Sonntag, 13. Dezember 2009

Nachzahlungen für gekündigte Lebensversicherungen möglich

Das Landgericht Hamburg hat am 20.11.2009 in drei Urteilen entschieden, dass die Klauseln der Versicherer Deutscher Ring, Hamburg Mannheimer und Generali zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung bei Lebensversicherungen unwirksam sind. Dem Kunden sei weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen geführt noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen erreicht.

Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können laut Verbraucherzentrale jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufwert fordern. Betroffenen ist zu raten, Ansprüche auf etwaige Nachzahlungen möglichst zügig geltend zu machen, um keine Rechtsnachteile zu haben.

Pressemeldung vom 23.11.2009:
Landgericht Hamburg entscheidet über Allgemeine Versicherungsbedingungen



RA Ulrich Kelch
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Verkehrsunfall - Erstattung der Mehrwertsteuer bei Abrechnung nach Sachverständigengutachten

Der Bundesgerichtshof hat die Klausel in § 13 Abs. 6 AKB, wonach die Umsatzsteuer nur vom Versicherer zu ersetzen ist, wenn und soweit sie tatsächlich wegen einer durchgeführten Reparatur oder einer Ersatzteilbeschaffung angefallen ist, für wirksam erklärt.

Ein Ersatz der in einem Sachverständigengutachten berücksichtigten Umsatzsteuer bei unterbliebener Reparatur bzw. unterbliebener Ersatzteilbeschaffung scheidet aus (BGH Beschluss vom 04.11.2009 – IV ZR 35/09-).



RA Hans-Peter Kuhlhoff
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Zu viele Polizisten am Tatort

Essen. Polizisten sind auch nur Menschen. Vor allem, wenn sie selbst ins Visier ermittelnder Kollegen geraten und auf der Anklagebank landen.

Hintergrund ist eine Rangelei in Borbeck, an der sich ein privat mutmaßlich stark angetrunkener Kommissar, Ausbilder an einer Polizeischule, unrühmlich beteiligt haben soll. In der Nacht zum 3. Oktober 2008 hatte er mit Lebensgefährtin und Dobermann ein Taxi bestiegen. Nach wenigen Metern hielt der Wagen an, weil der Taxifahrer wegen des Hundes um die Sitze fürchtete.

Was danach geschah, wird unterschiedlich gesehen. Als die vom Taxifahrer alarmierte Polizei an der Stolbergstraße eintraf, sah sie Verletzungen beim Taxifahrer und beim männlichen Fahrgast, sowie eine hysterisch wirkende Frau. Laut Taxifahrer hatten die Fahrgäste ihn angegriffen, und er habe sich gewehrt. Seine Gäste, laut Atemalkohol stark betrunken, behaupteten das Gegenteil. Verschwunden war zudem der Taxischlüssel. Den musste wohl der Fahrgast abgezogen haben. In seiner Jacke wollen die Beamten den Schlüssel gefunden haben.

Die Polizisten dürften schnell geahnt haben, dass zu viele Polizisten am Tatort waren. Nicht nur, dass der Fahrgast mehrfach betonte, Kollege zu sein. Auch der Taxifahrer gab sich als ehemaliger Polizist zu erkennen.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Polizeiausbilder wegen Diebstahls des Autoschlüssels ein. Die Körperverletzung ließ sich eh nicht aufklären. Erst als der Polizist sich über die Kollegen beschwerte, weil sie ihn auf der Fahrt zur Wache fesselten, klagte Staatsanwalt Wolfgang Kolpatzik den Diebstahl an. Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Borbecker Amtsgericht regte er erneut eine Einstellung an: „Der Vorwurf ist es nicht Wert, verhandelt zu werden.“ Allerdings müsse die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgenommen werden. Richter Karl-Peter Wittenberg befürwortete den Vorschlag, und Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg überzeugte den angeklagten Polizisten. Rechtsfrieden? „Wir fühlen uns über den Tisch gezogen“, sagte die Lebensgefährtin danach zur WAZ

Quelle: derwesten.de, Stefan Wette 09.12.2009
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Mittwoch, 9. Dezember 2009

Steuerberater veruntreute DLRG-Gelder

Ein Scherbenhaufen, den der 38-Jährige angerichtet hat. Zu einem Jahr und vier Monaten Haft mit Bewährung verurteilte das Amtsgericht Essen den Steuerberater, der seinen gemeinnützigen Verein um 124 000 Euro betrogen hatte.

"Sie schämen sich, und das dürfen Sie auch, sagte Amtsrichter Stefan Groß im Urteil gegen den Rüttenscheider, der im Anzug und mit Krawatte einen seriösen Eindruck machte. So sah ihn wohl auch die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), deren 1800 Mitglieder starken Ortsverband Essen er als Bezirksleiter führte. Seit Anfang 2008 war er für die Kasse verantwortlich. Eine schlechte Wahl: Seit dem 7. April 2008 hob er in immer kürzeren Abständen Geld vom Vereinskonto ab. Mal bar, mal überwies er das Geld aufs Privatkonto. 5000 Euro im Schnitt bei jeder Transaktion, manchmal aber auch 15- oder 20 000 Euro. So kamen in 14 Monaten 124 000 Euro zusammen. Das Guthaben des Vereins war fast aufgelöst: 5000 Euro besaß er noch. Geld fehlte, das die DLRG als Rücklage für ihre sechs Rettungsboote und drei Straßenfahrzeuge gebildet hatte."


Hoher Lebensstandard

Er habe finanzielle Verhältnisse aus der Vergangenheit ausgleichen wollen, gestand der Angeklagte. Selbstständig habe er sich gemacht, fügte er hinzu. An anderer Stelle sagt er, er sei einen hohen Lebensstandard gewohnt.

Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg erkennt einen klassischen Fall: Er nimmt Geld und denkt, er könne es zurückzahlen. Das klappt aber nicht, und dann wird der Kopf in den Sand gesteckt. Ganz so passiv war der Mandant nicht: Bei einer Kassenprüfung muss er wohl gefälschte Belege präsentiert haben, um nicht aufzufliegen. Erst ein Anruf der Sparkasse beim Verein hatte den Bezirksleiter gestoppt.

Beste Chancen hatte er beruflich, wollte aber immer höher hinaus. Seine Beamtenstelle beim Finanzamt gab er auf, arbeitete als Steuerberater, machte die eigene Kanzlei auf. Wofür tatsächlich er das Geld brauchte, blieb nach Ansicht von Richter Groß etwas im Dunkeln. Das Geld hat die DLRG zurück. Die Familie des Angeklagten hat es aufgebracht.



Quelle: derwesten.de, Stefan Wette 08.12.2009
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