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Mittwoch, 9. September 2015

Schönheitsoperation auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse

Wie man die Krankenkasse die Brustverkleinerung bezahlen lassen kann.


Wir haben gerade wieder ein Urteil für unsere Mandantin erstritten: SG Duisburg, S 15 KR 17/15, Urteil vom 25.8.2015.
Sachverhalt: Die Klägerin begehrt eine Mammareduktionsplastik. Die KK versäumt unstreitig alle Fristen nach § 13 IIIa SGB V und beruft sich darauf, dass die begehrte OP nicht erforderlich sei und daher nicht in den Leistungskatalog der GKV falle.
Das SG hat der Klage unter Hinweis auf die Rechtssprechung des 5. Senats des LSG NRW stattgegeben. Durch die Fiktion der Genehmigungswirkung sei die Leistung der Klägerin wirksam verfügt und die Beklagte sei mit allen Einwendungen, so zum Beispiel auch mit der Frage, ob die Leistung erforderlich im Sinne des § 12 I 1 SGB V sei, ausgeschlossen.
Die Krankenkasse hat nach § 13 Abs. 3 a SGB V über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des MDK, eingeholt wird, innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der MDK nimmt innerhalb von 3 Wochen gutachtlich Stellung.

Kann die Krankenkasse diese Fristen nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Dabei kann sich die Krankenkasse nicht auf Gründe berufen, die in ihren Verantwortungsbereich fallen wie z.B. Organisationsmängel oder Arbeitsüberlastung. Hinreichende Gründe für eine Überschreitung der Frist liegen hingegen vor, wenn diese z.B. darauf beruht, dass die Versicherten oder Dritte nicht genügend oder rechtzeitig bei einer körperlichen Untersuchung mitgewirkt oder von einem Gutachter aufgeforderte Unterlagen beigebracht haben oder ein Obergutachten eingeholt oder der Protetik-Einigungsausschuss angerufen wird. Eine zusätzliche eigene Fristsetzung durch die Versicherten wird nicht als Voraussetzung für eine Selbstbeschaffung der Leistung mit der Folge eine Kostenerstattungspflicht der Krankenkasse vorgesehen. Dies erleichtert es Versicherten, sich die zustehende Leistung zeitnah zu beschaffen.

Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. Die Versicherten sind so zu stellen, als hätte die Krankenkasse die Sachleistung rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Insoweit orientiert sich die Regelung an der Erstattungsregelung in § 13 Abs. 3 SGB V. § 13 Abs. 3 a SGB V beschränkt den Anspruch jedoch nicht auf eine ausschließliche Kostenerstattung. Nach dem Wortlaut der Norm gewähren Satz 6 und 7 mittels einer Genehmigungsfunktion einen Sachleistungsanspruch oder einen Kostenerstattungsanspruch für die erforderliche Leistung. Der Geltungsbereich des § 13 Abs. 3 a SGB V lediglich auf einen Kostenerstattungsanspruch beschränkt, käme Satz 6 kein eigener Regelungsgehalt zu. Zudem schlösse eine solche Auslegung mittellose Versicherte, die nach Ablauf der Frist nicht in der Lage sind, sich die begehrte Leistung selbst zu beschaffen, entgegen des Gleichbehandlungsgebots nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz praktisch aus dem Schutzbereich des § 13 Abs. 3 a SGB V aus. Selbst wenn man sich der Auffassung anschließen würde, § 13 Abs. 3 a SGB V gewähre nur einen Kostenerstattungsanspruch, so gelangt man zu keinem anderen Ergebnis da der Kostenerstattungsanspruch auch ein Anspruch auf Freistellung umfasst (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 24.5.2014, L 5 KR 222/14 B ER).

Dienstag, 12. Januar 2010

Linten & Partner hat damit begonnen, die Deckungszusage bei der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung mit elektronischem Datenaustausch binnen zwei Minuten einzuholen.

Erstmals unter dem 06.01.2010 ist es gelungen, die Deckungszusage für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mittels Dunkelverarbeitung einzuholen. Zu diesem Zweck wird die Deckungsanfrage mittels elektronischem Datenaustausch an die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung übersandt. Die Daten werden dann elektronisch ausgewertet, ohne dass ein Sachbearbeiter den Vorgang in die Hand nimmt. Zwei Minuten später gelangt dann auf dem gleichen Weg die Deckungszusage in die elektronische Akte unserer Kanzlei.

In Zukunft werden wir bei geeigneten Verfahren grundsätzlich mittels Dunkelverarbeitung die Deckungszusage bei der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung einholen. Der Mandant erfährt somit binnen kürzester Frist, ob seine Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt.

Sonntag, 27. September 2009

Führte ein riskantes Autorennen zum Tod eines Menschen?

Das Landgericht Essen muss klären, ob ein junger Autofahrer Tempolimit und rote Ampeln ignorierte

Der dunkle Opel Omega preschte mit heulendem Motor und quietschenden Reifen durch die Essener City. Andreas P., 24, Sohn eines Polizeibeamten, ignorierte Tempolimit und rote Ampeln. An der zweiten Kreuzung geschah es: Der getunte Omega mit dem Schriftzug "Rennsport" auf der Sonnenblende über der Windschutzscheibe rammte einen Renault Clio, der bei Ampelgrün fuhr. In dem Wrack starb der nicht angeschnallte Polizist Holger H., 30; seine Verlobte Nathalie K. wurde schwer verletzt.

Die III. große Strafkammer des Landgerichts Essen versucht, die Todesfahrt am 7. Oktober 2000 auszuleuchten. Staatsanwalt Levin hat die Ermittlungsakten der Polizei unter dem Aktenzeichen 21 Js 713/00 zur Anklage verdichtet. Der Kernvorwurf: Andreas P. gab Gas, weil er gegen einen Mazda ein Autorennen in der Innenstadt fuhr. Die Schwachstelle: Der Mazda-Fahrer konnte nicht ermittelt werden.

