Der Bundesgerichtshof hat die Klausel in § 13 Abs. 6 AKB, wonach die Umsatzsteuer nur vom Versicherer zu ersetzen ist, wenn und soweit sie tatsächlich wegen einer durchgeführten Reparatur oder einer Ersatzteilbeschaffung angefallen ist, für wirksam erklärt.
Ein Ersatz der in einem Sachverständigengutachten berücksichtigten Umsatzsteuer bei unterbliebener Reparatur bzw. unterbliebener Ersatzteilbeschaffung scheidet aus (BGH Beschluss vom 04.11.2009 IV ZR 35/09-).
RA Hans-Peter Kuhlhoff
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Donnerstag, 10. Dezember 2009
Verkehrsunfall - Erstattung der Mehrwertsteuer bei Abrechnung nach Sachverständigengutachten
Zu viele Polizisten am Tatort
Hintergrund ist eine Rangelei in Borbeck, an der sich ein privat mutmaßlich stark angetrunkener Kommissar, Ausbilder an einer Polizeischule, unrühmlich beteiligt haben soll. In der Nacht zum 3. Oktober 2008 hatte er mit Lebensgefährtin und Dobermann ein Taxi bestiegen. Nach wenigen Metern hielt der Wagen an, weil der Taxifahrer wegen des Hundes um die Sitze fürchtete.
Was danach geschah, wird unterschiedlich gesehen. Als die vom Taxifahrer alarmierte Polizei an der Stolbergstraße eintraf, sah sie Verletzungen beim Taxifahrer und beim männlichen Fahrgast, sowie eine hysterisch wirkende Frau. Laut Taxifahrer hatten die Fahrgäste ihn angegriffen, und er habe sich gewehrt. Seine Gäste, laut Atemalkohol stark betrunken, behaupteten das Gegenteil. Verschwunden war zudem der Taxischlüssel. Den musste wohl der Fahrgast abgezogen haben. In seiner Jacke wollen die Beamten den Schlüssel gefunden haben.
Die Polizisten dürften schnell geahnt haben, dass zu viele Polizisten am Tatort waren. Nicht nur, dass der Fahrgast mehrfach betonte, Kollege zu sein. Auch der Taxifahrer gab sich als ehemaliger Polizist zu erkennen.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Polizeiausbilder wegen Diebstahls des Autoschlüssels ein. Die Körperverletzung ließ sich eh nicht aufklären. Erst als der Polizist sich über die Kollegen beschwerte, weil sie ihn auf der Fahrt zur Wache fesselten, klagte Staatsanwalt Wolfgang Kolpatzik den Diebstahl an. Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Borbecker Amtsgericht regte er erneut eine Einstellung an: Der Vorwurf ist es nicht Wert, verhandelt zu werden. Allerdings müsse die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgenommen werden. Richter Karl-Peter Wittenberg befürwortete den Vorschlag, und Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg überzeugte den angeklagten Polizisten. Rechtsfrieden? Wir fühlen uns über den Tisch gezogen, sagte die Lebensgefährtin danach zur WAZ
Quelle: derwesten.de, Stefan Wette 09.12.2009
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Mittwoch, 9. Dezember 2009
Steuerberater veruntreute DLRG-Gelder
"Sie schämen sich, und das dürfen Sie auch, sagte Amtsrichter Stefan Groß im Urteil gegen den Rüttenscheider, der im Anzug und mit Krawatte einen seriösen Eindruck machte. So sah ihn wohl auch die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), deren 1800 Mitglieder starken Ortsverband Essen er als Bezirksleiter führte. Seit Anfang 2008 war er für die Kasse verantwortlich. Eine schlechte Wahl: Seit dem 7. April 2008 hob er in immer kürzeren Abständen Geld vom Vereinskonto ab. Mal bar, mal überwies er das Geld aufs Privatkonto. 5000 Euro im Schnitt bei jeder Transaktion, manchmal aber auch 15- oder 20 000 Euro. So kamen in 14 Monaten 124 000 Euro zusammen. Das Guthaben des Vereins war fast aufgelöst: 5000 Euro besaß er noch. Geld fehlte, das die DLRG als Rücklage für ihre sechs Rettungsboote und drei Straßenfahrzeuge gebildet hatte."
Hoher Lebensstandard
Er habe finanzielle Verhältnisse aus der Vergangenheit ausgleichen wollen, gestand der Angeklagte. Selbstständig habe er sich gemacht, fügte er hinzu. An anderer Stelle sagt er, er sei einen hohen Lebensstandard gewohnt.
Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg erkennt einen klassischen Fall: Er nimmt Geld und denkt, er könne es zurückzahlen. Das klappt aber nicht, und dann wird der Kopf in den Sand gesteckt. Ganz so passiv war der Mandant nicht: Bei einer Kassenprüfung muss er wohl gefälschte Belege präsentiert haben, um nicht aufzufliegen. Erst ein Anruf der Sparkasse beim Verein hatte den Bezirksleiter gestoppt.
Beste Chancen hatte er beruflich, wollte aber immer höher hinaus. Seine Beamtenstelle beim Finanzamt gab er auf, arbeitete als Steuerberater, machte die eigene Kanzlei auf. Wofür tatsächlich er das Geld brauchte, blieb nach Ansicht von Richter Groß etwas im Dunkeln. Das Geld hat die DLRG zurück. Die Familie des Angeklagten hat es aufgebracht.
Quelle: derwesten.de, Stefan Wette 08.12.2009
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Donnerstag, 19. November 2009
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Zusammenhang mit der Diskussion über finanzielle Absicherungen für den Fall des Alters und der Erwerbsunfähigkeit bei unzureichenden gesetzlichen Leistungen muss man sich fragen, ob sich im Einzelfall der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt.
Was ist die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird im wesentlichen von den Lebensversicherern als Zusatzversicherung für eine Lebensversicherung angeboten. Im Fall der Berufsunfähigkeit kann der Versicherungsnehmer eine monatliche Rente und die Beitragsfreiheit für die Lebensversicherung vereinbaren. Damit würde seine Lebensversicherung weiterlaufen und er eine monatliche Rente erhalten, um finanzielle bei Erkrankung abgesichert zu sein.
Wann ist man berufsunfähig?
Wenn man die Beschreibung der Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen liest, könnte man der Auffassung sein, dass diese im Krankheitsfall leicht nachzuweisen ist und man daher von der Versicherung unproblematisch die Leistungen erhalten kann. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht so.
Nach den einschlägigen Bedingungen liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer wegen einer Krankheit, Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls nicht in der Lage ist, seinen bis dato ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer bis zu 50% auszuüben. Diese Umstände sind durch eine ärztliche Stellungnahme zu dokumentieren. Mit anderen Worten muss festgestellt werden, ob der Versicherungsnehmer aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigungen auf Dauer nicht in der Lage ist, seinen aktuellen Beruf zu 50% auszuüben. Die Versicherungen verlangen daher bei einem Leistungsantrag eine detaillierte Beschreibung der beruflichen Tätigkeit, die zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags ausgeübt wird. Hierzu erhält der Versicherungsnehmer einen Fragebogen, der im einzelnen die berufliche Tätigkeit abfragt. Dabei soll ermittelt werden, in welchen Umfang der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit trotz der Erkrankung noch ausüben kann. Hat der Versicherungsnehmer zum Beispiel Rückenbeschwerden, die eine sitzende Tätigkeit ausschließen, er aber zu 60% bei seiner Berufsausübung steht oder läuft, so ist eine Berufsunfähigkeit nicht gegeben. Diese Bewertung ist sehr schwierig und verlangt sowohl vom attestierenden Arzt als auch vom Berater des Versicherungsnehmers Spezialkenntnisse. Auch die Gerichte stellen an die Stellenbeschreibung hohe Anforderungen, die häufig übersehen werden. Auf Dauer ist man berufsunfähig, wenn ein Arzt bestätigt, dass eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt.
Erst wenn feststeht, dass der angestellte Arbeitnehmer aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, seine konkrete Tätigkeit über 50% auszuüben, ist der erste Schritt für eine Leistung getan. Das bedeutet aber noch nicht, dass man Leistungen erhält. In älteren Verträgen ist noch eine sogenannte abstrakte Verweisungsklausel enthalten, wonach der Versicherer den Versicherungsnehmer auf eine andere Tätigkeit verweisen kann, die er trotz seiner körperlichen Beeinträchtigung ausüben könnte und die seinem Alter, seiner Ausbildung und seiner Erfahrung entspricht. In der Vergangenheit hat die Rechtsprechung diese Verweisungsmöglichkeit weit ausgelegt, mit der Folge, dass ein Anspruch häufig aus diesem Grund nicht gegeben war. In neueren Verträgen wurde diese Klausel nicht mehr verwendet, sondern es wurde die sogenannte konkrete Verweisungsklausel vereinbart, die dem Versicherungsnehmer entgegenkommt. Danach kann die Versicherung den Versicherungsnehmer nur auf eine Tätigkeit verweisen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich ausübt und die seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht.
