Dienstag, 27. September 2011

LAG-Bezirk Düsseldorf startet Pilotprojekt zur richterlichen Mediation

Ein Angebot zur alternativen Streitbeilegung gibt es seit dem 15.9.2011 im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.

Im üblichen Gerichtsverfahren wird ein Rechtsstreit durch Urteil oder einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich beendet.

Bei Verfahren vor den Arbeitsgerichten Düsseldorf, Krefeld und Oberhausen wird Ihnen ein weiterer Weg zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten angeboten, nämlich die Mediation: Eine moderne Konfliktlösungsmethode, bei der die Beteiligten mit Hilfe eines zum Mediator ausgebildeten Richters oder einer zur Mediatorin ausgebildeten Richterin gemeinsam zu einer dauerhaften Problembereinigung gelangen.

Entscheiden sich die Parteien für die Mediation, wird der Rechtsstreit terminlos gestellt. Die Geschäftsstelle für Mediation bestimmt dann den zuständigen Mediator. Dieser nimmt unverzüglich Kontakt zu den Beteiligten auf und vereinbart einen kurzfristigen Termin. Ziel der Mediation ist es, die gemeinsam gefundene Lösung in einer Mediationsvereinbarung verbindlich festzuschreiben und den Konflikt der Parteien so dauerhaft beizulegen.

Die gerichtliche Mediation stellt ein freiwilliges Verfahren dar. Ein ausgebildeter richterlicher Mediator unterstützt dabei die Konfliktparteien in einer nicht-öffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine faire, einvernehmliche, selbstverantwortliche und für alle Parteien tragbare Lösung zu entwickeln. Mit Hilfe einer besonderen Gesprächsführung werden die Interessen und Bedürfnisse beider Parteien betrachtet und der Lösungsfindung zugrunde gelegt.

Mediation ist eine gute Alternative

wenn

es für Sie wichtig ist, Störungen in den Beziehungen zu anderen Beteiligten dauerhaft zu bereinigen;

Sie sehen, dass ein Urteil die von Ihnen angestrebte "ganzheitliche" Lösung nicht bringen kann;

für das, was Sie zu sagen haben, die Vertraulichkeit der Mediation – sie ist nicht öffentlich – von Vorteil ist;

Sie selbst eigenverantwortlich eine Lösung nach Maß mitgestalten wollen;

Ihnen der Ausgleich Ihrer Interessen wichtiger ist als "Rechthaben".

Rechtsanwalt Christian Schäfer berät bei arbeitsrechtfix.de

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