Sonntag, 27. September 2009

Führte ein riskantes Autorennen zum Tod eines Menschen?

Das Landgericht Essen muss klären, ob ein junger Autofahrer Tempolimit und rote Ampeln ignorierte

Der dunkle Opel Omega preschte mit heulendem Motor und quietschenden Reifen durch die Essener City. Andreas P., 24, Sohn eines Polizeibeamten, ignorierte Tempolimit und rote Ampeln. An der zweiten Kreuzung geschah es: Der getunte Omega mit dem Schriftzug "Rennsport" auf der Sonnenblende über der Windschutzscheibe rammte einen Renault Clio, der bei Ampelgrün fuhr. In dem Wrack starb der nicht angeschnallte Polizist Holger H., 30; seine Verlobte Nathalie K. wurde schwer verletzt.

Die III. große Strafkammer des Landgerichts Essen versucht, die Todesfahrt am 7. Oktober 2000 auszuleuchten. Staatsanwalt Levin hat die Ermittlungsakten der Polizei unter dem Aktenzeichen 21 Js 713/00 zur Anklage verdichtet. Der Kernvorwurf: Andreas P. gab Gas, weil er gegen einen Mazda ein Autorennen in der Innenstadt fuhr. Die Schwachstelle: Der Mazda-Fahrer konnte nicht ermittelt werden.

Der Angeklagte räumt im holzgetäfelten Saal 101 die abendliche Raserei ein. Ein Rennen im Stil von James Dean im Film "Denn sie wissen nicht, was sie tun" bestreitet er. Er sei auf dem Weg zu seiner Freundin gewesen, erzählt er, und habe noch bei Mc Donalds vorbeischauen wollen. An die roten Ampeln kann er sich vorgeblich nicht erinnern. Die Amnesie habe bis zum Crash angehalten, behauptet der Rowdy. Zeugen sahen ihn neben dem sterbenden Clio-Fahrer weinen und hörten ihn stammeln: "Ich bin nicht dran schuld, ich bin nicht dran schuld."

Der Vorsitzende Richter Franz Haupt weiß aus den Ermittlungsakten, dass Andreas P. kein unbeschriebenes Blatt ist: Verfahren wegen Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein gegen ihn wurden eingestellt. Der junge Mann, der eine Lehre als Gas- und Wasserinstallateur abgebrochen hatte und als Elektriker für monatlich gut 2000 Mark verdiente, hatte seinen gebrauchten "Omega" eigenhändig frisiert: tiefer gelegt, Breitreifen und einen Auspuff für den besseren Sound.
Jürgen L., 56, Taxifahrer mit 40 Jahren Erfahrung am Steuer, wartete vor dem "Cinemax" auf Fahrgäste und sah, was für ein Rennen spricht und die Version des Staatsanwalts stützt: "Zwei dunkle Wagen, 110 bis 120 Stundenkilometer schnell, rasten auf die rote Ampel zu." Das Auto auf der linken Spur, laut Anklage der Mazda, müsse vor der Kreuzung "irgendwie links weggefahren sein". Er habe dann das Scheinwerferlicht des Clio gesehen, der von rechts auf die nächste Kreuzung zufuhr -"und Sekunden später hat es fürchterlich gekracht". Ganz bestimmt seien für den Omega beide Ampeln auf Rot geschaltet gewesen. Mit einem bösen Blick zur Anklagebank sagt der Taxifahrer: "Ich bin erschüttert, wie man sich so im Straßenverkehr benehmen kann". Andere Zeugen bestätigen die Beobachtung.

Der Staatsanwalt überrascht mit einem Zeugen, der nicht auf der Liste steht und vor dem Saal 101 wartet. Er soll aussagen, dass Andreas P. ihn im vergangenen Sommer zu einem Autorennen aufgefordert hat. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg, der Andreas P. einen "Autofreak" nennt, protestiert. Er will mit Akten, die in seiner Essener Kanzlei liegen, die Glaubwürdigkeit des Zeugen erschüttern. Schließlich habe es im vergangenen Jahr einen handfesten Streit zwischen ihm und seinem Mandanten gegeben. Dann berichtet Küpper-Fahrenberg von einem Telefonat am Vortag dieses Prozesstages. Ein anonymer Anrufer, vermutlich der Zeuge auf dem Flur, habe der Mutter seines Mandanten gedroht: "Morgen früh bringe ich deinen Sohn, diese Sau, in den Knast."

