Freundlich antwortet er, zeigt sich reumütig. Doch vor Gericht gebracht hat den 29-Jährigen seine Neigung, Mitbewohnerinnen eines Überruhrer Behindertenheimes mit seinem Exhibitionismus sexuell zu belästigen.
Ich mach das nicht mehr, versichert er am Dienstag Richter Bernd Koß, dem Vorsitzenden der XVII. Strafkammer. War nicht gut, ergänzt der laut Gutachten mittelgradig geistig behinderte Mann, der seit 1997 im Heim lebt, und schiebt eine Erklärung hinterher: Ich hatte damals keine Freundin. Sechsfachen Exhibitionismus, Freiheitsberaubung und sexuelle Nötigung wirft Staatsanwältin Kathi Nothdurft ihm vor. Sie nennt ihn in ihrer Antragsschrift schuldunfähig und fordert, ihn wegen der Gefahr für Andere auf nicht absehbare Zeit in der geschlossenen Psychiatrie unterzubringen.
Zurzeit sitzt er in der Forensik neben dem Landgericht. Doch bis zum 31. Juli 2009 lebte er unter Betreuung in Überruhr und war dort der Schrecken des Behindertenheimes. Nicht nur, dass er seine Möbel aus dem Fenster warf und sein Hausrat am Ende aus einer Matratze bestand. Unvermittelt tauchte er zwischen 17. Mai und 31. Juli auch vor Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen des Heims auf, entblößte sich und manipulierte an sich herum. Einmal schloss er sich mit einer im Rollstuhl sitzenden Frau im Damen-WC ein, bedrängte sie und ging seinen üblichen Handlungen nach. Mitarbeiter befreiten sie.
Zwei Psychiater sitzen als Sachverständige im Saal. Weil der Beschuldigte schon früher durch Exhibitionismus auffiel, hatte Maren Losch ihn Anfang 2009 begutachtet. Ergebnis: Schuldunfähig, aber weitere Gefahr sei von ihm nicht zu erwarten. Dieter Oswald, der zweite Gutachter, kommt offenbar zu einem anderen Ergebnis. Beide werden ihre Gutachten aber erst an einem weiteren Prozesstag erstatten.
Zu seinen Motiven gibt der 29-Jährige selbst Auskunft. Eine Frau fand er hübsch, für eine andere empfand er Hass. Sein damaliger Heimleiter, ein 51 Jahre alter Diplom-Pädagoge, hat eine ganz andere Theorie. Der Beschuldigte habe gehofft, dass er wieder zu seiner Familie komme, wenn er oft genug auffalle: Er dachte wohl, ich muss hier über alle Grenzen gehen und kann nach Hause. Die Folge ist aber auf jeden Fall eine strengere Unterbringung Zu uns kann er nicht mehr zurück, schon wegen der Opfer, sagt der Heimleiter. Gute Phasen gab es auch: Anderthalb Jahre lang, als er eine Freundin hatte. Und zwischen Gut und Böse könne er unterscheiden. Der Heimleiter hatte den türkischstämmigen Mann einmal gefragt, was mit ihm in Istanbul passieren würde. Da würde die Polizei mich schlagen, antwortete er.
Quelle: derwesten.de, Stefan Wette, 05.01.2010
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Mittwoch, 6. Januar 2010
Rechtsanwalt Kuhlhoff verteidigt erfolgreich - Der Schrecken des Behindertenheimes
Sonntag, 27. September 2009
Führte ein riskantes Autorennen zum Tod eines Menschen?
Das Landgericht Essen muss klären, ob ein junger Autofahrer Tempolimit und rote Ampeln ignorierte
Der dunkle Opel Omega preschte mit heulendem Motor und quietschenden Reifen durch die Essener City. Andreas P., 24, Sohn eines Polizeibeamten, ignorierte Tempolimit und rote Ampeln. An der zweiten Kreuzung geschah es: Der getunte Omega mit dem Schriftzug "Rennsport" auf der Sonnenblende über der Windschutzscheibe rammte einen Renault Clio, der bei Ampelgrün fuhr. In dem Wrack starb der nicht angeschnallte Polizist Holger H., 30; seine Verlobte Nathalie K. wurde schwer verletzt.
