Sonntag, 27. September 2009

"Hans im Glück" muss sitzen Ungeklärter Mord

Landgericht verurteilt den ehemaligen Bordellchef Hans-Günther de Beyer zu fünf Jahren Haft. Verteidiger hatten Bewährungsstrafe für den 54-Jährigen beantragt

Die Arbeit der Frauen hatte ihn groß gemacht, aber die Arbeit der Frauen macht ihn jetzt auch wieder klein. Rotlicht-König Hans-Günther de Beyer (54, "Hans im Glück"), angeklagt von Staatsanwältin Sabine Vollmer, wurde am Montag von der VI. Kammer unter Vorsitz von Richterin Jutta Wendrich-Rosch zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dem Antrag der Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg und Jörg Pelz auf Bewährung mochte das Gericht nicht folgen.

Drei weitere Staatsanwältinnen hatten sich in den Zuhörerraum gesetzt, um dem Urteil gegen den im Ruhrgebiet legendären Ex-Bordellchef zu lauschen. De Beyer - im dunklen Anzug, die dünnen Haare wie immer zum Zopf gebunden - schüttelte oft den Kopf, als die Richterin erläuterte, wie die Kammer die Beweislage gegen ihn einschätzte. Das Gericht sei selbst "erstaunt" gewesen, als im September vergangenen Jahres die Anklage gegen einen "Rotlicht-König" einging und nicht einmal die Rede von so typischen Delikten wie Menschenhandel oder Steuerhinterziehung war. Die Anklagevorwürfe hatten zudem auf Aussagen früherer Geschäftspartner de Beyers basiert, mit denen er sich später einen Rotlicht-Krieg im Ruhrgebiet lieferte. Viel blieb davon nicht übrig. Von 103 Anklagepunkten gelangten nur 13 zur Verurteilung. Allein auf Angaben der mit de Beyer heute verfeindeten Brüder K. hatte das Gericht sein Urteil nicht stützen wollen. Es mussten schon weitere Indizien hinzu kommen.

"Was bleibt, ist schlimm genug", meinte die Richterin. Da geht es um einen Konkurrenten, dem "nach Mafiaart" in den Hintern geschossen wurde. Außerdem um finanziellen Streit mit dem 65 Jahre alten Vermieter eines Bordells, der auf dem Parkplatz der damals vom Milieu betriebenen Bochumer Diskothek "Taksim" übel verprügelt wurde und Todesangst durchlitt. Mal ist de Beyer dabei als Anstifter schuldig, mal wegen Beihilfe.

Übel erscheint die Koksparty mit einer 17-Jährigen. Die Kammer stuft den Fall allerdings als minder schwer ein. Schließlich war die junge Frau extra in einen der Clubs gekommen, um mit ihrer Freundin ihren 17. Geburtstag zu feiern. De Beyer selbst kam erst später zu dem Wannenbad, als die beiden Mädchen bereits Kokain konsumierten.

Typisch für de Beyer sind die Sachbeschädigungen. Für drei derartige Anschläge mit Buttersäure auf konkurrierende Clubs wird er bestraft. Richterin Wendrich-Rosch: "Buttersäure war ein Markenzeichen von ihm, auch wenn er es nicht erfunden hat."

Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg hatte de Beyer am Montag als "eher beschwichtigende" Person geschildert, die auch immer aufgepasst habe, dass es in den Clubs nicht zum Menschenhandel kam."Was bleibt, ist schlimm genug"

Die Brüder K., die de Beyer umbringen lassen wollten, sitzen in Haft. De Beyer selbst auch. Ungeklärt bleibt aber weiter der Brandanschlag auf einen Club in Senden, bei dem eine Prostituierte starb. Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte im Umfeld von de Beyer und den Brüdern K..

Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: derwesten.de, 07.05.2007

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