Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem am 07.12.2010 veröffentlichten rechtskräftig gewordenen Urteil auf die mit Silvesterfeuerwerk verbundenen hohen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten hingewiesen. Es müsse ein Platz gewählt werden, von dem aus fehlgehende Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten könnten, so das Gericht. Allerdings hafte derjenige, der die Feuerwerksrakete gezündet habe, mangels Verschulden dann nicht, wenn an einem in der Nachbarschaft befindlichen Gebäude durch eine fehlgehende Feuerwerksrakete ein Brandschaden eingetreten sei, die Gefahr des Eindringens des Feuerwerkskörpers in das Gebäude und eines dadurch ausgelösten Brandes bei aller Sorgfalt aber nicht erkennbar war (Urteil vom 09.02.2010, Az.: 10 U 116/09).
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Samstag, 26. März 2011
OLG Stuttgart: Grenzen der Haftung für Brandschäden durch fehlgehende Feuerwerksraketen
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Ein sehr interessanter Beitrag.
AntwortenLöschenVielen Dank dafür!