Mittwoch, 8. September 2010

Fünf Jahre Haft für einen "Totengräber"

Essen. Ein 42-jähriger Essener gab sich als Deteltiv aus und versprach Opfern von Anlagebetrügern Hilfe. Dann prellte er sie in 122 Fällen um 276 000 Euro. Dafür wurde er jetzt zu fünf Jahren Haft verurteil t.

Man nennt sie "Totengräber"! Sie setzen noch eins drauf, geben oft den finanziellen Rest. So wie Axel E. Er versprach Leuten Hilfe, die Geld an Anlagebetrüger verloren hatten. Dafür mussten sie ihn natürlich bezahlen. Aber von wegen Hilfe, im Gegenteil: Der 42-Jährige betrog die schon Geprellten seinerseits. Jetzt stand er vor Gericht: Am dritten Prozesstag verurteilte ihn die XXI. Strafkammer gestern wegen besonders schweren Betruges in 122 Fällen zu fünf Jahren Haft. Im Zeitraum 2001 bis 2005 gab es einen Schaden von 276 000 Euro.

300 000 Euro hatte zum Beispiel eine 59-jährige Geschäftsfrau bei einem Anlagegeschäft verloren. Sie geriet an Axel E. In der Hoffnung, er beschaffe die verlorene Summe wie versprochen zurück, überließ sie ihm 75 000 Euro. Er lebte vermutlich gut davon. Ihr Geld sah die Frau nie wieder.

Zu Anfang seiner Aktionen wohnte der Angeklagte in Werden. Von dort aus führte er seine Telefongeschäfte quer durch Deutschland. Reden kann er, wie er im Prozess hinlänglich beweist.

"Große Hartnäckigkeit"

Seine Opfer bezog er aus Listen von Anlage-Opfern. Woher die stammen, will er nicht sagen. Beim Anruf stellte er sich als Mitarbeiter einer Detektei vor, verlangte dann von neuen Kunden Geld für Anwaltskosten und andere Auslagen. Als Opfer hatte die Staatsanwaltschaft auch einen 59-jährigen Arzt aus Darmstadt geladen. 40 000 Euro hatte er dem 42-Jährigen überlassen. Dennoch hält er zu ihm, ist nach wie vor "voller Vertrauen" und erklärt als Zeuge: " In meinen Augen ist er sehr humanitär veranlagt." Der Angeklagte könne es "nicht ertragen, wenn anderen Menschen oder ihm selber Unrecht geschieht." Von menschenfreundlichen Projekten Axel E's in Serbien berichtet der Arzt. Der Angeklagte übt im Hinblick auf seine guten Taten vornehme Zurückhaltung: "Ich wollte nicht ins Rampenlicht", sagt er.

Staatsanwalt Gregor Hähner bescheinigt dem einschlägig vorbestraften 42-Jährigen "große Hartnäckigkeit", mit der er "seine Masche durchgezogen" habe. Um das Strafmaß hatten die Verteidiger Dr. Regina Klose und Dr. Wolfgang Küpper-Fahrenberg schon am ersten Prozesstag mit vollem Erfolg gekämpft. Gegen ein Geständnis hatte man sich auf fünf Jahre Haft geeinigt.



Quelle: derwesten.de, Brigitte an der Brügge vom 03.09.2010

Samstag, 31. Juli 2010

Reiserücktrittsversicherung: Unerwarteter Eintritt einer schweren Erkrankung in der Reiserücktrittsversicherung

Erhält der Reisende nach der Buchung und dem Abschluss eines Reiserücktrittsversicherungsvertrages Kenntnis von einer Krankheit, die die Durchführung der Reise unzumutbar macht, muss er die Reise unverzüglich stornieren. Häufig wenden die Versicherer ein, dass der Reisende früher hätte stornieren müssen und regulieren nur niedriegere Stornierungsgebühren. Nach der Auffassung des OLG Frankfurt/ Main setzt die Stornierungsobliegenheit des Reisenden voraus, dass er Kenntnis von der Tragweite der Krankheit hat, was der Versicherer zu beweisen hat.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Sonntag, 4. Juli 2010

