Erhält der Reisende nach der Buchung und dem Abschluss eines Reiserücktrittsversicherungsvertrages Kenntnis von einer Krankheit, die die Durchführung der Reise unzumutbar macht, muss er die Reise unverzüglich stornieren. Häufig wenden die Versicherer ein, dass der Reisende früher hätte stornieren müssen und regulieren nur niedriegere Stornierungsgebühren. Nach der Auffassung des OLG Frankfurt/ Main setzt die Stornierungsobliegenheit des Reisenden voraus, dass er Kenntnis von der Tragweite der Krankheit hat, was der Versicherer zu beweisen hat.
mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Samstag, 31. Juli 2010
Reiserücktrittsversicherung: Unerwarteter Eintritt einer schweren Erkrankung in der Reiserücktrittsversicherung
Sonntag, 4. Juli 2010
Still-Leben Ruhrschnellweg A40: Wir sind dabei
Still-Leben Ruhrschnellweg A40
60 Kilometer Kultur: Die Metropole feiert - 2 Spuren Alltagskultur
Linten & Partner Rechtsanwälte sind dabei. Unser Tisch befindet sich am Anfang von Block 48 am Kilometer 61,8 (über folgenden Link finden Sie die Karte der Strecke:
http://www.ruhr2010.still-leben-ruhrschnellweg.de/deutsch/projekt/strecke.html)
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Samstag, 12. Juni 2010
Unfallversicherung - Geistes- und Bewusstseinsstörung bei Alkoholisierung
Die meisten Versicherungsbedingugnen enthalten eine Ausschlussklausel, wonach der Unfallversicherer keine Leistungen erbringen muss, wenn der Unfall auf eine Geistes- und Bewusstseinsstörung zurückzuführen ist.
Die Ausschlussklausel zur Geistes- und Bewusstseinsstörung setzt keine völlige Bewusstlosigkeit voraus, sondern liegt vor bei einer krankheits- oder alkoholbedingten Störung der Aufnahme - oder Reaktionsfähigkeit, die dazu führt, dass der Verunfallte den Anforderungen einer konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist. Das ist bei Unfällen im Straßenverkehr der Fall, wenn ein Verunfallter infolge Alkoholgenusses nicht mehr verkehrstüchtig gewesen ist, wobei dies individuell und fallbezogen festzustellen ist. Voraussetzung für die Annahme einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung eines Fußgängers im Straßenverkehr ist nach der Rechtsprechung entweder die Feststellung eines Blutalkoholgehalts von etwa 2 Promille oder , sofern dieser Wert nicht erreicht wird, die Feststellung von Ausfallerscheinungen oder typisch alkoholbedingtem verkehrswidrigem Verhalten.
mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht
Allgemeines Versicherungsrecht: Keine Leistungskürzung eines Versicherers bei Berichtigung einer Falschangabe in Schadensanzeige vor Leistungsentscheidung
Berichtigt der Versicherungsnehmer Falschangaben in einer Schadensanzeige noch vor der Leistungsentscheidung des Versicherers, ist dieser nicht berechtigt, seine Leistung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG zu kürzen , weil die Falschangabe weder für die Feststellung noch für den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war, § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG.
LG Dortmund, Urteil vom 11.03.2010 - 2 O 245/09
mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht
Bagatellkündigung: Richter heben Kündigung gegen Emmely auf
Die umstrittene Kündigung einer Kassiererin wegen 1,30 Euro ist vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt aufgehoben worden.
Read More Die Richter hielten die fristlose Entlassung der Berlinerin nicht für verhältnismäßig. Sie soll zwei liegengebliebene Pfandmarken im Wert von 48 und 82 Cent eingelöst haben.
Mehr Informationen unter www.linten.de
Donnerstag, 10. Juni 2010
LintenRecht iPhone App Spot
Der LintenRecht iPhone App Spot ist online:
Online anschauen
Bei Youtube anschauen
Mehr Informationen unter www.linten.de/iphone
Montag, 17. Mai 2010
Kein Hausratversicheurngsschutz für in 5 km entfernter Garage gelagerte Gegenstände
"Hausrat", der in einer fast fünf km vom Versicherungsort ( Wohnung ) entfernten Garage gelagert wird, fällt nicht unter den Schutz einer Hausratversicherung. Dies hat das Landgericht Coburg mit der Begründung entschieden, dass die Hausratversicherung voraussetze, dass dem Versicherten ein Minimum an Beobachtungs- und Überwachungsmöglichkeiten verbleibe.
mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch - Fachanwalt für Versicherungsrecht.