Die III. große Strafkammer des Landgerichts Essen versucht, die Todesfahrt am 7. Oktober 2000 auszuleuchten. Staatsanwalt Levin hat die Ermittlungsakten der Polizei unter dem Aktenzeichen 21 Js 713/00 zur Anklage verdichtet. Der Kernvorwurf: Andreas P. gab Gas, weil er gegen einen Mazda ein Autorennen in der Innenstadt fuhr. Die Schwachstelle: Der Mazda-Fahrer konnte nicht ermittelt werden.
Der Angeklagte räumt im holzgetäfelten Saal 101 die abendliche Raserei ein. Ein Rennen im Stil von James Dean im Film "Denn sie wissen nicht, was sie tun" bestreitet er. Er sei auf dem Weg zu seiner Freundin gewesen, erzählt er, und habe noch bei Mc Donalds vorbeischauen wollen. An die roten Ampeln kann er sich vorgeblich nicht erinnern. Die Amnesie habe bis zum Crash angehalten, behauptet der Rowdy. Zeugen sahen ihn neben dem sterbenden Clio-Fahrer weinen und hörten ihn stammeln: "Ich bin nicht dran schuld, ich bin nicht dran schuld."
Der Vorsitzende Richter Franz Haupt weiß aus den Ermittlungsakten, dass Andreas P. kein unbeschriebenes Blatt ist: Verfahren wegen Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein gegen ihn wurden eingestellt. Der junge Mann, der eine Lehre als Gas- und Wasserinstallateur abgebrochen hatte und als Elektriker für monatlich gut 2000 Mark verdiente, hatte seinen gebrauchten "Omega" eigenhändig frisiert: tiefer gelegt, Breitreifen und einen Auspuff für den besseren Sound.
Jürgen L., 56, Taxifahrer mit 40 Jahren Erfahrung am Steuer, wartete vor dem "Cinemax" auf Fahrgäste und sah, was für ein Rennen spricht und die Version des Staatsanwalts stützt: "Zwei dunkle Wagen, 110 bis 120 Stundenkilometer schnell, rasten auf die rote Ampel zu." Das Auto auf der linken Spur, laut Anklage der Mazda, müsse vor der Kreuzung "irgendwie links weggefahren sein". Er habe dann das Scheinwerferlicht des Clio gesehen, der von rechts auf die nächste Kreuzung zufuhr -"und Sekunden später hat es fürchterlich gekracht". Ganz bestimmt seien für den Omega beide Ampeln auf Rot geschaltet gewesen. Mit einem bösen Blick zur Anklagebank sagt der Taxifahrer: "Ich bin erschüttert, wie man sich so im Straßenverkehr benehmen kann". Andere Zeugen bestätigen die Beobachtung.
Der Staatsanwalt überrascht mit einem Zeugen, der nicht auf der Liste steht und vor dem Saal 101 wartet. Er soll aussagen, dass Andreas P. ihn im vergangenen Sommer zu einem Autorennen aufgefordert hat. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg, der Andreas P. einen "Autofreak" nennt, protestiert. Er will mit Akten, die in seiner Essener Kanzlei liegen, die Glaubwürdigkeit des Zeugen erschüttern. Schließlich habe es im vergangenen Jahr einen handfesten Streit zwischen ihm und seinem Mandanten gegeben. Dann berichtet Küpper-Fahrenberg von einem Telefonat am Vortag dieses Prozesstages. Ein anonymer Anrufer, vermutlich der Zeuge auf dem Flur, habe der Mutter seines Mandanten gedroht: "Morgen früh bringe ich deinen Sohn, diese Sau, in den Knast."
Der Prozess wird fortgesetzt - mit offenem Ausgang.
Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: Welt Mobil, Hans-Werner Loose, 24.01.2007
Der dunkle Opel Omega preschte mit heulendem Motor und quietschenden Reifen durch die Essener City. Andreas P., 24, Sohn eines Polizeibeamten, ignorierte Tempolimit und rote Ampeln. An der zweiten Kreuzung geschah es: Der getunte Omega mit dem Schriftzug "Rennsport" auf der Sonnenblende über der Windschutzscheibe rammte einen Renault Clio, der bei Ampelgrün fuhr. In dem Wrack starb der nicht angeschnallte Polizist Holger H., 30; seine Verlobte Nathalie K. wurde schwer verletzt.
Die III. große Strafkammer des Landgerichts Essen versucht, die Todesfahrt am 7. Oktober 2000 auszuleuchten. Staatsanwalt Levin hat die Ermittlungsakten der Polizei unter dem Aktenzeichen 21 Js 713/00 zur Anklage verdichtet. Der Kernvorwurf: Andreas P. gab Gas, weil er gegen einen Mazda ein Autorennen in der Innenstadt fuhr. Die Schwachstelle: Der Mazda-Fahrer konnte nicht ermittelt werden.
Der Angeklagte räumt im holzgetäfelten Saal 101 die abendliche Raserei ein. Ein Rennen im Stil von James Dean im Film "Denn sie wissen nicht, was sie tun" bestreitet er. Er sei auf dem Weg zu seiner Freundin gewesen, erzählt er, und habe noch bei Mc Donalds vorbeischauen wollen. An die roten Ampeln kann er sich vorgeblich nicht erinnern. Die Amnesie habe bis zum Crash angehalten, behauptet der Rowdy. Zeugen sahen ihn neben dem sterbenden Clio-Fahrer weinen und hörten ihn stammeln: "Ich bin nicht dran schuld, ich bin nicht dran schuld."
Der Vorsitzende Richter Franz Haupt weiß aus den Ermittlungsakten, dass Andreas P. kein unbeschriebenes Blatt ist: Verfahren wegen Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein gegen ihn wurden eingestellt. Der junge Mann, der eine Lehre als Gas- und Wasserinstallateur abgebrochen hatte und als Elektriker für monatlich gut 2000 Mark verdiente, hatte seinen gebrauchten "Omega" eigenhändig frisiert: tiefer gelegt, Breitreifen und einen Auspuff für den besseren Sound.
Jürgen L., 56, Taxifahrer mit 40 Jahren Erfahrung am Steuer, wartete vor dem "Cinemax" auf Fahrgäste und sah, was für ein Rennen spricht und die Version des Staatsanwalts stützt: "Zwei dunkle Wagen, 110 bis 120 Stundenkilometer schnell, rasten auf die rote Ampel zu." Das Auto auf der linken Spur, laut Anklage der Mazda, müsse vor der Kreuzung "irgendwie links weggefahren sein". Er habe dann das Scheinwerferlicht des Clio gesehen, der von rechts auf die nächste Kreuzung zufuhr -"und Sekunden später hat es fürchterlich gekracht". Ganz bestimmt seien für den Omega beide Ampeln auf Rot geschaltet gewesen. Mit einem bösen Blick zur Anklagebank sagt der Taxifahrer: "Ich bin erschüttert, wie man sich so im Straßenverkehr benehmen kann". Andere Zeugen bestätigen die Beobachtung.
Der Staatsanwalt überrascht mit einem Zeugen, der nicht auf der Liste steht und vor dem Saal 101 wartet. Er soll aussagen, dass Andreas P. ihn im vergangenen Sommer zu einem Autorennen aufgefordert hat. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg, der Andreas P. einen "Autofreak" nennt, protestiert. Er will mit Akten, die in seiner Essener Kanzlei liegen, die Glaubwürdigkeit des Zeugen erschüttern. Schließlich habe es im vergangenen Jahr einen handfesten Streit zwischen ihm und seinem Mandanten gegeben. Dann berichtet Küpper-Fahrenberg von einem Telefonat am Vortag dieses Prozesstages. Ein anonymer Anrufer, vermutlich der Zeuge auf dem Flur, habe der Mutter seines Mandanten gedroht: "Morgen früh bringe ich deinen Sohn, diese Sau, in den Knast."