Still-Leben Ruhrschnellweg A40: Wir sind dabei

Still-Leben Ruhrschnellweg A40

60 Kilometer Kultur: Die Metropole feiert - 2 Spuren Alltagskultur

Linten & Partner Rechtsanwälte sind dabei. Unser Tisch befindet sich am Anfang von Block 48 am Kilometer 61,8 (über folgenden Link finden Sie die Karte der Strecke:
http://www.ruhr2010.still-leben-ruhrschnellweg.de/deutsch/projekt/strecke.html)

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Samstag, 12. Juni 2010

Unfallversicherung - Geistes- und Bewusstseinsstörung bei Alkoholisierung

Die meisten Versicherungsbedingugnen enthalten eine Ausschlussklausel, wonach der Unfallversicherer keine Leistungen erbringen muss, wenn der Unfall auf eine Geistes- und Bewusstseinsstörung zurückzuführen ist.
Die Ausschlussklausel zur Geistes- und Bewusstseinsstörung setzt keine völlige Bewusstlosigkeit voraus, sondern liegt vor bei einer krankheits- oder alkoholbedingten Störung der Aufnahme - oder Reaktionsfähigkeit, die dazu führt, dass der Verunfallte den Anforderungen einer konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist. Das ist bei Unfällen im Straßenverkehr der Fall, wenn ein Verunfallter infolge Alkoholgenusses nicht mehr verkehrstüchtig gewesen ist, wobei dies individuell und fallbezogen festzustellen ist. Voraussetzung für die Annahme einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung eines Fußgängers im Straßenverkehr ist nach der Rechtsprechung entweder die Feststellung eines Blutalkoholgehalts von etwa 2 Promille oder , sofern dieser Wert nicht erreicht wird, die Feststellung von Ausfallerscheinungen oder typisch alkoholbedingtem verkehrswidrigem Verhalten.



mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht

Allgemeines Versicherungsrecht: Keine Leistungskürzung eines Versicherers bei Berichtigung einer Falschangabe in Schadensanzeige vor Leistungsentscheidung

Berichtigt der Versicherungsnehmer Falschangaben in einer Schadensanzeige noch vor der Leistungsentscheidung des Versicherers, ist dieser nicht berechtigt, seine Leistung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG zu kürzen , weil die Falschangabe weder für die Feststellung noch für den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war, § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG.
LG Dortmund, Urteil vom 11.03.2010 - 2 O 245/09

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht

Bagatellkündigung: Richter heben Kündigung gegen „Emmely“ auf

Die umstrittene Kündigung einer Kassiererin wegen 1,30 Euro ist vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt aufgehoben worden.
Read More Die Richter hielten die fristlose Entlassung der Berlinerin nicht für verhältnismäßig. Sie soll zwei liegengebliebene Pfandmarken im Wert von 48 und 82 Cent eingelöst haben.

Mehr Informationen unter www.linten.de

Montag, 17. Mai 2010

Kein Hausratversicheurngsschutz für in 5 km entfernter Garage gelagerte Gegenstände

"Hausrat", der in einer fast fünf km vom Versicherungsort ( Wohnung ) entfernten Garage gelagert wird, fällt nicht unter den Schutz einer Hausratversicherung. Dies hat das Landgericht Coburg mit der Begründung entschieden, dass die Hausratversicherung voraussetze, dass dem Versicherten ein Minimum an Beobachtungs- und Überwachungsmöglichkeiten verbleibe.


mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch - Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Montag, 26. April 2010

Dienstag, 13. April 2010

Versicherungsvertragsrecht: Keine Fragepflicht des Versicherungsvermittlers bei klar abgegrenztem Wunsch des Kunden

Äußert der Kunde einen klar artikulierten fest abgegrenzten Wunsch, so ist der Vertreter regelmäßig nicht zur Befragung verpflichtet. Eine Verletzung der Fragepflicht liegt daher nicht vor, wenn ein neu erworbenes Wohnmobil «wie bisher» versichert werden sollte und sodann wie bisher eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde.

