sozialgerichtsbarkeit NRW das komplett papierlose Büro ein.
Seit dem 01.01.2013 besteht die Möglichkeit, mit den Sozialgerichten in NRW über EGVP, das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, zu kommunizieren.
Nach ersten Testläufen werden wir die Kommunikation mit den Sozialgerichten in NRW komplett auf EGVP umstellen. Dies bedeutet, dass unsere Kanzlei nur noch eine Datei mit einer qualifizierten Signatur verlässt. Die weitere Verarbeitung obliegt dem Gericht. Das heißt, das Gericht druckt das Original und die beglaubigte Abschrift aus.
Mit den Mandanten erfolgt die Kommunikation, sofern eine E-Mail-Adresse vorhanden ist, über die Web-Akte. Dies ist seit Jahren bewährt.
In unserer Kanzlei ist ebenfalls kein Papier erforderlich, da sämtliche Dokumente einer Akte im DMS gespeichert sind.
Sonntag, 21. April 2013
Kokain-Schmugglerin aus Essen nach 16 Jahren auf der Flucht in Haft
RA Wolfgang Küpper-Fahrenberg verteidigte die 51-jährige Frau am Freitag vor der XVI. Strafkammer des Landgerichts Essen. Weil sie nach dem Tod ihrer Mutter nicht erneut untertauchen wollte stellte sich die Frau vor einigen Monaten.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.
Dienstag, 16. April 2013
Flexstrom-Insolvenz
Der Strom-Discounter aus Berlin ist insolvent. Linten beantwortet kurz und knapp die FAQs.
1. Wird mir der Strom abgestellt?
Nein, keiner muss aufgrund der Insolvenz im Dunkeln sitzen die Lichter bleiben an. Flexstrom ist Stromlieferant und solange das Unternehmen Strom liefern kann, haben die Vertragspartner, also die Verbraucher, ein Recht auf Vertragserfüllung. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Verträge einzuhalten. Sobald der Billigstromanbieter nicht mehr in der Lage sein sollte Strom zu liefern, schaltet sich automatisch der Grundversorger ein.
2. Muss ich als Stromverbraucher etwas tun?
Nein. Grundsätzlich wird ein Gericht einen Insolvenzverwalter bestellen. Dieser wickelt die Insolvenz ab und wird sich im Rahmen dessen vermutlich mit den Verbrauchern in Verbindung setzen. Wichtig aber ist, dass die Stromverbraucher vorerst weiterhin Abschlagszahlungen in Höhe Ihres tatsächlichen Verbrauchs leisten. Denn zu Verträgen gehören immer zwei und wie oben dargestellt sind nach dem BGB Verträge einzuhalten.
3. Muss ich bei langfristigen Vorauszahlungen vorsichtig sein?
Ja! Dadurch, dass niemand weiß wielange Flexstrom in der Lage sein wird Strom zu liefern, besteht die Gefahr, dass die Stromverbraucher für einen Zeitraum in Vorkasse getreten ist, für den sie keine Gegenleistung erhalten. Die Vorauszahlung fällt dann in die Insolvenzmasse.
4. Kann ich den Stromversorger jetzt wechseln?
Jetzt nicht, aber im Rahmen der Kündigungsfristen. Nur wenn Flexstrom nicht mehr zur Stromlieferung in der Lage sein sollte, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt und zu einem anderen Stromanbieter gewechselt werden.
Dienstag, 2. April 2013
Versicherung muss Prämien zurückzahlen wegen falscher Beratung
Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht konnte in einem Verfahren vor dem OLG Köln erreichen, dass seine Mandanten jahrelang gezahlte Prämien für eine Rentenversicherung wegen falscher Beratung zurück erhalten.
Es ist kein Einzelfall: Die Versicherungsvertreter beraten bei allen Formen der Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Riesterverträgen oft falsch. Häufig wird den Interessenten mitgeteilt, dass man ohne Probleme an das eingezahlte Geld kommt, wenn man es benötigt. Mit diesem Argument sollen die Bedenken von Interessenten beseitigt werden, ihr Kapital lange Zeit zu binden.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es schwierig, die Angaben des Versicherungsvertreters nachzuweisen oder die Richter verweisen den Versicherungsnehmer auf die Versicherungsbedingungen.
In dem Verfahren vor dem OLG Köln wurden Zeugen vernommen, deren Aussage die Richter als überzeugend bewerteten.
Die Richter haben auch kein Mitverschulden des Versicherungsnehmers angenommen, weil in den Versicherungsbedingungen etwas anderes zu lesen sei. Das Gericht ist der Auffassung, dass die Interessenten auf die Sachkunde des Vertreters vertrauen dürfen.
Für die Praxis ist es wichtig, vom Versicherungsvertreter zu verlangen, ein sorgfältig geführtes Beratungsprotokoll aufzunehmen. Dazu ist er verpflichtet. Wenn er sich weigert, seine Angaben in das Protokoll aufzunehmen, sollte man sich vor der Unterschrift unter dem Antrag anderweitig informieren.
( OLG Köln Urteil vom 01. März 2013 Aktenzeichen 20 U 143/12 )
Freitag, 8. Februar 2013
RTL aktuell: RA Florian Linten im Interview mit Peter Klöppel zu dem Samenspenderurteil des OLG Hamm
Im Interview mit Peter Klöppel erklärt RA Florian Linten mögliche Folgen des Samenspenderurteil des OLG Hamm.
In diesem Artikel finden Sie das dazugehörige Video.