Der Prozess wird fortgesetzt - mit offenem Ausgang.
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Quelle: Welt Mobil, Hans-Werner Loose, 24.01.2007
"Hans im Glück" muss sitzen Ungeklärter Mord
Landgericht verurteilt den ehemaligen Bordellchef Hans-Günther de Beyer zu fünf Jahren Haft. Verteidiger hatten Bewährungsstrafe für den 54-Jährigen beantragt
Die Arbeit der Frauen hatte ihn groß gemacht, aber die Arbeit der Frauen macht ihn jetzt auch wieder klein. Rotlicht-König Hans-Günther de Beyer (54, "Hans im Glück"), angeklagt von Staatsanwältin Sabine Vollmer, wurde am Montag von der VI. Kammer unter Vorsitz von Richterin Jutta Wendrich-Rosch zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dem Antrag der Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg und Jörg Pelz auf Bewährung mochte das Gericht nicht folgen.
Drei weitere Staatsanwältinnen hatten sich in den Zuhörerraum gesetzt, um dem Urteil gegen den im Ruhrgebiet legendären Ex-Bordellchef zu lauschen. De Beyer - im dunklen Anzug, die dünnen Haare wie immer zum Zopf gebunden - schüttelte oft den Kopf, als die Richterin erläuterte, wie die Kammer die Beweislage gegen ihn einschätzte. Das Gericht sei selbst "erstaunt" gewesen, als im September vergangenen Jahres die Anklage gegen einen "Rotlicht-König" einging und nicht einmal die Rede von so typischen Delikten wie Menschenhandel oder Steuerhinterziehung war. Die Anklagevorwürfe hatten zudem auf Aussagen früherer Geschäftspartner de Beyers basiert, mit denen er sich später einen Rotlicht-Krieg im Ruhrgebiet lieferte. Viel blieb davon nicht übrig. Von 103 Anklagepunkten gelangten nur 13 zur Verurteilung. Allein auf Angaben der mit de Beyer heute verfeindeten Brüder K. hatte das Gericht sein Urteil nicht stützen wollen. Es mussten schon weitere Indizien hinzu kommen.
"Was bleibt, ist schlimm genug", meinte die Richterin. Da geht es um einen Konkurrenten, dem "nach Mafiaart" in den Hintern geschossen wurde. Außerdem um finanziellen Streit mit dem 65 Jahre alten Vermieter eines Bordells, der auf dem Parkplatz der damals vom Milieu betriebenen Bochumer Diskothek "Taksim" übel verprügelt wurde und Todesangst durchlitt. Mal ist de Beyer dabei als Anstifter schuldig, mal wegen Beihilfe.
Übel erscheint die Koksparty mit einer 17-Jährigen. Die Kammer stuft den Fall allerdings als minder schwer ein. Schließlich war die junge Frau extra in einen der Clubs gekommen, um mit ihrer Freundin ihren 17. Geburtstag zu feiern. De Beyer selbst kam erst später zu dem Wannenbad, als die beiden Mädchen bereits Kokain konsumierten.
Typisch für de Beyer sind die Sachbeschädigungen. Für drei derartige Anschläge mit Buttersäure auf konkurrierende Clubs wird er bestraft. Richterin Wendrich-Rosch: "Buttersäure war ein Markenzeichen von ihm, auch wenn er es nicht erfunden hat."
Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg hatte de Beyer am Montag als "eher beschwichtigende" Person geschildert, die auch immer aufgepasst habe, dass es in den Clubs nicht zum Menschenhandel kam."Was bleibt, ist schlimm genug"
Die Brüder K., die de Beyer umbringen lassen wollten, sitzen in Haft. De Beyer selbst auch. Ungeklärt bleibt aber weiter der Brandanschlag auf einen Club in Senden, bei dem eine Prostituierte starb. Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte im Umfeld von de Beyer und den Brüdern K..
Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: derwesten.de, 07.05.2007
Die Arbeit der Frauen hatte ihn groß gemacht, aber die Arbeit der Frauen macht ihn jetzt auch wieder klein. Rotlicht-König Hans-Günther de Beyer (54, "Hans im Glück"), angeklagt von Staatsanwältin Sabine Vollmer, wurde am Montag von der VI. Kammer unter Vorsitz von Richterin Jutta Wendrich-Rosch zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dem Antrag der Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg und Jörg Pelz auf Bewährung mochte das Gericht nicht folgen.
Drei weitere Staatsanwältinnen hatten sich in den Zuhörerraum gesetzt, um dem Urteil gegen den im Ruhrgebiet legendären Ex-Bordellchef zu lauschen. De Beyer - im dunklen Anzug, die dünnen Haare wie immer zum Zopf gebunden - schüttelte oft den Kopf, als die Richterin erläuterte, wie die Kammer die Beweislage gegen ihn einschätzte. Das Gericht sei selbst "erstaunt" gewesen, als im September vergangenen Jahres die Anklage gegen einen "Rotlicht-König" einging und nicht einmal die Rede von so typischen Delikten wie Menschenhandel oder Steuerhinterziehung war. Die Anklagevorwürfe hatten zudem auf Aussagen früherer Geschäftspartner de Beyers basiert, mit denen er sich später einen Rotlicht-Krieg im Ruhrgebiet lieferte. Viel blieb davon nicht übrig. Von 103 Anklagepunkten gelangten nur 13 zur Verurteilung. Allein auf Angaben der mit de Beyer heute verfeindeten Brüder K. hatte das Gericht sein Urteil nicht stützen wollen. Es mussten schon weitere Indizien hinzu kommen.
"Was bleibt, ist schlimm genug", meinte die Richterin. Da geht es um einen Konkurrenten, dem "nach Mafiaart" in den Hintern geschossen wurde. Außerdem um finanziellen Streit mit dem 65 Jahre alten Vermieter eines Bordells, der auf dem Parkplatz der damals vom Milieu betriebenen Bochumer Diskothek "Taksim" übel verprügelt wurde und Todesangst durchlitt. Mal ist de Beyer dabei als Anstifter schuldig, mal wegen Beihilfe.
Übel erscheint die Koksparty mit einer 17-Jährigen. Die Kammer stuft den Fall allerdings als minder schwer ein. Schließlich war die junge Frau extra in einen der Clubs gekommen, um mit ihrer Freundin ihren 17. Geburtstag zu feiern. De Beyer selbst kam erst später zu dem Wannenbad, als die beiden Mädchen bereits Kokain konsumierten.
Typisch für de Beyer sind die Sachbeschädigungen. Für drei derartige Anschläge mit Buttersäure auf konkurrierende Clubs wird er bestraft. Richterin Wendrich-Rosch: "Buttersäure war ein Markenzeichen von ihm, auch wenn er es nicht erfunden hat."
Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg hatte de Beyer am Montag als "eher beschwichtigende" Person geschildert, die auch immer aufgepasst habe, dass es in den Clubs nicht zum Menschenhandel kam."Was bleibt, ist schlimm genug"
Die Brüder K., die de Beyer umbringen lassen wollten, sitzen in Haft. De Beyer selbst auch. Ungeklärt bleibt aber weiter der Brandanschlag auf einen Club in Senden, bei dem eine Prostituierte starb. Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte im Umfeld von de Beyer und den Brüdern K..
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Quelle: derwesten.de, 07.05.2007
Freitag, 18. September 2009
Bewährung mit Bedenken
52-Jähriger bezahlte Jugendlichen für Sex. Wiederholungstäter saß schon lange ein.
Er kennt die Gerichte, den Knast und die geschlossene Psychiatrie. Homosexuell ist der 52-Jährige, was heute nicht mehr strafbar ist. Aber er ist eben auch pädophil. Dass die V. Strafkammer ihn am Freitag wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einem Jahr Haft mit Bewährung vergleichsweise milde verurteilte, hat er seinem Geständnis zu verdanken. Und der Tatsache, dass die Initiative zum Sex gegen Geld von seinem Opfer, einem 14 Jahre alten Jungen, ausging.