Hinweis: Der Versicherungsnehmer sollte darauf bestehen angesprochene Wünsche bezüglich des zu vermittelnden Versicherungsvertrages in das Gesprächsprotokoll aufzunehmen.

mitgeteilt durch Ulrich Kelch - Fachanwalt für Versicherungsrecht

Sonntag, 11. April 2010

Versicherungsvertragsrecht: Ordnungsgemäße Belehrung des Versicherungsnehmers bei Antragstellung

In einem Urteil vom 17.12.2009 des LG Dortmund wurde der Inhalt der nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetzes erforderlichen Belehrung über unrichtige Gesundheitsangaben bei der Antragstellung geprüft.
In dem entschiedenen Fall kam das LG Dortmund zu dem Ergebnis, dass die erfolgte Belehrung inhaltlich nicht ausreichend war, so dass der Versicherung Rücktritts- und Kündigungsrechte wegen unrichtiger Angaben bei Antragstellung nicht zustanden und der Versicherungsvertrag fortbestand.
( LG Dortmund 2 O 399/09 )

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dienstag, 6. April 2010

Unfallversicherung: Leistungskürzung bei Vorliegen stummer degenerativer Verschleißerscheinungen statthaft

Der Unfallversicherer kann seine Leistung nach § 8 AUB 88 kürzen, wenn degenerative Verschleißerscheinungen zu mindestens 25% an der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, auch wenn diese unfallunabhängige Vorschädigung bis zum Unfallereignis klinisch stumm verlaufen ist und den Versicherten nicht spürbar beeinträchtigt hat. Das hat das LG Dortmund in einem Urteil vom 28.01.2010 entschieden


mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch - Fachanwalt für Versicherungsrecht

Samstag, 3. April 2010

Haftung eines Versicherungsvertreters als Makler für Pflichtverletzungen

Auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicheren als Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versicherungsnehmer Maklerverträge abschließen mit der Folge, dass er für Pflichtverletzungen aus dem Vertrag selbst einzustehen hat.
Bei der Beurteilung, ob ein Versicherungsvermittlung auch selbst in Anspruch genommen werden kann, kommt es darauf an, welchen Eindruck er beim Versicherungsnehmer hinterlassen will. Stellt er sich als unabhängiger Berater dar, der im Interesse des Versicherungsnehmers die beste Versicherung maßgeschneidert auf die Bedürfnisse des Einzelfalles heraus suchen will. Erweckt der Versicherungsvermittler den Eindruck eines umfassend tätigen und von einzelnen Versicherern unabhängigen Beratungsunternehmens dann haftet er bei schuldhaften Pflichtverletzungen für einen eingetretenen Schaden des Versicherungsnehmers

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Freitag, 2. April 2010

Die LintenRecht iPhone Anwendung ist nun in Version 1.3 verfügbar

Neu ist, dass Sie uns Verkehrsunfälle über die App melden können, damit wir uns um die Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kümmern.

Verkehrsunfälle sind ärgerlich, sie passieren jedoch leider stündlich. Sie erhalten mit diesem Update die Möglichkeit einen Unfallschaden inkl. Foto noch vor Erscheinen der Polizei am Unfallort direkt von Ihrem iPhone an Linten & Partner Rechtsanwälte zu übermitteln.
Die Übermittlung des Schadens ist selbstverständlich kostenfrei und es entsteht dadurch keinerlei Mandatsverhältnis.
Nach der Meldung eines Schadens wird sich unsere Kanzlei mit Ihnen in Verbindung setzen.

Screenshot

Neu ist weiter, dass im Unterhaltsrechner der Bedarfskontrollbetrag hinzugefügt wurde, um Ihre Unterhaltsinformation zu verbessern.

