Montag, 26. April 2010

Dienstag, 13. April 2010

Versicherungsvertragsrecht: Keine Fragepflicht des Versicherungsvermittlers bei klar abgegrenztem Wunsch des Kunden

Äußert der Kunde einen klar artikulierten fest abgegrenzten Wunsch, so ist der Vertreter regelmäßig nicht zur Befragung verpflichtet. Eine Verletzung der Fragepflicht liegt daher nicht vor, wenn ein neu erworbenes Wohnmobil «wie bisher» versichert werden sollte und sodann wie bisher eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde.

Hinweis: Der Versicherungsnehmer sollte darauf bestehen angesprochene Wünsche bezüglich des zu vermittelnden Versicherungsvertrages in das Gesprächsprotokoll aufzunehmen.

mitgeteilt durch Ulrich Kelch - Fachanwalt für Versicherungsrecht

Sonntag, 11. April 2010

Versicherungsvertragsrecht: Ordnungsgemäße Belehrung des Versicherungsnehmers bei Antragstellung

In einem Urteil vom 17.12.2009 des LG Dortmund wurde der Inhalt der nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetzes erforderlichen Belehrung über unrichtige Gesundheitsangaben bei der Antragstellung geprüft.
In dem entschiedenen Fall kam das LG Dortmund zu dem Ergebnis, dass die erfolgte Belehrung inhaltlich nicht ausreichend war, so dass der Versicherung Rücktritts- und Kündigungsrechte wegen unrichtiger Angaben bei Antragstellung nicht zustanden und der Versicherungsvertrag fortbestand.
( LG Dortmund 2 O 399/09 )

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dienstag, 6. April 2010

Unfallversicherung: Leistungskürzung bei Vorliegen stummer degenerativer Verschleißerscheinungen statthaft

Der Unfallversicherer kann seine Leistung nach § 8 AUB 88 kürzen, wenn degenerative Verschleißerscheinungen zu mindestens 25% an der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, auch wenn diese unfallunabhängige Vorschädigung bis zum Unfallereignis klinisch stumm verlaufen ist und den Versicherten nicht spürbar beeinträchtigt hat. Das hat das LG Dortmund in einem Urteil vom 28.01.2010 entschieden


mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch - Fachanwalt für Versicherungsrecht

Samstag, 3. April 2010

Haftung eines Versicherungsvertreters als Makler für Pflichtverletzungen

Auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicheren als Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versicherungsnehmer Maklerverträge abschließen mit der Folge, dass er für Pflichtverletzungen aus dem Vertrag selbst einzustehen hat.
Bei der Beurteilung, ob ein Versicherungsvermittlung auch selbst in Anspruch genommen werden kann, kommt es darauf an, welchen Eindruck er beim Versicherungsnehmer hinterlassen will. Stellt er sich als unabhängiger Berater dar, der im Interesse des Versicherungsnehmers die beste Versicherung maßgeschneidert auf die Bedürfnisse des Einzelfalles heraus suchen will. Erweckt der Versicherungsvermittler den Eindruck eines umfassend tätigen und von einzelnen Versicherern unabhängigen Beratungsunternehmens dann haftet er bei schuldhaften Pflichtverletzungen für einen eingetretenen Schaden des Versicherungsnehmers

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Freitag, 2. April 2010

Die LintenRecht iPhone Anwendung ist nun in Version 1.3 verfügbar

Neu ist, dass Sie uns Verkehrsunfälle über die App melden können, damit wir uns um die Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kümmern.

Verkehrsunfälle sind ärgerlich, sie passieren jedoch leider stündlich. Sie erhalten mit diesem Update die Möglichkeit einen Unfallschaden inkl. Foto noch vor Erscheinen der Polizei am Unfallort direkt von Ihrem iPhone an Linten & Partner Rechtsanwälte zu übermitteln.
Die Übermittlung des Schadens ist selbstverständlich kostenfrei und es entsteht dadurch keinerlei Mandatsverhältnis.
Nach der Meldung eines Schadens wird sich unsere Kanzlei mit Ihnen in Verbindung setzen.

Screenshot

Neu ist weiter, dass im Unterhaltsrechner der Bedarfskontrollbetrag hinzugefügt wurde, um Ihre Unterhaltsinformation zu verbessern.