Dienstag, 12. Januar 2010

Linten & Partner hat damit begonnen, die Deckungszusage bei der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung mit elektronischem Datenaustausch binnen zwei Minuten einzuholen.

Erstmals unter dem 06.01.2010 ist es gelungen, die Deckungszusage für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mittels Dunkelverarbeitung einzuholen. Zu diesem Zweck wird die Deckungsanfrage mittels elektronischem Datenaustausch an die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung übersandt. Die Daten werden dann elektronisch ausgewertet, ohne dass ein Sachbearbeiter den Vorgang in die Hand nimmt. Zwei Minuten später gelangt dann auf dem gleichen Weg die Deckungszusage in die elektronische Akte unserer Kanzlei.

In Zukunft werden wir bei geeigneten Verfahren grundsätzlich mittels Dunkelverarbeitung die Deckungszusage bei der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung einholen. Der Mandant erfährt somit binnen kürzester Frist, ob seine Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt.

Donnerstag, 7. Januar 2010

Düsseldorfer Tabelle 2010

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Sie wird im zweijährigen Turnus zum 01.07. und bei Bedarf aktualisiert.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/index.php

Mittwoch, 6. Januar 2010

Rechtsanwalt Kuhlhoff verteidigt erfolgreich - Der Schrecken des Behindertenheimes

Freundlich antwortet er, zeigt sich reumütig. Doch vor Gericht gebracht hat den 29-Jährigen seine Neigung, Mitbewohnerinnen eines Überruhrer Behindertenheimes mit seinem Exhibitionismus sexuell zu belästigen.

„Ich mach’ das nicht mehr“, versichert er am Dienstag Richter Bernd Koß, dem Vorsitzenden der XVII. Strafkammer. „War nicht gut“, ergänzt der laut Gutachten mittelgradig geistig behinderte Mann, der seit 1997 im Heim lebt, und schiebt eine Erklärung hinterher: „Ich hatte damals keine Freundin.“ Sechsfachen Exhibitionismus, Freiheitsberaubung und sexuelle Nötigung wirft Staatsanwältin Ka­thi Nothdurft ihm vor. Sie nennt ihn in ihrer Antragsschrift schuldunfähig und fordert, ihn wegen der Gefahr für Andere auf nicht absehbare Zeit in der geschlossenen Psychiatrie unterzubringen.

Zurzeit sitzt er in der Forensik neben dem Landgericht. Doch bis zum 31. Juli 2009 lebte er unter Betreuung in Überruhr und war dort der Schrecken des Behindertenheimes. Nicht nur, dass er seine Möbel aus dem Fenster warf und sein Hausrat am Ende aus einer Matratze bestand. Unvermittelt tauchte er zwischen 17. Mai und 31. Juli auch vor Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen des Heims auf, entblößte sich und manipulierte an sich herum. Einmal schloss er sich mit einer im Rollstuhl sitzenden Frau im Damen-WC ein, bedrängte sie und ging seinen üblichen Handlungen nach. Mitarbeiter befreiten sie.

Zwei Psychiater sitzen als Sachverständige im Saal. Weil der Beschuldigte schon früher durch Exhibitionismus auffiel, hatte Maren Losch ihn Anfang 2009 begutachtet. Ergebnis: Schuldunfähig, aber weitere Gefahr sei von ihm nicht zu erwarten. Dieter Oswald, der zweite Gutachter, kommt offenbar zu einem anderen Ergebnis. Beide werden ihre Gutachten aber erst an einem weiteren Prozesstag erstatten.