Mittwoch, 24. März 2010

Reisekrankenversicherung

Eine vor der Reise durchgeführte Behandlung wegen Herzbeschwerden führt nicht ohne weiteres zur Vorhersehbarkeit einer Behandlung wegen eines neu auftretenden Herzinfarktes während des Urlaubs.

Nach Auffassung des OLG Köln liegt eine „ akut, unerwartete“ Erkrankung im Sinne der Reisekrankenversicherung ,“ Income „ vor, wenn die Erkrankung aus objektiver Sicht plötzlich und ohne zuvor erkennbare Anzeichen auftritt. Auch eine mit einer Vorerkrankung zusammenhängende , im Versicherungszeitraum auftretende Erkrankung ist zumindes dann objektiv unerwartet, wenn es sich nicht um eine zwingende Folge der Vorerkrankung handelt.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch - Fachanwalt für Versicherungsrecht

Freitag, 19. März 2010

Kasko Versicherung: Wohnwagendiebstahl:

Wer seinen Wohnwagen ohne Zugfahrzeug und ohne Diebstahlsicherung mehrere Tage an einer viel befahrenen Straße abstellt, handelt nach der Auffassung des OLG Schleswig grob fahrlässig.

Dies hat zur Folge, dass die Versicherung berechtigt ist, ihre Leistung je nach Einzelfall zu kürzen. Dies kann auch bedeuten, dass die Versicherung keine Entschädigung zahlen muss.

OLG Schleswig, Urteil vom 26.11.2009 - 16 U 18/09 (LG Kiel)
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht

Donnerstag, 18. März 2010

Teilkaskoversicherung: Anspruch auf Entschädigung für Beschädigungen eines Autos auch bei Entwendung nicht versicherter Sachen

Das Amtsgericht München hat einem Versicherungsnehmer Reparaturkosten zugesprochen, für die Reparatur von Beschädigungen des Autos, die bei der Entwendung einer nicht versicherten Sache aus dem Wagen verursacht wurden.
Die Diebe hatten ein Cabrio Dach aufgeschlitzt, um aus dem Wagen eine Lederjacke zu stehlen.
( AG München Urteil vom 13.08.2009 Az. 223/6889/09 )

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch Fachanwalt für Versicherungsrecht

mehr unter www.linten.de

Dienstag, 16. März 2010

Freitag, 5. Februar 2010

Iphone App zum Verkehrsrecht / Blutalkohol- Bußgeldrechner

LintenRecht von Linten & Partner Rechtsanwälte in Essen bietet Ihnen die Funktionalität von drei Apps, einen Alkoholtester, einen Rechner für den Unterhalt für bis zu drei Kinder und einen Bußgeldrechner. Alkoholtester: Geben Sie an, wann Sie angefangen haben zu trinken und wann die Messung durchgeführt wurde. Im Anschluss ermittelt LintenRecht unter Angabe Ihres Getränkes, Gewichtes sowie des Geschlechtes ihren ungefähren Promillewert nach der Widmark-Formel. Beachten Sie, dass LintenRecht keine verbindlichen Angaben macht und Ihnen nur einen ungefähren Wert zurückgibt.



Bußgeldrechner 2009: Hier haben Sie die Möglichkeit für die Bereiche Geschwindigkeitsüberschreitung,Abstandsmessung, Ampel- und Alkoholvergehen ihr voraussichtliches Bußgeld nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2009 zu ermitteln.



LintenRecht benutzt die innovativen und intuitiven Eingabemöglichkeiten, die Ihnen bereits aus den mitgelieferten iPhone Applikationen bekannt sind und es einzigartig machen.

Die App finden Sie hier.

Quelle: Schadenfix.de, 05.02.2010

Dienstag, 12. Januar 2010

Linten & Partner hat damit begonnen, die Deckungszusage bei der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung mit elektronischem Datenaustausch binnen zwei Minuten einzuholen.

