Dienstag, 5. Januar 2010
Drohung mit Psychiater bringt Arzt vor Gericht
Für Streit zwischen den Hausbesitzern im Stadtwald sorgte das dichte Wurzelwerk eines Rhododendron, das einer Mauer auf der Grundstücksgrenze zusetzte. Die Auseinandersetzung hatte bereits das Niveau anwaltlicher Korrespondenz erreicht. Am Telefon soll der promovierte Mediziner, 54 Jahre alt, der 84-jährigen Ehefrau seines Nachbarn gedroht haben, ihren Mann einmal psychiatrisch untersuchen zu lassen.
Nachbarschaftsstreit
Eine derart plumpe Nötigung weist der Mediziner weit von sich. Jener 9. Dezember 2008, von dem in der Anklage die Rede ist, sei für ihn ein harter Tag gewesen, erzählt er. Zwei jungen Menschen habe er eine Krebsdiagnose stellen müssen. Als er dann nach Hause kam, habe da wieder ein Anwaltsschreiben des Nachbarn gelegen. Sofort habe er deshalb nebenan angerufen, allerdings mit der Ehefrau gesprochen, weil er mit ihr gut auskam. Gedroht habe er nicht. Dass er bei dem Nachbarn Verhaltensauffälligkeiten festgestellt habe, das will er schon gesagt haben.
Notizen während des Telefonates
Herein kommt die 84-Jährige, ganz Dame. Sie hatte sich während des Telefonates Notizen gemacht und diese dem Anwalt ihres Mannes gegeben. Warum? Für den Fall, dass er das, was er angekündigt hat, auch vollendet. Der Arzt habe sie zunächst gebeten, Einfluss auf ihren Mann zu nehmen. Als sie dies ablehnte, habe er gedroht, psychiatrische und juristische Schritte einzuleiten. Er habe da Beziehungen, soll er gesagt haben.
84-Jährige belehrt den Arzt
Rachsüchtig wirkt die 84-Jährige nicht. Sie räumt ein, dass ihr Mann auch mit anderen Nachbarn Schwierigkeiten habe. Allerdings ist unter diesen ein Schwager des Angeklagten. Was sie an den Worten des Mediziners störte? Wissen Sie, Herr Richter, ich stamme aus einem anderen Jahrhundert. Da nahm man noch sehr ernst, was ein Arzt sagt. Und direkt zum Angeklagten: So etwas sagt ein junger Mann nicht zu einer älteren Frau. Das stand Ihnen nicht zu. Dann bedauert sie noch, dass man sich als Nachbar nicht mehr grüße: Ich leide darunter. Der Angeklagte stimmt zu: Wir alle.
Verfahren eingestellt
Auf Vorschlag von Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg stellt Richter Märten das Verfahren ein. 500 Euro Geldbuße muss der Mediziner zahlen. So profitiert zumindest der Kinderschutzbund als Empfänger des Geldes vom Streit unter Nachbarn.
Quelle: derwesten.de, Stefan Wette 04.01.2010
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Donnerstag, 10. Dezember 2009
Zu viele Polizisten am Tatort
Hintergrund ist eine Rangelei in Borbeck, an der sich ein privat mutmaßlich stark angetrunkener Kommissar, Ausbilder an einer Polizeischule, unrühmlich beteiligt haben soll. In der Nacht zum 3. Oktober 2008 hatte er mit Lebensgefährtin und Dobermann ein Taxi bestiegen. Nach wenigen Metern hielt der Wagen an, weil der Taxifahrer wegen des Hundes um die Sitze fürchtete.
Was danach geschah, wird unterschiedlich gesehen. Als die vom Taxifahrer alarmierte Polizei an der Stolbergstraße eintraf, sah sie Verletzungen beim Taxifahrer und beim männlichen Fahrgast, sowie eine hysterisch wirkende Frau. Laut Taxifahrer hatten die Fahrgäste ihn angegriffen, und er habe sich gewehrt. Seine Gäste, laut Atemalkohol stark betrunken, behaupteten das Gegenteil. Verschwunden war zudem der Taxischlüssel. Den musste wohl der Fahrgast abgezogen haben. In seiner Jacke wollen die Beamten den Schlüssel gefunden haben.