Der Prozess wird fortgesetzt - mit offenem Ausgang.


Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: Welt Mobil, Hans-Werner Loose, 24.01.2007

"Hans im Glück" muss sitzen Ungeklärter Mord

Landgericht verurteilt den ehemaligen Bordellchef Hans-Günther de Beyer zu fünf Jahren Haft. Verteidiger hatten Bewährungsstrafe für den 54-Jährigen beantragt

Die Arbeit der Frauen hatte ihn groß gemacht, aber die Arbeit der Frauen macht ihn jetzt auch wieder klein. Rotlicht-König Hans-Günther de Beyer (54, "Hans im Glück"), angeklagt von Staatsanwältin Sabine Vollmer, wurde am Montag von der VI. Kammer unter Vorsitz von Richterin Jutta Wendrich-Rosch zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dem Antrag der Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg und Jörg Pelz auf Bewährung mochte das Gericht nicht folgen.

Drei weitere Staatsanwältinnen hatten sich in den Zuhörerraum gesetzt, um dem Urteil gegen den im Ruhrgebiet legendären Ex-Bordellchef zu lauschen. De Beyer - im dunklen Anzug, die dünnen Haare wie immer zum Zopf gebunden - schüttelte oft den Kopf, als die Richterin erläuterte, wie die Kammer die Beweislage gegen ihn einschätzte. Das Gericht sei selbst "erstaunt" gewesen, als im September vergangenen Jahres die Anklage gegen einen "Rotlicht-König" einging und nicht einmal die Rede von so typischen Delikten wie Menschenhandel oder Steuerhinterziehung war. Die Anklagevorwürfe hatten zudem auf Aussagen früherer Geschäftspartner de Beyers basiert, mit denen er sich später einen Rotlicht-Krieg im Ruhrgebiet lieferte. Viel blieb davon nicht übrig. Von 103 Anklagepunkten gelangten nur 13 zur Verurteilung. Allein auf Angaben der mit de Beyer heute verfeindeten Brüder K. hatte das Gericht sein Urteil nicht stützen wollen. Es mussten schon weitere Indizien hinzu kommen.

"Was bleibt, ist schlimm genug", meinte die Richterin. Da geht es um einen Konkurrenten, dem "nach Mafiaart" in den Hintern geschossen wurde. Außerdem um finanziellen Streit mit dem 65 Jahre alten Vermieter eines Bordells, der auf dem Parkplatz der damals vom Milieu betriebenen Bochumer Diskothek "Taksim" übel verprügelt wurde und Todesangst durchlitt. Mal ist de Beyer dabei als Anstifter schuldig, mal wegen Beihilfe.

Übel erscheint die Koksparty mit einer 17-Jährigen. Die Kammer stuft den Fall allerdings als minder schwer ein. Schließlich war die junge Frau extra in einen der Clubs gekommen, um mit ihrer Freundin ihren 17. Geburtstag zu feiern. De Beyer selbst kam erst später zu dem Wannenbad, als die beiden Mädchen bereits Kokain konsumierten.

Typisch für de Beyer sind die Sachbeschädigungen. Für drei derartige Anschläge mit Buttersäure auf konkurrierende Clubs wird er bestraft. Richterin Wendrich-Rosch: "Buttersäure war ein Markenzeichen von ihm, auch wenn er es nicht erfunden hat."

Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg hatte de Beyer am Montag als "eher beschwichtigende" Person geschildert, die auch immer aufgepasst habe, dass es in den Clubs nicht zum Menschenhandel kam."Was bleibt, ist schlimm genug"

Die Brüder K., die de Beyer umbringen lassen wollten, sitzen in Haft. De Beyer selbst auch. Ungeklärt bleibt aber weiter der Brandanschlag auf einen Club in Senden, bei dem eine Prostituierte starb. Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte im Umfeld von de Beyer und den Brüdern K..

Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: derwesten.de, 07.05.2007

Freitag, 18. September 2009

Bewährung mit Bedenken

52-Jähriger bezahlte Jugendlichen für Sex. Wiederholungstäter saß schon lange ein.

Er kennt die Gerichte, den Knast und die geschlossene Psychiatrie. Homosexuell ist der 52-Jährige, was heute nicht mehr strafbar ist. Aber er ist eben auch pädophil. Dass die V. Strafkammer ihn am Freitag wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einem Jahr Haft mit Bewährung vergleichsweise milde verurteilte, hat er seinem Geständnis zu verdanken. Und der Tatsache, dass die Initiative zum Sex gegen Geld von seinem Opfer, einem 14 Jahre alten Jungen, ausging.

Bis 1987 hat der Angeklagte als Schausteller gearbeitet. Damals wird er erstmals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Später bekommt er in Köln wegen ähnlicher Delikte noch zweimal Bewährungsstrafen. 1994 erkennt das Landgericht Essen auf zweieinhalb Jahre Haft wegen sexueller Handlungen mit einem 14-Jährigen und weist ihn in die geschlossene Psychiatrie ein. Erst 2007 wird er entlassen. Ein Gutachter hatte ihm bescheinigt, von ihm seien keine schwerwiegenden Taten mehr zu erwarten.

Das war falsch. Denn der Angeklagte, der schon seit 2003 in einem offenen Heim in Essen lebte, hatte im Oktober 2006 am Porscheplatz Kontakt zu einem 14-Jährigen gefunden, der sich mit Sex "sein Taschengeld aufbesserte", wie Richter Staake formulierte. An den Bahngleisen am Berliner Platz kam es zu Treffen. Zehn Euro kostete "der Dienst".

Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte sich gegen eine Bewährung ausgesprochen, wegen der vielen Vorstrafen. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg meinte dagegen, ein solcher Schritt sei zu verantworten. Das Gericht willigte "mit Bauchschmerzen" ein, machte dem Angeklagten aber enge Auflagen. Sein Mitangeklagter, ein nicht vorbestrafter 75 Jahre alter Post-Pensionär, hatte es da einfacher. Er bekam für drei Fälle mit dem Jungen, die ihn 20 bis 40 Euro kosteten, eine Geldstrafe. Sein Anwalt Volker Schröder betonte, dass Sex mit Jugendlichen über 14 Jahre dann strafbar ist, wenn Geld fließt.

Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: derwesten.de, 12.09.2009

Unfallflucht trotz Zettel hinter Scheibenwischer

Mit einem Zettel hinter den Scheibenwischer hatte die 68-jährige Künstlerin aus Essen-Heisingen ihren Kontrahenten auf den Unfall beom Parken aufmerksam machen wollen. Vor einem Verfahren wegen Unfallflucht schützte sie der Zettel nicht.

So richtig einsichtig scheint die Heisingerin nicht zu sein. Am 27. Dezember hatte die 68-Jährige in Bredeney mit ihrem BMW einen schwarzen Audi beim Zurücksetzen beschädigt. Dass der Zettel mit ihren Personalien, den sie hinter die Scheibenwischer des Audi klemmte, sie nicht vor einem Strafprozess wegen Fahrerflucht bewahrte, dürfte ihr jetzt aber klar sein. Glück hatte sie trotzdem. Amtsrichter Niklas Nowatius stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein.


Auf Feinheiten geachtet
Auf Feinheiten achtet sie. Wenn der Audi-Fahrer sagt, sie sei ihm „ins Auto” gefahren, korrigiert sie den 48-Jährigen sofort: „Nicht in das Auto, sagen wir lieber gegen.” An anderer Stelle schildert er, sie sei „ins Auto reingedonnert”. Auch da korrigiert sie. Auf 1003,49 Euro beliefen sich seine Reparaturkosten.


