Freitag, 18. September 2009

Unfallflucht trotz Zettel hinter Scheibenwischer

Mit einem Zettel hinter den Scheibenwischer hatte die 68-jährige Künstlerin aus Essen-Heisingen ihren Kontrahenten auf den Unfall beom Parken aufmerksam machen wollen. Vor einem Verfahren wegen Unfallflucht schützte sie der Zettel nicht.

So richtig einsichtig scheint die Heisingerin nicht zu sein. Am 27. Dezember hatte die 68-Jährige in Bredeney mit ihrem BMW einen schwarzen Audi beim Zurücksetzen beschädigt. Dass der Zettel mit ihren Personalien, den sie hinter die Scheibenwischer des Audi klemmte, sie nicht vor einem Strafprozess wegen Fahrerflucht bewahrte, dürfte ihr jetzt aber klar sein. Glück hatte sie trotzdem. Amtsrichter Niklas Nowatius stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein.


Auf Feinheiten geachtet
Auf Feinheiten achtet sie. Wenn der Audi-Fahrer sagt, sie sei ihm „ins Auto” gefahren, korrigiert sie den 48-Jährigen sofort: „Nicht in das Auto, sagen wir lieber gegen.” An anderer Stelle schildert er, sie sei „ins Auto reingedonnert”. Auch da korrigiert sie. Auf 1003,49 Euro beliefen sich seine Reparaturkosten.


In Eile Audi gestreift
Ein Allerweltsversehen ist es aus Sicht der Angeklagten, die als Beruf Künstlerin angibt. Sie sei in Eile gewesen, habe kurz vor 13 Uhr noch Besorgungen machen müssen: Bankgeschäfte, Blumenladen. Plötzlich habe sie einen Parkplatz gesehen. Schnell habe sie zurückgesetzt und dabei den Audi gestreift. Erst einmal stellte sie ihren Wagen in die Parklücke, dann schrieb sie nach eigenen Worten den Zettel mit ihrem Namen. Der Weg zum Einkauf war frei.

Fahrerflucht vorgeworfen
Ein Passant habe ihr Fahrerflucht vorgeworfen. Sie will nur mit einem „Wie bitte?” reagiert haben. Ob er den Zettel nicht gesehen habe? Fünf Minuten später, nach dem Bankbesuch, war schon die Polizei da, die den Zettel sicherstellte. Ein Augenzeuge erinnert sich, dass die Angeklagte den Zettel unter den Scheibenwischer steckte, als die Polizei schon da war. Das weist sie entrüstet zurück, auch die Polizei hat es in ihrem Sinn protokolliert. Richter Nowatius Argwohn erwacht, als er die Rückseite des Zettels betrachtet. „Sie wollen legal einen akademischen Titel erwerben, der Ihnen zu mehr Ansehen verhilft?”, ist dort zu lesen. Die Angeklagte, verheiratet mit einem Professor, blockt jeden Verdacht eines Titelhandels ab: „Ich sammel Zettel.”


Einstellung ohne Geldbuße
Weil die Angeklagte keine Vorstrafe und keinen Punkt in Flensburg hat, stellt Richter Nowatius das Verfahren ein. Ohne Geldbuße. Schließlich habe sie selbst einen Kratzer am BMW und müsse ihren Anwalt bezahlen. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg deutet mit Gesten an, so hoch sei das Honorar auch wieder nicht gewesen.

Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: derwesten.de, 07.07.2009

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