Freitag, 18. September 2009

Unfallflucht trotz Zettel hinter Scheibenwischer

Mit einem Zettel hinter den Scheibenwischer hatte die 68-jährige Künstlerin aus Essen-Heisingen ihren Kontrahenten auf den Unfall beom Parken aufmerksam machen wollen. Vor einem Verfahren wegen Unfallflucht schützte sie der Zettel nicht.

So richtig einsichtig scheint die Heisingerin nicht zu sein. Am 27. Dezember hatte die 68-Jährige in Bredeney mit ihrem BMW einen schwarzen Audi beim Zurücksetzen beschädigt. Dass der Zettel mit ihren Personalien, den sie hinter die Scheibenwischer des Audi klemmte, sie nicht vor einem Strafprozess wegen Fahrerflucht bewahrte, dürfte ihr jetzt aber klar sein. Glück hatte sie trotzdem. Amtsrichter Niklas Nowatius stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein.


Auf Feinheiten geachtet
Auf Feinheiten achtet sie. Wenn der Audi-Fahrer sagt, sie sei ihm „ins Auto” gefahren, korrigiert sie den 48-Jährigen sofort: „Nicht in das Auto, sagen wir lieber gegen.” An anderer Stelle schildert er, sie sei „ins Auto reingedonnert”. Auch da korrigiert sie. Auf 1003,49 Euro beliefen sich seine Reparaturkosten.


In Eile Audi gestreift
Ein Allerweltsversehen ist es aus Sicht der Angeklagten, die als Beruf Künstlerin angibt. Sie sei in Eile gewesen, habe kurz vor 13 Uhr noch Besorgungen machen müssen: Bankgeschäfte, Blumenladen. Plötzlich habe sie einen Parkplatz gesehen. Schnell habe sie zurückgesetzt und dabei den Audi gestreift. Erst einmal stellte sie ihren Wagen in die Parklücke, dann schrieb sie nach eigenen Worten den Zettel mit ihrem Namen. Der Weg zum Einkauf war frei.

Fahrerflucht vorgeworfen
Ein Passant habe ihr Fahrerflucht vorgeworfen. Sie will nur mit einem „Wie bitte?” reagiert haben. Ob er den Zettel nicht gesehen habe? Fünf Minuten später, nach dem Bankbesuch, war schon die Polizei da, die den Zettel sicherstellte. Ein Augenzeuge erinnert sich, dass die Angeklagte den Zettel unter den Scheibenwischer steckte, als die Polizei schon da war. Das weist sie entrüstet zurück, auch die Polizei hat es in ihrem Sinn protokolliert. Richter Nowatius Argwohn erwacht, als er die Rückseite des Zettels betrachtet. „Sie wollen legal einen akademischen Titel erwerben, der Ihnen zu mehr Ansehen verhilft?”, ist dort zu lesen. Die Angeklagte, verheiratet mit einem Professor, blockt jeden Verdacht eines Titelhandels ab: „Ich sammel Zettel.”


Einstellung ohne Geldbuße
Weil die Angeklagte keine Vorstrafe und keinen Punkt in Flensburg hat, stellt Richter Nowatius das Verfahren ein. Ohne Geldbuße. Schließlich habe sie selbst einen Kratzer am BMW und müsse ihren Anwalt bezahlen. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg deutet mit Gesten an, so hoch sei das Honorar auch wieder nicht gewesen.

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Quelle: derwesten.de, 07.07.2009

Mittwoch, 16. September 2009

Unschuldig trotz 2,4 Promille am Steuer?

Mit 2,4 Promille Alkohol im Blut saß die 40-Jährige in ihrem Auto. Doch betrunken gefahren sei sie nicht, behauptet sie vor dem Essener Amtsgericht. Sie habe sich umbringen wollen und am Straßenrand getrunken.

„Wir kennen das”, sagt der 55 Jahre alte Polizist. Sie hätten deshalb extra den Wagen der Angeklagten nach Flaschen abgesucht. Denn Trunkenheitsfahrer behaupteten immer wieder, sie hätten nicht vor der Fahrt, sondern erst nach dem Anhalten am Straßenrand getrunken. Er ist sich sicher: „Da waren keine Flaschen.” Aber ob nun er oder sein Kollege gesucht hätten, das weiß er ein Jahr nach dem Einsatz schon nicht mehr.

Von der Polizei geweckt

Auf derartige Details könnte es ankommen, bevor Amtsrichterin Monique Dreher an einem späteren Prozesstag ihr Urteil sprechen wird. Vor ihr sitzt eine gepflegt wirkende 40-Jährige aus Heidhausen. Am 24. Juli vergangenen Jahres hatte die Polizei sie um 23.41 Uhr in der Nähe ihrer Wohnung im Auto entdeckt und geweckt. Der Motor ihres Wagens lief noch. 2,4 Promille Alkohol ergab eine Stunde später die Blutprobe.

Zweimal fehlte die Angeklagte

Eigentlich eindeutig. Doch in diesem Verfahren ist wenig eindeutig. Zweimal hatte die Richterin schon zum Prozess gebeten. Aber an beiden Tagen fehlte die Angeklagte, kamen nur die Zeugen. Gestern erschien die 40-Jährige mit Hilfe der Polizei, aber zwei Zeugen fehlten. Was die Angeklagte erzählte, machte die Sache nicht einfacher: Im Ehestreit habe sie das Haus verlassen. Fest entschlossen, aus dem Leben zu scheiden. Nach einigen Metern habe sie den Wagen abgestellt und begonnen, eine Flasche Wodka und eine Flasche Wein zu leeren. Außerdem habe sie den Auspuff verstopft und einen Schlauch ins Wageninnere gelegt.