In Eile Audi gestreift
Ein Allerweltsversehen ist es aus Sicht der Angeklagten, die als Beruf Künstlerin angibt. Sie sei in Eile gewesen, habe kurz vor 13 Uhr noch Besorgungen machen müssen: Bankgeschäfte, Blumenladen. Plötzlich habe sie einen Parkplatz gesehen. Schnell habe sie zurückgesetzt und dabei den Audi gestreift. Erst einmal stellte sie ihren Wagen in die Parklücke, dann schrieb sie nach eigenen Worten den Zettel mit ihrem Namen. Der Weg zum Einkauf war frei.

Fahrerflucht vorgeworfen
Ein Passant habe ihr Fahrerflucht vorgeworfen. Sie will nur mit einem „Wie bitte?” reagiert haben. Ob er den Zettel nicht gesehen habe? Fünf Minuten später, nach dem Bankbesuch, war schon die Polizei da, die den Zettel sicherstellte. Ein Augenzeuge erinnert sich, dass die Angeklagte den Zettel unter den Scheibenwischer steckte, als die Polizei schon da war. Das weist sie entrüstet zurück, auch die Polizei hat es in ihrem Sinn protokolliert. Richter Nowatius Argwohn erwacht, als er die Rückseite des Zettels betrachtet. „Sie wollen legal einen akademischen Titel erwerben, der Ihnen zu mehr Ansehen verhilft?”, ist dort zu lesen. Die Angeklagte, verheiratet mit einem Professor, blockt jeden Verdacht eines Titelhandels ab: „Ich sammel Zettel.”


Einstellung ohne Geldbuße
Weil die Angeklagte keine Vorstrafe und keinen Punkt in Flensburg hat, stellt Richter Nowatius das Verfahren ein. Ohne Geldbuße. Schließlich habe sie selbst einen Kratzer am BMW und müsse ihren Anwalt bezahlen. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg deutet mit Gesten an, so hoch sei das Honorar auch wieder nicht gewesen.

Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: derwesten.de, 07.07.2009

Mittwoch, 16. September 2009

Unschuldig trotz 2,4 Promille am Steuer?

Mit 2,4 Promille Alkohol im Blut saß die 40-Jährige in ihrem Auto. Doch betrunken gefahren sei sie nicht, behauptet sie vor dem Essener Amtsgericht. Sie habe sich umbringen wollen und am Straßenrand getrunken.

„Wir kennen das”, sagt der 55 Jahre alte Polizist. Sie hätten deshalb extra den Wagen der Angeklagten nach Flaschen abgesucht. Denn Trunkenheitsfahrer behaupteten immer wieder, sie hätten nicht vor der Fahrt, sondern erst nach dem Anhalten am Straßenrand getrunken. Er ist sich sicher: „Da waren keine Flaschen.” Aber ob nun er oder sein Kollege gesucht hätten, das weiß er ein Jahr nach dem Einsatz schon nicht mehr.

Von der Polizei geweckt

Auf derartige Details könnte es ankommen, bevor Amtsrichterin Monique Dreher an einem späteren Prozesstag ihr Urteil sprechen wird. Vor ihr sitzt eine gepflegt wirkende 40-Jährige aus Heidhausen. Am 24. Juli vergangenen Jahres hatte die Polizei sie um 23.41 Uhr in der Nähe ihrer Wohnung im Auto entdeckt und geweckt. Der Motor ihres Wagens lief noch. 2,4 Promille Alkohol ergab eine Stunde später die Blutprobe.

Zweimal fehlte die Angeklagte

Eigentlich eindeutig. Doch in diesem Verfahren ist wenig eindeutig. Zweimal hatte die Richterin schon zum Prozess gebeten. Aber an beiden Tagen fehlte die Angeklagte, kamen nur die Zeugen. Gestern erschien die 40-Jährige mit Hilfe der Polizei, aber zwei Zeugen fehlten. Was die Angeklagte erzählte, machte die Sache nicht einfacher: Im Ehestreit habe sie das Haus verlassen. Fest entschlossen, aus dem Leben zu scheiden. Nach einigen Metern habe sie den Wagen abgestellt und begonnen, eine Flasche Wodka und eine Flasche Wein zu leeren. Außerdem habe sie den Auspuff verstopft und einen Schlauch ins Wageninnere gelegt.