Der Angeklagte räumt im holzgetäfelten Saal 101 die abendliche Raserei ein. Ein Rennen im Stil von James Dean im Film "Denn sie wissen nicht, was sie tun" bestreitet er. Er sei auf dem Weg zu seiner Freundin gewesen, erzählt er, und habe noch bei Mc Donalds vorbeischauen wollen. An die roten Ampeln kann er sich vorgeblich nicht erinnern. Die Amnesie habe bis zum Crash angehalten, behauptet der Rowdy. Zeugen sahen ihn neben dem sterbenden Clio-Fahrer weinen und hörten ihn stammeln: "Ich bin nicht dran schuld, ich bin nicht dran schuld."

Der Vorsitzende Richter Franz Haupt weiß aus den Ermittlungsakten, dass Andreas P. kein unbeschriebenes Blatt ist: Verfahren wegen Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein gegen ihn wurden eingestellt. Der junge Mann, der eine Lehre als Gas- und Wasserinstallateur abgebrochen hatte und als Elektriker für monatlich gut 2000 Mark verdiente, hatte seinen gebrauchten "Omega" eigenhändig frisiert: tiefer gelegt, Breitreifen und einen Auspuff für den besseren Sound.
Jürgen L., 56, Taxifahrer mit 40 Jahren Erfahrung am Steuer, wartete vor dem "Cinemax" auf Fahrgäste und sah, was für ein Rennen spricht und die Version des Staatsanwalts stützt: "Zwei dunkle Wagen, 110 bis 120 Stundenkilometer schnell, rasten auf die rote Ampel zu." Das Auto auf der linken Spur, laut Anklage der Mazda, müsse vor der Kreuzung "irgendwie links weggefahren sein". Er habe dann das Scheinwerferlicht des Clio gesehen, der von rechts auf die nächste Kreuzung zufuhr -"und Sekunden später hat es fürchterlich gekracht". Ganz bestimmt seien für den Omega beide Ampeln auf Rot geschaltet gewesen. Mit einem bösen Blick zur Anklagebank sagt der Taxifahrer: "Ich bin erschüttert, wie man sich so im Straßenverkehr benehmen kann". Andere Zeugen bestätigen die Beobachtung.

Der Staatsanwalt überrascht mit einem Zeugen, der nicht auf der Liste steht und vor dem Saal 101 wartet. Er soll aussagen, dass Andreas P. ihn im vergangenen Sommer zu einem Autorennen aufgefordert hat. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg, der Andreas P. einen "Autofreak" nennt, protestiert. Er will mit Akten, die in seiner Essener Kanzlei liegen, die Glaubwürdigkeit des Zeugen erschüttern. Schließlich habe es im vergangenen Jahr einen handfesten Streit zwischen ihm und seinem Mandanten gegeben. Dann berichtet Küpper-Fahrenberg von einem Telefonat am Vortag dieses Prozesstages. Ein anonymer Anrufer, vermutlich der Zeuge auf dem Flur, habe der Mutter seines Mandanten gedroht: "Morgen früh bringe ich deinen Sohn, diese Sau, in den Knast."

Der Prozess wird fortgesetzt - mit offenem Ausgang.


Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: Welt Mobil, Hans-Werner Loose, 24.01.2007

Montag, 13. Juli 2009

Rechtsanwalt Linten unerwartet verstorben












Rechtsanwalt Linten unerwartet verstorben


Die Rechtsanwaltskanzlei Linten & Partner an der Zweigertstraße in Essen trauert um Hans-Peter Linten, einen der Seniorchefs.
Am Sonntag verstarb der Sohn des Kanzleigründers völlig unerwartet im Alter von 67 Jahren. Der Spezialist im Familienrecht galt als ein Anwalt, der sich vor Gericht erfolgreich um Vergleiche bemühte.
Hans Peter Linten1970 war er in die Ende der 40er Jahre gegründete Kanzlei eingetreten. Aus seiner Münchener Studienzeit hatte das ETB-Mitglied sich die Liebe zu 1860 München bewahrt. In Essen engagierte er sich seit über 25 Jahren im Aufsichtsgremium des Elisabeth-Krankenhauses. Linten hinterlässt Ehefrau und zwei Kinder. Beide sind in die Fußstapfen des Vaters getreten und arbeiten als Rechtsanwälte in Essen. -ette
Rechtsanwalt Hans-Peter Linten


Mehr Informationen unter www.linten.de

Freitag, 18. Juli 2008

Ihr Arbeitgeber will Sie zum Geschäftsführer ernennen. Was passiert mit Ihrem „alten“ Arbeitsvertrag?



Rechtsanwalt: Christian Schäfer (www.linten.de)

Sind Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?



Rechtsanwalt: Dr. Peter Küpperfahrenberg (www.linten.de)

Bin ich als Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet?



Rechtsanwalt: Dr. Peter Küpperfahrenberg (www.linten.de)

Firmenfahrzeug als Entgeltbestandteil: Wann muss der Arbeitnehmer das Auto herausgeben?



Rechtsanwalt: Dr. Peter Küpperfahrenberg (www.linten.de)

Zielvereinbarungen versäumt?



Rechtsanwalt: Dr. Peter Küpperfahrenberg (www.linten.de)

Sind Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten zulässig?



Rechtsanwalt: Christian Schäfer (www.linten.de)

Gekündigt und Klageverzicht unterschrieben – ist jetzt alles verloren?



Rechtsanwalt: Christian Schäfer (www.linten.de)