Die Polizisten dürften schnell geahnt haben, dass zu viele Polizisten am Tatort waren. Nicht nur, dass der Fahrgast mehrfach betonte, Kollege zu sein. Auch der Taxifahrer gab sich als ehemaliger Polizist zu erkennen.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Polizeiausbilder wegen Diebstahls des Autoschlüssels ein. Die Körperverletzung ließ sich eh nicht aufklären. Erst als der Polizist sich über die Kollegen beschwerte, weil sie ihn auf der Fahrt zur Wache fesselten, klagte Staatsanwalt Wolfgang Kolpatzik den Diebstahl an. Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Borbecker Amtsgericht regte er erneut eine Einstellung an: Der Vorwurf ist es nicht Wert, verhandelt zu werden. Allerdings müsse die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgenommen werden. Richter Karl-Peter Wittenberg befürwortete den Vorschlag, und Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg überzeugte den angeklagten Polizisten. Rechtsfrieden? Wir fühlen uns über den Tisch gezogen, sagte die Lebensgefährtin danach zur WAZ
Quelle: derwesten.de, Stefan Wette 09.12.2009
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Mittwoch, 9. Dezember 2009
Steuerberater veruntreute DLRG-Gelder
"Sie schämen sich, und das dürfen Sie auch, sagte Amtsrichter Stefan Groß im Urteil gegen den Rüttenscheider, der im Anzug und mit Krawatte einen seriösen Eindruck machte. So sah ihn wohl auch die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), deren 1800 Mitglieder starken Ortsverband Essen er als Bezirksleiter führte. Seit Anfang 2008 war er für die Kasse verantwortlich. Eine schlechte Wahl: Seit dem 7. April 2008 hob er in immer kürzeren Abständen Geld vom Vereinskonto ab. Mal bar, mal überwies er das Geld aufs Privatkonto. 5000 Euro im Schnitt bei jeder Transaktion, manchmal aber auch 15- oder 20 000 Euro. So kamen in 14 Monaten 124 000 Euro zusammen. Das Guthaben des Vereins war fast aufgelöst: 5000 Euro besaß er noch. Geld fehlte, das die DLRG als Rücklage für ihre sechs Rettungsboote und drei Straßenfahrzeuge gebildet hatte."
Hoher Lebensstandard
Er habe finanzielle Verhältnisse aus der Vergangenheit ausgleichen wollen, gestand der Angeklagte. Selbstständig habe er sich gemacht, fügte er hinzu. An anderer Stelle sagt er, er sei einen hohen Lebensstandard gewohnt.
Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg erkennt einen klassischen Fall: Er nimmt Geld und denkt, er könne es zurückzahlen. Das klappt aber nicht, und dann wird der Kopf in den Sand gesteckt. Ganz so passiv war der Mandant nicht: Bei einer Kassenprüfung muss er wohl gefälschte Belege präsentiert haben, um nicht aufzufliegen. Erst ein Anruf der Sparkasse beim Verein hatte den Bezirksleiter gestoppt.
Beste Chancen hatte er beruflich, wollte aber immer höher hinaus. Seine Beamtenstelle beim Finanzamt gab er auf, arbeitete als Steuerberater, machte die eigene Kanzlei auf. Wofür tatsächlich er das Geld brauchte, blieb nach Ansicht von Richter Groß etwas im Dunkeln. Das Geld hat die DLRG zurück. Die Familie des Angeklagten hat es aufgebracht.
Quelle: derwesten.de, Stefan Wette 08.12.2009
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Sonntag, 27. September 2009
"Hans im Glück" muss sitzen Ungeklärter Mord
Die Arbeit der Frauen hatte ihn groß gemacht, aber die Arbeit der Frauen macht ihn jetzt auch wieder klein. Rotlicht-König Hans-Günther de Beyer (54, "Hans im Glück"), angeklagt von Staatsanwältin Sabine Vollmer, wurde am Montag von der VI. Kammer unter Vorsitz von Richterin Jutta Wendrich-Rosch zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dem Antrag der Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg und Jörg Pelz auf Bewährung mochte das Gericht nicht folgen.