Liegen die vorgenannten Voraussetzungen bei nicht selbständigen Personen vor, muss die Versicherung die Berufsunfähigkeit anerkennen. Aber die Versicherungen sträuben sich dagegen und bieten dem Versicherungsnehmer Vereinbarungen an, in denen sie ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung Zahlungen anbieten. Der Abschluss solcher Vereinbarungen birgt Nachteile für den Versicherungsnehmer und er sollte darauf bestehen, dass die Versicherung die Berufsunfähigkeit anerkennt. Hat der Versicherungsnehmer in Unkenntnis der nachteiligen Folgen eine solche Vereinbarung unterzeichnet, kann diese unwirksam sein, wenn die Versicherung ihn vor Unterzeichnung nicht auf diese Folgen hingewiesen hat.
Noch schwieriger sind die Voraussetzungen für einen selbständigen Versicherungsnehmer zu erfüllen und durchzusetzen. Bei einem selbständigen Versicherungsnehmer liegt eine bedingungsmäßige Berufsunfähigkeit dann vor, wenn zusätzlich zur körperlichen Beeinträchtigung eine Umorganisation seines Betriebes nicht in Betracht kommt. Besteht die Möglichkeit der Umorganisation des Betriebes, wobei dem selbständigen Versicherungsnehmer eine zumutbare Tätigkeit in diesem Betrieb verbleibt, die er trotz Krankheit ausüben könnte, ist die Versicherung nicht verpflichtet zu zahlen.
3. Gerichtliche Durchsetzung der Versicherungsansprüche
Zahlt die Versicherung nicht freiwillig, muss der Versicherungsnehmer seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
Dabei stellen die Gerichte hohe Anforderungen an den Vortrag des Versicherungsnehmers. Es wird verlangt, dass der Versicherungsnehmer im einzelnen seine Tätigkeiten auflistet und mitteilt, welche dieser Tätigkeiten er aufgrund seiner Krankheit nicht mehr ausüben kann. Dabei ist es manchmal erforderlich, den Tagesablauf stundenweise darzustellen, bevor das Gericht einen ärztlichen Sachverständigen damit beauftragt, den Grad der Beeinträchtigung festzustellen. Des weiteren müssen Selbständige im einzelnen darlegen, warum eine Umstrukturierung des Betriebes nicht möglich oder rentabel ist.
Diese hohen Anforderungen werden häufig nicht erfüllt, so dass die Durchsetzung der Ansprüche daran scheitert.
Rechtsanwalt
Ulrich Kelch
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Donnerstag, 12. November 2009
Schadenregulierung durch Schadenfix.de
Essen (www.linten.de Rechtsanwalt Chr. Schäfer). Durch Verkehrsunfälle geschehen jährlich rund 3,5 Millionen Haftungsfälle. Ca. 90 % davon werden in dem direkten Kontakt zwischen dem Versicherer des Schädigers, also dem Gegner, und dem Unfallopfer reguliert. Durch die Nicht-Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts verzichten zahlreiche Geschädigte unwissentlich auf weitere Forderungen, auf die sie einen Anspruch hätten. Regelmäßig werden von den Versicherungen unberechtigt Stundenverrechnungssätze für die Reparaturkosten gekürzt auf die Tarife von nicht typengebundenen Werkstätten. Bei älteren Fahrzeugen wird die Mehrwertsteuer häufig unberechtigt abgezogen, Restwertangebote werden zu Lasten des Geschädigten trotz Weiternutzung berücksichtigt. Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche gar nicht, so z. B. den Ersatz von Schutzkleidung, auf Haushaltsführungsschaden usw. Da die Höhe des Schadens nicht eindeutig feststeht, ist es nur die "zweitbeste Idee", denjenigen nach der Höhe des Schadens zu fragen, der für die Kosten aufkommen muss (also den gegnerischen Versicherer). "Die Versicherung betreibt ein Schadensmanagement, das zwar sehr schnell, im Zweifel aber immer zu Gunsten der Versicherung ist", so Rechtsanwalt Hans-Peter Kuhlhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Um Unfallopfern schnell und unkompliziert Hilfe anzubieten gibt es jetzt "schadenfix.de", den neuen Unfallservice von Linten & Partner Rechtsanwälte, den auch die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nutzen. Diese nutzerfreundliche Internetplattform ermöglicht unfallgeschädigten Autofahrern die Schadensmeldung via Internet. Der Geschädigte profitiert dafür von einer einfachen, raschen und kompetenten Schadensabwicklung. Vor allem werden sämtliche Ihnen zustehende Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend gemacht.
"Beauftragen Geschädigte nach einem Autounfall einen qualifizierten Verkehrsanwalt mit der Schadensregulierung, kommt beim Schadensersatz in der Regel mehr für sie heraus. Viele Autofahrer scheuen aus Unwissenheit, nach einem Unfall auf den Beistand eines Verkehrsanwalts zu setzen", so Rechtsanwalt Hans-Peter Kuhlhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Vielen Autofahrern ist auch unbekannt, dass die Anwaltskosten der Unfallgegner vollständig bezahlen muss, wenn dieser allein für den Schaden haftet.