Ehemann hatte die Polizei angerufen

Anhaltspunkte für diesen Suizidversuch fanden die Beamten nicht. „Der Motor lief. Das geht doch bei einem verstopften Auspuff nicht”, sagen sie. Leere Flaschen hätten sie auch nicht entdeckt. Verteidiger Peter Kuhlhoff und der Vertreter der Staatsanwaltschaft werfen ihnen vor, nicht gründlich geguckt zu haben. Schließlich seien die Polizisten ja sicher von einer Trunkenheitsfahrt ausgegangen, als der Ehemann sie um 23.08 Uhr alarmiert hatte: „Meine Frau ist gerade betrunken losgefahren.” Fraglich nur, ob dieser Anruf verwertet werden darf, wenn der Mann zum Beispiel die Aussage vor Gericht verweigert. Gestern fehlte er.

Rechtsmediziner hilft nicht weiter

Rechtsmediziner Andreas Freislederer trägt auch nicht zur Klarheit bei. Sicher ist er, dass die von der Frau genannte Trinkmenge für den Promillewert „viel zu viel” ist. Aber vielleicht ist von ihr ja einiges verschüttet worden. Schafft es eine Frau denn, in einer Stunde auf 2,4 Promille zu kommen? „Aus rechtsmedizinischer Sicht unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.” Der Prozess wird fortgesetzt.

Mehr Informationen unter www.linten.de
Quelle: derwesten.de, 29.07.2009

Donnerstag, 10. September 2009

Arbeitsgericht Bochum stellt die Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers von SinnLeffers durch den Insolvenzverwalter Piepenburg fest

Nach der Trennung von Karstadt, heute Arcandor, im Jahre 2005 beantragte SinnLeffers 2008 ein Insolvenzplanverfahren in Eigenregie. Der Insolvenzverwalter Horst Piepenburg hat im Rahmen der Insolvenz 25 von 50 Häusern geschlossen und insgesamt 1.300 Mitarbeitern gekündigt.
RA Christian Schäfer hat nun vor dem Arbeitsgericht Bochum einen Erfolg erzielt. Dieses hat mit Urteil vom 08.09.2009, 2 Ca 2817/08, die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt, so dass SinnLeffers den Mitarbeiter weiterbeschäftigen muss. Der Mitarbeiter war in der Filiale Bochum-Ruhrpark beschäftigt, die fortgeführt wird, also nicht geschlossen wurde.
Die Entscheidung wird für Aufmerksamkeit sorgen. Denn der betroffene Arbeitnehmer befand sich auf einer Namensliste in dem Interessenausgleich/Sozialplan. Solche Namenslisten bedeuten im Regelfall das definitive Ende des Arbeitsverhältnisses, weil das Gericht die Kündigung nun noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüfen kann.
Es steht zu vermuten, dass das Arbeitsgericht Bochum die grobe Fehlerhaftigkeit bejaht hat, weil der Insolvenzverwalter Piepenburg einen vergleichbaren Mitarbeiter aus der Sozialauswahl herausgenommen hat, der angeblich ein Leistungsträger sei. Dieser Auffassung hat sich das Gericht nicht anschließen können. Durch den Wegfall der Leistungsträgerschaft hatte das Gericht die Sozialauswahl zu prüfen. Aufgrund besserer Sozialdaten, die dem Insolvenzverwalter auch bekannt waren, hätte dieser nicht dem Kläger, sondern dem vergleichbaren Mitarbeiter, dem angeblichen Leistungsträger kündigen müssen. Aus diesem Grund hat das Arbeitsgericht Bochum vermutlich die soziale Auswahl für grob fehlerhaft erachtet.



Mehr Informationen unter www.linten.de