Drei weitere Staatsanwältinnen hatten sich in den Zuhörerraum gesetzt, um dem Urteil gegen den im Ruhrgebiet legendären Ex-Bordellchef zu lauschen. De Beyer - im dunklen Anzug, die dünnen Haare wie immer zum Zopf gebunden - schüttelte oft den Kopf, als die Richterin erläuterte, wie die Kammer die Beweislage gegen ihn einschätzte. Das Gericht sei selbst "erstaunt" gewesen, als im September vergangenen Jahres die Anklage gegen einen "Rotlicht-König" einging und nicht einmal die Rede von so typischen Delikten wie Menschenhandel oder Steuerhinterziehung war. Die Anklagevorwürfe hatten zudem auf Aussagen früherer Geschäftspartner de Beyers basiert, mit denen er sich später einen Rotlicht-Krieg im Ruhrgebiet lieferte. Viel blieb davon nicht übrig. Von 103 Anklagepunkten gelangten nur 13 zur Verurteilung. Allein auf Angaben der mit de Beyer heute verfeindeten Brüder K. hatte das Gericht sein Urteil nicht stützen wollen. Es mussten schon weitere Indizien hinzu kommen.
"Was bleibt, ist schlimm genug", meinte die Richterin. Da geht es um einen Konkurrenten, dem "nach Mafiaart" in den Hintern geschossen wurde. Außerdem um finanziellen Streit mit dem 65 Jahre alten Vermieter eines Bordells, der auf dem Parkplatz der damals vom Milieu betriebenen Bochumer Diskothek "Taksim" übel verprügelt wurde und Todesangst durchlitt. Mal ist de Beyer dabei als Anstifter schuldig, mal wegen Beihilfe.
Übel erscheint die Koksparty mit einer 17-Jährigen. Die Kammer stuft den Fall allerdings als minder schwer ein. Schließlich war die junge Frau extra in einen der Clubs gekommen, um mit ihrer Freundin ihren 17. Geburtstag zu feiern. De Beyer selbst kam erst später zu dem Wannenbad, als die beiden Mädchen bereits Kokain konsumierten.
Typisch für de Beyer sind die Sachbeschädigungen. Für drei derartige Anschläge mit Buttersäure auf konkurrierende Clubs wird er bestraft. Richterin Wendrich-Rosch: "Buttersäure war ein Markenzeichen von ihm, auch wenn er es nicht erfunden hat."
Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg hatte de Beyer am Montag als "eher beschwichtigende" Person geschildert, die auch immer aufgepasst habe, dass es in den Clubs nicht zum Menschenhandel kam."Was bleibt, ist schlimm genug"
Die Brüder K., die de Beyer umbringen lassen wollten, sitzen in Haft. De Beyer selbst auch. Ungeklärt bleibt aber weiter der Brandanschlag auf einen Club in Senden, bei dem eine Prostituierte starb. Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte im Umfeld von de Beyer und den Brüdern K..
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Quelle: derwesten.de, 07.05.2007
Freitag, 18. September 2009
Bewährung mit Bedenken
Er kennt die Gerichte, den Knast und die geschlossene Psychiatrie. Homosexuell ist der 52-Jährige, was heute nicht mehr strafbar ist. Aber er ist eben auch pädophil. Dass die V. Strafkammer ihn am Freitag wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einem Jahr Haft mit Bewährung vergleichsweise milde verurteilte, hat er seinem Geständnis zu verdanken. Und der Tatsache, dass die Initiative zum Sex gegen Geld von seinem Opfer, einem 14 Jahre alten Jungen, ausging.
Bis 1987 hat der Angeklagte als Schausteller gearbeitet. Damals wird er erstmals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Später bekommt er in Köln wegen ähnlicher Delikte noch zweimal Bewährungsstrafen. 1994 erkennt das Landgericht Essen auf zweieinhalb Jahre Haft wegen sexueller Handlungen mit einem 14-Jährigen und weist ihn in die geschlossene Psychiatrie ein. Erst 2007 wird er entlassen. Ein Gutachter hatte ihm bescheinigt, von ihm seien keine schwerwiegenden Taten mehr zu erwarten.
