Freitag, 18. September 2009

Bewährung mit Bedenken

52-Jähriger bezahlte Jugendlichen für Sex. Wiederholungstäter saß schon lange ein.

Er kennt die Gerichte, den Knast und die geschlossene Psychiatrie. Homosexuell ist der 52-Jährige, was heute nicht mehr strafbar ist. Aber er ist eben auch pädophil. Dass die V. Strafkammer ihn am Freitag wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einem Jahr Haft mit Bewährung vergleichsweise milde verurteilte, hat er seinem Geständnis zu verdanken. Und der Tatsache, dass die Initiative zum Sex gegen Geld von seinem Opfer, einem 14 Jahre alten Jungen, ausging.

Bis 1987 hat der Angeklagte als Schausteller gearbeitet. Damals wird er erstmals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Später bekommt er in Köln wegen ähnlicher Delikte noch zweimal Bewährungsstrafen. 1994 erkennt das Landgericht Essen auf zweieinhalb Jahre Haft wegen sexueller Handlungen mit einem 14-Jährigen und weist ihn in die geschlossene Psychiatrie ein. Erst 2007 wird er entlassen. Ein Gutachter hatte ihm bescheinigt, von ihm seien keine schwerwiegenden Taten mehr zu erwarten.

Das war falsch. Denn der Angeklagte, der schon seit 2003 in einem offenen Heim in Essen lebte, hatte im Oktober 2006 am Porscheplatz Kontakt zu einem 14-Jährigen gefunden, der sich mit Sex "sein Taschengeld aufbesserte", wie Richter Staake formulierte. An den Bahngleisen am Berliner Platz kam es zu Treffen. Zehn Euro kostete "der Dienst".

Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte sich gegen eine Bewährung ausgesprochen, wegen der vielen Vorstrafen. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg meinte dagegen, ein solcher Schritt sei zu verantworten. Das Gericht willigte "mit Bauchschmerzen" ein, machte dem Angeklagten aber enge Auflagen. Sein Mitangeklagter, ein nicht vorbestrafter 75 Jahre alter Post-Pensionär, hatte es da einfacher. Er bekam für drei Fälle mit dem Jungen, die ihn 20 bis 40 Euro kosteten, eine Geldstrafe. Sein Anwalt Volker Schröder betonte, dass Sex mit Jugendlichen über 14 Jahre dann strafbar ist, wenn Geld fließt.

Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: derwesten.de, 12.09.2009

1 Kommentar:

  1. Na da ist er aber nochmal gut damit weggekommen.
    Da kenne ich ganz andere Fälle.

    AntwortenLöschen