Bis 1987 hat der Angeklagte als Schausteller gearbeitet. Damals wird er erstmals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Später bekommt er in Köln wegen ähnlicher Delikte noch zweimal Bewährungsstrafen. 1994 erkennt das Landgericht Essen auf zweieinhalb Jahre Haft wegen sexueller Handlungen mit einem 14-Jährigen und weist ihn in die geschlossene Psychiatrie ein. Erst 2007 wird er entlassen. Ein Gutachter hatte ihm bescheinigt, von ihm seien keine schwerwiegenden Taten mehr zu erwarten.
Das war falsch. Denn der Angeklagte, der schon seit 2003 in einem offenen Heim in Essen lebte, hatte im Oktober 2006 am Porscheplatz Kontakt zu einem 14-Jährigen gefunden, der sich mit Sex "sein Taschengeld aufbesserte", wie Richter Staake formulierte. An den Bahngleisen am Berliner Platz kam es zu Treffen. Zehn Euro kostete "der Dienst".
Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte sich gegen eine Bewährung ausgesprochen, wegen der vielen Vorstrafen. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg meinte dagegen, ein solcher Schritt sei zu verantworten. Das Gericht willigte "mit Bauchschmerzen" ein, machte dem Angeklagten aber enge Auflagen. Sein Mitangeklagter, ein nicht vorbestrafter 75 Jahre alter Post-Pensionär, hatte es da einfacher. Er bekam für drei Fälle mit dem Jungen, die ihn 20 bis 40 Euro kosteten, eine Geldstrafe. Sein Anwalt Volker Schröder betonte, dass Sex mit Jugendlichen über 14 Jahre dann strafbar ist, wenn Geld fließt.
Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: derwesten.de, 12.09.2009
Er kennt die Gerichte, den Knast und die geschlossene Psychiatrie. Homosexuell ist der 52-Jährige, was heute nicht mehr strafbar ist. Aber er ist eben auch pädophil. Dass die V. Strafkammer ihn am Freitag wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einem Jahr Haft mit Bewährung vergleichsweise milde verurteilte, hat er seinem Geständnis zu verdanken. Und der Tatsache, dass die Initiative zum Sex gegen Geld von seinem Opfer, einem 14 Jahre alten Jungen, ausging.
Bis 1987 hat der Angeklagte als Schausteller gearbeitet. Damals wird er erstmals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Später bekommt er in Köln wegen ähnlicher Delikte noch zweimal Bewährungsstrafen. 1994 erkennt das Landgericht Essen auf zweieinhalb Jahre Haft wegen sexueller Handlungen mit einem 14-Jährigen und weist ihn in die geschlossene Psychiatrie ein. Erst 2007 wird er entlassen. Ein Gutachter hatte ihm bescheinigt, von ihm seien keine schwerwiegenden Taten mehr zu erwarten.
Das war falsch. Denn der Angeklagte, der schon seit 2003 in einem offenen Heim in Essen lebte, hatte im Oktober 2006 am Porscheplatz Kontakt zu einem 14-Jährigen gefunden, der sich mit Sex "sein Taschengeld aufbesserte", wie Richter Staake formulierte. An den Bahngleisen am Berliner Platz kam es zu Treffen. Zehn Euro kostete "der Dienst".
Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte sich gegen eine Bewährung ausgesprochen, wegen der vielen Vorstrafen. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg meinte dagegen, ein solcher Schritt sei zu verantworten. Das Gericht willigte "mit Bauchschmerzen" ein, machte dem Angeklagten aber enge Auflagen. Sein Mitangeklagter, ein nicht vorbestrafter 75 Jahre alter Post-Pensionär, hatte es da einfacher. Er bekam für drei Fälle mit dem Jungen, die ihn 20 bis 40 Euro kosteten, eine Geldstrafe. Sein Anwalt Volker Schröder betonte, dass Sex mit Jugendlichen über 14 Jahre dann strafbar ist, wenn Geld fließt.
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Quelle: derwesten.de, 12.09.2009
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