Das war falsch. Denn der Angeklagte, der schon seit 2003 in einem offenen Heim in Essen lebte, hatte im Oktober 2006 am Porscheplatz Kontakt zu einem 14-Jährigen gefunden, der sich mit Sex "sein Taschengeld aufbesserte", wie Richter Staake formulierte. An den Bahngleisen am Berliner Platz kam es zu Treffen. Zehn Euro kostete "der Dienst".
Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte sich gegen eine Bewährung ausgesprochen, wegen der vielen Vorstrafen. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg meinte dagegen, ein solcher Schritt sei zu verantworten. Das Gericht willigte "mit Bauchschmerzen" ein, machte dem Angeklagten aber enge Auflagen. Sein Mitangeklagter, ein nicht vorbestrafter 75 Jahre alter Post-Pensionär, hatte es da einfacher. Er bekam für drei Fälle mit dem Jungen, die ihn 20 bis 40 Euro kosteten, eine Geldstrafe. Sein Anwalt Volker Schröder betonte, dass Sex mit Jugendlichen über 14 Jahre dann strafbar ist, wenn Geld fließt.
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Quelle: derwesten.de, 12.09.2009
Unfallflucht trotz Zettel hinter Scheibenwischer
Mit einem Zettel hinter den Scheibenwischer hatte die 68-jährige Künstlerin aus Essen-Heisingen ihren Kontrahenten auf den Unfall beom Parken aufmerksam machen wollen. Vor einem Verfahren wegen Unfallflucht schützte sie der Zettel nicht.
So richtig einsichtig scheint die Heisingerin nicht zu sein. Am 27. Dezember hatte die 68-Jährige in Bredeney mit ihrem BMW einen schwarzen Audi beim Zurücksetzen beschädigt. Dass der Zettel mit ihren Personalien, den sie hinter die Scheibenwischer des Audi klemmte, sie nicht vor einem Strafprozess wegen Fahrerflucht bewahrte, dürfte ihr jetzt aber klar sein. Glück hatte sie trotzdem. Amtsrichter Niklas Nowatius stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein.
Auf Feinheiten geachtet
Auf Feinheiten achtet sie. Wenn der Audi-Fahrer sagt, sie sei ihm ins Auto gefahren, korrigiert sie den 48-Jährigen sofort: Nicht in das Auto, sagen wir lieber gegen. An anderer Stelle schildert er, sie sei ins Auto reingedonnert. Auch da korrigiert sie. Auf 1003,49 Euro beliefen sich seine Reparaturkosten.
In Eile Audi gestreift
Ein Allerweltsversehen ist es aus Sicht der Angeklagten, die als Beruf Künstlerin angibt. Sie sei in Eile gewesen, habe kurz vor 13 Uhr noch Besorgungen machen müssen: Bankgeschäfte, Blumenladen. Plötzlich habe sie einen Parkplatz gesehen. Schnell habe sie zurückgesetzt und dabei den Audi gestreift. Erst einmal stellte sie ihren Wagen in die Parklücke, dann schrieb sie nach eigenen Worten den Zettel mit ihrem Namen. Der Weg zum Einkauf war frei.
Fahrerflucht vorgeworfen
Ein Passant habe ihr Fahrerflucht vorgeworfen. Sie will nur mit einem Wie bitte? reagiert haben. Ob er den Zettel nicht gesehen habe? Fünf Minuten später, nach dem Bankbesuch, war schon die Polizei da, die den Zettel sicherstellte. Ein Augenzeuge erinnert sich, dass die Angeklagte den Zettel unter den Scheibenwischer steckte, als die Polizei schon da war. Das weist sie entrüstet zurück, auch die Polizei hat es in ihrem Sinn protokolliert. Richter Nowatius Argwohn erwacht, als er die Rückseite des Zettels betrachtet. Sie wollen legal einen akademischen Titel erwerben, der Ihnen zu mehr Ansehen verhilft?, ist dort zu lesen. Die Angeklagte, verheiratet mit einem Professor, blockt jeden Verdacht eines Titelhandels ab: Ich sammel Zettel.
