Wieder einmal hat eine Versicherung eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes durch Anerkenntnis und Zahlung verhindert.
In der Sache ging es um die Frage, ob die Kosten einer Lasik Augenoperation als medizinisch notwendig angesehen werden muss und damit von der privaten Krankeversicherung erstattet werden müssen. Das Landgericht Köln als Berufungsgericht hat die Klage der Versicherungsnehmerin abgewiesen. Die Versicherungsnehmerin legte Revision ein. Auf entsprechende Hinweise des Senats hat die Versicherung dann die Forderung anerkannt, so dass der Bundesgerichtshof kein begründetes Urteil mehr verkünden musste.
Es ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof dieses Kosten als erstattungsfähig ansieht.
mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht
Sonntag, 10. April 2011
Kosten der Lasik Operationen in der privaten Krankenversicherung
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