Ehemann hatte die Polizei angerufen

Anhaltspunkte für diesen Suizidversuch fanden die Beamten nicht. „Der Motor lief. Das geht doch bei einem verstopften Auspuff nicht”, sagen sie. Leere Flaschen hätten sie auch nicht entdeckt. Verteidiger Peter Kuhlhoff und der Vertreter der Staatsanwaltschaft werfen ihnen vor, nicht gründlich geguckt zu haben. Schließlich seien die Polizisten ja sicher von einer Trunkenheitsfahrt ausgegangen, als der Ehemann sie um 23.08 Uhr alarmiert hatte: „Meine Frau ist gerade betrunken losgefahren.” Fraglich nur, ob dieser Anruf verwertet werden darf, wenn der Mann zum Beispiel die Aussage vor Gericht verweigert. Gestern fehlte er.

Rechtsmediziner hilft nicht weiter

Rechtsmediziner Andreas Freislederer trägt auch nicht zur Klarheit bei. Sicher ist er, dass die von der Frau genannte Trinkmenge für den Promillewert „viel zu viel” ist. Aber vielleicht ist von ihr ja einiges verschüttet worden. Schafft es eine Frau denn, in einer Stunde auf 2,4 Promille zu kommen? „Aus rechtsmedizinischer Sicht unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.” Der Prozess wird fortgesetzt.

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Quelle: derwesten.de, 29.07.2009

Donnerstag, 10. September 2009

Arbeitsgericht Bochum stellt die Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers von SinnLeffers durch den Insolvenzverwalter Piepenburg fest

Nach der Trennung von Karstadt, heute Arcandor, im Jahre 2005 beantragte SinnLeffers 2008 ein Insolvenzplanverfahren in Eigenregie. Der Insolvenzverwalter Horst Piepenburg hat im Rahmen der Insolvenz 25 von 50 Häusern geschlossen und insgesamt 1.300 Mitarbeitern gekündigt.
RA Christian Schäfer hat nun vor dem Arbeitsgericht Bochum einen Erfolg erzielt. Dieses hat mit Urteil vom 08.09.2009, 2 Ca 2817/08, die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt, so dass SinnLeffers den Mitarbeiter weiterbeschäftigen muss. Der Mitarbeiter war in der Filiale Bochum-Ruhrpark beschäftigt, die fortgeführt wird, also nicht geschlossen wurde.
Die Entscheidung wird für Aufmerksamkeit sorgen. Denn der betroffene Arbeitnehmer befand sich auf einer Namensliste in dem Interessenausgleich/Sozialplan. Solche Namenslisten bedeuten im Regelfall das definitive Ende des Arbeitsverhältnisses, weil das Gericht die Kündigung nun noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüfen kann.
Es steht zu vermuten, dass das Arbeitsgericht Bochum die grobe Fehlerhaftigkeit bejaht hat, weil der Insolvenzverwalter Piepenburg einen vergleichbaren Mitarbeiter aus der Sozialauswahl herausgenommen hat, der angeblich ein Leistungsträger sei. Dieser Auffassung hat sich das Gericht nicht anschließen können. Durch den Wegfall der Leistungsträgerschaft hatte das Gericht die Sozialauswahl zu prüfen. Aufgrund besserer Sozialdaten, die dem Insolvenzverwalter auch bekannt waren, hätte dieser nicht dem Kläger, sondern dem vergleichbaren Mitarbeiter, dem angeblichen Leistungsträger kündigen müssen. Aus diesem Grund hat das Arbeitsgericht Bochum vermutlich die soziale Auswahl für grob fehlerhaft erachtet.



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Sonntag, 26. Juli 2009

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Montag, 20. Juli 2009

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Themen:
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# Elternunterhalt gegenüber der Sandwich-Generation!
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Montag, 13. Juli 2009

Rechtsanwalt Linten unerwartet verstorben












Rechtsanwalt Linten unerwartet verstorben


Die Rechtsanwaltskanzlei Linten & Partner an der Zweigertstraße in Essen trauert um Hans-Peter Linten, einen der Seniorchefs.
Am Sonntag verstarb der Sohn des Kanzleigründers völlig unerwartet im Alter von 67 Jahren. Der Spezialist im Familienrecht galt als ein Anwalt, der sich vor Gericht erfolgreich um Vergleiche bemühte.
Hans Peter Linten1970 war er in die Ende der 40er Jahre gegründete Kanzlei eingetreten. Aus seiner Münchener Studienzeit hatte das ETB-Mitglied sich die Liebe zu 1860 München bewahrt. In Essen engagierte er sich seit über 25 Jahren im Aufsichtsgremium des Elisabeth-Krankenhauses. Linten hinterlässt Ehefrau und zwei Kinder. Beide sind in die Fußstapfen des Vaters getreten und arbeiten als Rechtsanwälte in Essen. -ette
Rechtsanwalt Hans-Peter Linten


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