Erstmals unter dem 06.01.2010 ist es gelungen, die Deckungszusage für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mittels Dunkelverarbeitung einzuholen. Zu diesem Zweck wird die Deckungsanfrage mittels elektronischem Datenaustausch an die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung übersandt. Die Daten werden dann elektronisch ausgewertet, ohne dass ein Sachbearbeiter den Vorgang in die Hand nimmt. Zwei Minuten später gelangt dann auf dem gleichen Weg die Deckungszusage in die elektronische Akte unserer Kanzlei.

In Zukunft werden wir bei geeigneten Verfahren grundsätzlich mittels Dunkelverarbeitung die Deckungszusage bei der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung einholen. Der Mandant erfährt somit binnen kürzester Frist, ob seine Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt.

Donnerstag, 7. Januar 2010

Düsseldorfer Tabelle 2010

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Sie wird im zweijährigen Turnus zum 01.07. und bei Bedarf aktualisiert.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/index.php

Mittwoch, 6. Januar 2010

Rechtsanwalt Kuhlhoff verteidigt erfolgreich - Der Schrecken des Behindertenheimes

Freundlich antwortet er, zeigt sich reumütig. Doch vor Gericht gebracht hat den 29-Jährigen seine Neigung, Mitbewohnerinnen eines Überruhrer Behindertenheimes mit seinem Exhibitionismus sexuell zu belästigen.

„Ich mach’ das nicht mehr“, versichert er am Dienstag Richter Bernd Koß, dem Vorsitzenden der XVII. Strafkammer. „War nicht gut“, ergänzt der laut Gutachten mittelgradig geistig behinderte Mann, der seit 1997 im Heim lebt, und schiebt eine Erklärung hinterher: „Ich hatte damals keine Freundin.“ Sechsfachen Exhibitionismus, Freiheitsberaubung und sexuelle Nötigung wirft Staatsanwältin Ka­thi Nothdurft ihm vor. Sie nennt ihn in ihrer Antragsschrift schuldunfähig und fordert, ihn wegen der Gefahr für Andere auf nicht absehbare Zeit in der geschlossenen Psychiatrie unterzubringen.

Zurzeit sitzt er in der Forensik neben dem Landgericht. Doch bis zum 31. Juli 2009 lebte er unter Betreuung in Überruhr und war dort der Schrecken des Behindertenheimes. Nicht nur, dass er seine Möbel aus dem Fenster warf und sein Hausrat am Ende aus einer Matratze bestand. Unvermittelt tauchte er zwischen 17. Mai und 31. Juli auch vor Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen des Heims auf, entblößte sich und manipulierte an sich herum. Einmal schloss er sich mit einer im Rollstuhl sitzenden Frau im Damen-WC ein, bedrängte sie und ging seinen üblichen Handlungen nach. Mitarbeiter befreiten sie.

Zwei Psychiater sitzen als Sachverständige im Saal. Weil der Beschuldigte schon früher durch Exhibitionismus auffiel, hatte Maren Losch ihn Anfang 2009 begutachtet. Ergebnis: Schuldunfähig, aber weitere Gefahr sei von ihm nicht zu erwarten. Dieter Oswald, der zweite Gutachter, kommt offenbar zu einem anderen Ergebnis. Beide werden ihre Gutachten aber erst an einem weiteren Prozesstag erstatten.

Zu seinen Motiven gibt der 29-Jährige selbst Auskunft. Eine Frau fand er „hübsch“, für eine andere empfand er „Hass“. Sein damaliger Heimleiter, ein 51 Jahre alter Diplom-Pädagoge, hat eine ganz andere Theorie. Der Beschuldigte habe gehofft, dass er wieder zu seiner Familie komme, wenn er oft genug auffalle: „Er dachte wohl, ich muss hier über alle Grenzen gehen und kann nach Hause.“ Die Folge ist aber auf jeden Fall eine strengere Unterbringung „Zu uns kann er nicht mehr zurück, schon wegen der Opfer“, sagt der Heimleiter. Gute Phasen gab es auch: Anderthalb Jahre lang, als er eine Freundin hatte. Und zwischen Gut und Böse könne er unterscheiden. Der Heimleiter hatte den türkischstämmigen Mann einmal gefragt, was mit ihm in Istanbul passieren würde. „Da würde die Polizei mich schlagen“, antwortete er.