Einstellung ohne Geldbuße
Weil die Angeklagte keine Vorstrafe und keinen Punkt in Flensburg hat, stellt Richter Nowatius das Verfahren ein. Ohne Geldbuße. Schließlich habe sie selbst einen Kratzer am BMW und müsse ihren Anwalt bezahlen. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg deutet mit Gesten an, so hoch sei das Honorar auch wieder nicht gewesen.
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Quelle: derwesten.de, 07.07.2009
Mittwoch, 16. September 2009
Unschuldig trotz 2,4 Promille am Steuer?
Wir kennen das, sagt der 55 Jahre alte Polizist. Sie hätten deshalb extra den Wagen der Angeklagten nach Flaschen abgesucht. Denn Trunkenheitsfahrer behaupteten immer wieder, sie hätten nicht vor der Fahrt, sondern erst nach dem Anhalten am Straßenrand getrunken. Er ist sich sicher: Da waren keine Flaschen. Aber ob nun er oder sein Kollege gesucht hätten, das weiß er ein Jahr nach dem Einsatz schon nicht mehr.
Von der Polizei geweckt
Auf derartige Details könnte es ankommen, bevor Amtsrichterin Monique Dreher an einem späteren Prozesstag ihr Urteil sprechen wird. Vor ihr sitzt eine gepflegt wirkende 40-Jährige aus Heidhausen. Am 24. Juli vergangenen Jahres hatte die Polizei sie um 23.41 Uhr in der Nähe ihrer Wohnung im Auto entdeckt und geweckt. Der Motor ihres Wagens lief noch. 2,4 Promille Alkohol ergab eine Stunde später die Blutprobe.
Zweimal fehlte die Angeklagte
Eigentlich eindeutig. Doch in diesem Verfahren ist wenig eindeutig. Zweimal hatte die Richterin schon zum Prozess gebeten. Aber an beiden Tagen fehlte die Angeklagte, kamen nur die Zeugen. Gestern erschien die 40-Jährige mit Hilfe der Polizei, aber zwei Zeugen fehlten. Was die Angeklagte erzählte, machte die Sache nicht einfacher: Im Ehestreit habe sie das Haus verlassen. Fest entschlossen, aus dem Leben zu scheiden. Nach einigen Metern habe sie den Wagen abgestellt und begonnen, eine Flasche Wodka und eine Flasche Wein zu leeren. Außerdem habe sie den Auspuff verstopft und einen Schlauch ins Wageninnere gelegt.
Ehemann hatte die Polizei angerufen
Anhaltspunkte für diesen Suizidversuch fanden die Beamten nicht. Der Motor lief. Das geht doch bei einem verstopften Auspuff nicht, sagen sie. Leere Flaschen hätten sie auch nicht entdeckt. Verteidiger Peter Kuhlhoff und der Vertreter der Staatsanwaltschaft werfen ihnen vor, nicht gründlich geguckt zu haben. Schließlich seien die Polizisten ja sicher von einer Trunkenheitsfahrt ausgegangen, als der Ehemann sie um 23.08 Uhr alarmiert hatte: Meine Frau ist gerade betrunken losgefahren. Fraglich nur, ob dieser Anruf verwertet werden darf, wenn der Mann zum Beispiel die Aussage vor Gericht verweigert. Gestern fehlte er.
Rechtsmediziner hilft nicht weiter
Rechtsmediziner Andreas Freislederer trägt auch nicht zur Klarheit bei. Sicher ist er, dass die von der Frau genannte Trinkmenge für den Promillewert viel zu viel ist. Aber vielleicht ist von ihr ja einiges verschüttet worden. Schafft es eine Frau denn, in einer Stunde auf 2,4 Promille zu kommen? Aus rechtsmedizinischer Sicht unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Der Prozess wird fortgesetzt.
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Quelle: derwesten.de, 29.07.2009