Zu seinen Motiven gibt der 29-Jährige selbst Auskunft. Eine Frau fand er „hübsch“, für eine andere empfand er „Hass“. Sein damaliger Heimleiter, ein 51 Jahre alter Diplom-Pädagoge, hat eine ganz andere Theorie. Der Beschuldigte habe gehofft, dass er wieder zu seiner Familie komme, wenn er oft genug auffalle: „Er dachte wohl, ich muss hier über alle Grenzen gehen und kann nach Hause.“ Die Folge ist aber auf jeden Fall eine strengere Unterbringung „Zu uns kann er nicht mehr zurück, schon wegen der Opfer“, sagt der Heimleiter. Gute Phasen gab es auch: Anderthalb Jahre lang, als er eine Freundin hatte. Und zwischen Gut und Böse könne er unterscheiden. Der Heimleiter hatte den türkischstämmigen Mann einmal gefragt, was mit ihm in Istanbul passieren würde. „Da würde die Polizei mich schlagen“, antwortete er.

Quelle: derwesten.de, Stefan Wette, 05.01.2010
Mehr Informationen unter www.linten.de

Dienstag, 5. Januar 2010

Drohung mit Psychiater bringt Arzt vor Gericht

Dass Ärzte strafrechtlich keine Verfolgung fürchten müssen, stimmt zumindest für die Essener Justiz nicht. Am Montag saß ein Internist vor dem Essener Amtsrichter Rolf Märten, weil er einen älteren Nachbarn bedroht haben soll.

Für Streit zwischen den Hausbesitzern im Stadtwald sorgte das dichte Wurzelwerk eines Rhododendron, das einer Mauer auf der Grundstücksgrenze zusetzte. Die Auseinandersetzung hatte bereits das Niveau anwaltlicher Korrespondenz erreicht. Am Telefon soll der promovierte Mediziner, 54 Jahre alt, der 84-jährigen Ehefrau seines Nachbarn gedroht haben, ihren Mann einmal psychiatrisch untersuchen zu lassen.

Nachbarschaftsstreit

Eine derart plumpe Nötigung weist der Mediziner weit von sich. Jener 9. Dezember 2008, von dem in der Anklage die Rede ist, sei für ihn ein harter Tag gewesen, erzählt er. Zwei jungen Menschen habe er eine Krebsdiagnose stellen müssen. Als er dann nach Hause kam, habe da wieder ein Anwaltsschreiben des Nachbarn gelegen. Sofort habe er deshalb nebenan angerufen, allerdings mit der Ehefrau gesprochen, weil er mit ihr gut auskam. Gedroht habe er nicht. Dass er bei dem Nachbarn Verhaltensauffälligkeiten festgestellt habe, das will er schon gesagt haben.

Notizen während des Telefonates

Herein kommt die 84-Jährige, ganz Dame. Sie hatte sich während des Telefonates Notizen gemacht und diese dem Anwalt ihres Mannes gegeben. Warum? „Für den Fall, dass er das, was er angekündigt hat, auch vollendet.“ Der Arzt habe sie zunächst gebeten, Einfluss auf ihren Mann zu nehmen. Als sie dies ablehnte, habe er gedroht, psychiatrische und juristische Schritte einzuleiten. Er habe da Beziehungen, soll er gesagt haben.

84-Jährige belehrt den Arzt

Rachsüchtig wirkt die 84-Jährige nicht. Sie räumt ein, dass ihr Mann auch mit anderen Nachbarn Schwierigkeiten habe. Allerdings ist unter diesen ein Schwager des Angeklagten. Was sie an den Worten des Mediziners störte? „Wissen Sie, Herr Richter, ich stamme aus einem anderen Jahrhundert. Da nahm man noch sehr ernst, was ein Arzt sagt.“ Und direkt zum Angeklagten: „So etwas sagt ein junger Mann nicht zu einer älteren Frau. Das stand Ihnen nicht zu.“ Dann bedauert sie noch, dass man sich als Nachbar nicht mehr grüße: „Ich leide darunter.“ Der Angeklagte stimmt zu: „Wir alle.“

Verfahren eingestellt

Auf Vorschlag von Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg stellt Richter Märten das Verfahren ein. 500 Euro Geldbuße muss der Mediziner zahlen. So profitiert zumindest der Kinderschutzbund als Empfänger des Geldes vom Streit unter Nachbarn.

Quelle: derwesten.de, Stefan Wette 04.01.2010
Mehr Informationen unter www.linten.de