Quelle: derwesten.de, Stefan Wette, 05.01.2010
Mehr Informationen unter www.linten.de

Dienstag, 5. Januar 2010

Drohung mit Psychiater bringt Arzt vor Gericht

Dass Ärzte strafrechtlich keine Verfolgung fürchten müssen, stimmt zumindest für die Essener Justiz nicht. Am Montag saß ein Internist vor dem Essener Amtsrichter Rolf Märten, weil er einen älteren Nachbarn bedroht haben soll.

Für Streit zwischen den Hausbesitzern im Stadtwald sorgte das dichte Wurzelwerk eines Rhododendron, das einer Mauer auf der Grundstücksgrenze zusetzte. Die Auseinandersetzung hatte bereits das Niveau anwaltlicher Korrespondenz erreicht. Am Telefon soll der promovierte Mediziner, 54 Jahre alt, der 84-jährigen Ehefrau seines Nachbarn gedroht haben, ihren Mann einmal psychiatrisch untersuchen zu lassen.

Nachbarschaftsstreit

Eine derart plumpe Nötigung weist der Mediziner weit von sich. Jener 9. Dezember 2008, von dem in der Anklage die Rede ist, sei für ihn ein harter Tag gewesen, erzählt er. Zwei jungen Menschen habe er eine Krebsdiagnose stellen müssen. Als er dann nach Hause kam, habe da wieder ein Anwaltsschreiben des Nachbarn gelegen. Sofort habe er deshalb nebenan angerufen, allerdings mit der Ehefrau gesprochen, weil er mit ihr gut auskam. Gedroht habe er nicht. Dass er bei dem Nachbarn Verhaltensauffälligkeiten festgestellt habe, das will er schon gesagt haben.

Notizen während des Telefonates

Herein kommt die 84-Jährige, ganz Dame. Sie hatte sich während des Telefonates Notizen gemacht und diese dem Anwalt ihres Mannes gegeben. Warum? „Für den Fall, dass er das, was er angekündigt hat, auch vollendet.“ Der Arzt habe sie zunächst gebeten, Einfluss auf ihren Mann zu nehmen. Als sie dies ablehnte, habe er gedroht, psychiatrische und juristische Schritte einzuleiten. Er habe da Beziehungen, soll er gesagt haben.

84-Jährige belehrt den Arzt

Rachsüchtig wirkt die 84-Jährige nicht. Sie räumt ein, dass ihr Mann auch mit anderen Nachbarn Schwierigkeiten habe. Allerdings ist unter diesen ein Schwager des Angeklagten. Was sie an den Worten des Mediziners störte? „Wissen Sie, Herr Richter, ich stamme aus einem anderen Jahrhundert. Da nahm man noch sehr ernst, was ein Arzt sagt.“ Und direkt zum Angeklagten: „So etwas sagt ein junger Mann nicht zu einer älteren Frau. Das stand Ihnen nicht zu.“ Dann bedauert sie noch, dass man sich als Nachbar nicht mehr grüße: „Ich leide darunter.“ Der Angeklagte stimmt zu: „Wir alle.“

Verfahren eingestellt

Auf Vorschlag von Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg stellt Richter Märten das Verfahren ein. 500 Euro Geldbuße muss der Mediziner zahlen. So profitiert zumindest der Kinderschutzbund als Empfänger des Geldes vom Streit unter Nachbarn.

Quelle: derwesten.de, Stefan Wette 04.01.2010
Mehr Informationen unter www.linten.de