Sonntag, 1. Mai 2011

Mangelnde Beratung beim Abschluß eines Gebäudeversicherungsvertrages - Wegfall des Unterversicherungeinwandes

Der Bundesgerichtshof hält die Gebäudeversicherung und deren Vermittler für verpflichtet, den Versicherungsnehmer bei Abschluss einer Gebäudeversicherung umfassend zu unterstützen, wenn es um die Angabe des Versicherungswertes geht.
Danach treffen den Gebäudeversicherer gesteigerte Hinweis- und Beratungspflichten bei Abschluss des Vertrages, wenn er die Bestimmung des Versicherungswertes dem Versicherungsnehmer überlässt und Versicherungsbedingungen verwendet, nach denen die Feststellung des richtigen Versicherungswertes, ohne dass dies offen zutage läge, so schwierig ist, dass sie selbst ein Fachmann nur mit Mühe treffen kann. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes liegt es so bei der richtigen Ermittlung des Versicherungswertes 1914. Kommt der Versicherer seiner Beratungsverpflichtung nicht nach, kann er sich später nicht auf eine Unterversicherung berufen.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht

1 Kommentar:

  1. Gilt dieses Urteil nur für den Versicherer direkt oder ist das auch auf den Versicherungsmakler zu übertragen!? Weil eigentlich ist der ja Sachwalter des Kunden und da stellt sich mir die Frage, ob es möglicherweise auch dazu ein Urteil gibt.

    AntwortenLöschen