Nach Erfahrung von Rechtsanwalt Hans-Peter Kuhlhoff kommt es häufig vor, dass zwar die gegnerische Versicherung direkt ein Angebot an das Unfallopfer unterbreitet, und sich als dessen "Partner" geriert, jedoch die eigenen finanziellen Interessen im Auge hat. Die Schadensquote soll gering gehalten werden. Daher kommt es bei der Regulierung immer wieder vor, dass Ansprüche nur teilweise oder nicht reguliert werden. "Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, den Geschädigten über seine vollständigen Ansprüche aufzuklären, da sie das Geld kosten würde", sagt Kuhlhoff weiter.
Durch schadenfix.de/essen/linten würde den Geschädigten, aber auch Werkstätten, Mietwagenunternehmen und KFZ-Sachverständigen, der Weg zu einem Verkehrsanwalt wesentlich erleichtert. Zudem beschleunigt die neue Internetplattform zur Schadensregulierung die Kooperation unter allen Beteiligten. "So kommt der Geschädigte auch schneller an sein Geld", erläutert Kuhlhoff. In der Regel erreiche man damit eine vollständige und schnelle Regulierung sowie eine schnelle Zahlung an den Geschädigten.
Der Service auf schadenfix.de ist ganz einfach: Der Geschädigte füllt die Online-Schadensmeldung aus und mailt sie an Linten & Partner Rechtsanwälte. Nach Eingang der Nachricht kontaktiert Rechtsanwalt Kuhlhoff den Geschädigten und reguliert in seinem Auftrag und Interesse den Schaden. "Die Technik ist unserer Kanzlei vertraut, wir kommunizieren schon seit über 5 Jahren nur online mit den Haftpflichtversichern, die Abwicklung ist hierdurch deutlich schneller geworden", so Rechtsanwalt Hans-Peter Kuhlhoff.
Schadenfix.de ist eine Kooperation der Fa. e.Consult AG www.e-consult.de mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV)
Sonntag, 8. November 2009
JobCenter legt trotz Untätigkeitsklage dem Sozialgericht die Verwaltungsakte nicht vor
Das JobCenter Essen ist vermutlich aufgrund chronischer Arbeitsüberlastung dazu übergegangen, gerichtliche Verfügungen zur Klageerwiderung unbeantwortet zu lassen und zu ignorieren. Die 5. Kammer des Sozialgerichts Duisburg hat mit Beschluss vom 10.09.2009 in dem Verfahren S 5 AS 247/09 dem JobCenter Essen unter Fristsetzung auferlegt, auf die Klage zu erwidern und die Verwaltungsakte vorzulegen.
Das Sozialgericht Duisburg war offensichtlich nicht mehr bereit, die Ignoranz des JobCenters Essen weiter zu dulden. Die Entscheidung ist als Verfahrensleitende Verfügung unanfechtbar.
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Sonntag, 25. Oktober 2009
Regelsatz nach Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht am 20.10.2009
Das Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an den Hartz-IV-Sätzen und deren Berechnung. Hartz IV ist unter Umständen komplett zu reformieren.
Vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ging es den ganzen Tag um 359 Euro. Das ist der Hartz-IV-Regelsatz, den der Staat einem alleinstehenden Erwachsenen zahlt. Kann man davon leben? Und wie sieht dieses Leben aus? Und warum gerade 359 Euro? Was die Richter des Ersten Senats vor allem interessierte, war das Zustandekommen des Eckregelsatzes.
Viele kritische Fragen der Richter trafen die Vertreter der Bundesregierung an genau den wunden Stellen, die seit Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze immer wieder kritisiert worden waren. So räumten Vertreter aus dem Sozialministerium, dass ein Teil ihrer Berechnungen statt begründbar und fundiert eher geschätzt seien.
Erst gegen 17 Uhr waren alle angehört, die auf dem Ablaufprotokoll standen. Nun ist alles offen. Auch dass Hartz IV in seiner jetzigen Form gekippt wird, sowohl die Erwachsenen- als auch die Kindersätze. Deutlich machte der Präsident, Hans-Jürgen Papier, dass die Grundfrage bei diesem Thema um Artikel 1 des Grundgesetzes kreist: Um die Frage der Menschenwürde. Auch stellte er zwischendurch fest, dass die Regelsätze der Kinder trotz aller Rechenkünste in der Realität "einfach nicht reichen".
Wahrscheinlich werden die Verfassungsrichter die Gesetzgeber dazu auffordern, ein begründbares, stichhaltiges nachvollziehbares Verfahren zur Berechnung der Hartz-IV-Sätze zu bestimmen. Theoretisch, aber äußerst unwahrscheinlich, könnten dabei auch niedrigere Sätze herauskommen.
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